LuxemburgDie neuen Covid-Regeln und der Sport: 2G sorgt für Panik

Luxemburg / Die neuen Covid-Regeln und der Sport: 2G sorgt für Panik
Bald Karriereende? Bisher wollte sich der Differdinger Aurélien Joachim nicht impfen lassen. Foto: Gerry Schmit

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Die Regierung hat am Montag angekündigt, die 2G-Regel im Sport einzuführen. Viele Sportler sind noch ungeimpft und könnten deshalb in zwei Wochen nicht auf dem Platz stehen. Nach den Ankündigungen von Premier Xavier Bettel gab es jedoch viele offene Fragen in den Vereinen und Verbänden. Das Tageblatt hat versucht, sie zu beantworten.

Darum geht es

Im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich gilt bald die 2G-Regel. Freizeitsportler (und Zuschauer) über 19 Jahre dürfen dann nur noch mit einem Impf- oder Genesenennachweis in die Halle oder auf den Freiplatz. Profisportler dürfen noch unter den 3G-Regeln trainieren. Das bedeutet, dass sie auf PCR- oder zertifizierte Schnelltests zurückgreifen können. Die Gültigkeitsdauer dieser Tests wurde jedoch von 72 auf 48 Stunden (PCR) sowie von 48 auf 24 Stunden (zertifizierte Schnelltests) zurückgesetzt. Besonders praktisch ist diese Ausnahme für die sogenannten Profisportler jedoch nicht. Um regelkonform zu bleiben, müsste ein Athlet bis zu 15 solcher Tests pro Monat machen. Für Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren gilt weiterhin die 3G-Regel, während es für Kinder unter zwölf Jahren weiterhin keine Einschränkungen gibt.

Wer gilt als Profi?

Premier Xavier Bettel sagte in seiner Rede am Montag, dass Profisportler derzeit nicht unter die 2G-, sondern unter die 3G-Regel fallen. Bei dieser Aussage standen dem Anwalt Marc Theisen die Haare zu Berge. „In Luxemburg gibt es laut Arbeitsrecht keinen Profisportler oder Amateur. Entweder ist der Sportler Angestellter oder nicht. Ich bin schockiert über diese Vorgehensweise“, sagt der ehemalige Präsident des Olympischen Komitees COSL. Ob ein Spieler als Angestellter gilt, ist dabei unabhängig vom Vertrag, wie Theisen weiter erklärt: „Es muss ein ‚lien de subordination’ bestehen, und der ist bei einem Sportler ganz klar vorhanden.“ Die zweite Bedingung steht im Artikel 121.1. (Absatz 4) des Arbeitsrechts. Als Angestellter gilt jeder Sportler, der mehr als zwölfmal den Brutto-Mindestlohn verdient (rund 27.000 Euro jährlich) – unabhängig davon, ob er einen Dienstvertrag („contrat de louage de service“) oder einen Arbeitsvertrag besitzt, und unabhängig davon, ob er noch einem anderen Beruf nachgeht.

Beim Sportministerium sieht man dies leicht anders. „Ein Profi ist ein Spieler, der Steuern bezahlt, in die Krankenkasse einzahlt und dessen Verein die Arbeitgeberbeträge übernimmt“, sagt Laurent Deville, Generalkoordinator des Sportministeriums.

Wann ist das Stichdatum für Profiverträge?

Als „Profi“ werden nur Spieler angesehen, die bis zum 1. Dezember inklusive einen Arbeitsvertrag mit einem Verein unterschrieben haben. Spieler, die nach diesem Datum verpflichtet werden und einen Profivertrag erhalten, fallen unter die 2G-Regel.

Kann der Vertrag eines ungeimpften Sportlers aufgelöst werden?

„Im Sportbereich ist eine Auflösung des Vertrages relativ unkompliziert. Der Vorstand, also der Arbeitgeber, kann vorgeben, dass die Spieler geimpft sein müssen, um spielen zu dürfen. Wenn sie nicht spielen, können sie die erforderte berufliche Leistung nicht bringen und daher auch den Vertrag nicht erfüllen“, sagt Theisen.

Gibt es eine Ausnahme für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können?

„Dies muss noch geklärt werden. Es muss eine gewisse Kohärenz bestehen, die auch im Kultur- und Freizeitbereich angewendet werden kann“, sagt Deville.

Ist Johnson & Johnson die schnelle Lösung für Sportler?

Einige Sportler und Funktionäre könnten demnach zu schnellem Handeln aufgefordert werden. Für die ganz Eiligen gilt: Frühestens in zwei Wochen könnten derzeit Ungeimpfte das 2G-Statut erhalten. In dringenden Fällen kann nämlich eine Impfung mit dem Vakzin der Firma Johnson & Johnson vorgezogen werden. Wie Jean-Claude Schmit, Direktor der „Santé“, gegenüber dem Tageblatt verriet, ist diese Lösung allerdings nur bedingt empfehlenswert: Zwar wird das Häkchen zwei Wochen nach der Erhalt dieser Impfdosis grün – „aber für einen optimalen Schutz muss diese Impfung dann auch aufgefrischt werden“, sagt er. 

Wer auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich laut Anraten der „Santé“ für eine der vorrätigen Zweifach-Impfungen: Zwar gibt es ein Intervall von vier Wochen zwischen den beiden Terminen zu beachten, allerdings ist der Covid-Check dann sofort nach der zweiten Impfung gültig. „Im Prinzip kann man derzeit noch auswählen, welchen Impfstoff man haben möchte, wenn er vorrätig ist“, fügt Schmit hinzu. 

Wie reagieren die Verbände auf die Ankündigung?

Alle nationalen Sportverbände wurden am Montag um 16.30 Uhr per Videokonferenz über das neue Maßnahmenpaket informiert. Sportminister Dan Kersch erklärte unmissverständlich, dass es keine Ausnahme für den Sport geben werde. Kurz davor hatte der Tischtennisverband gefragt, ob eine Aufschiebung der 2G-Regel möglich wäre. Paul Philipp, Präsident des nationalen Fußballverbandes FLF, will seinen Vereinen jedoch eine gewisse Zeit geben, um sich auf die neuen Regeln einzustellen. „Wir werden wohl die Spiele vom übernächsten Wochenende verschieben, damit auch jeder Spieler die Möglichkeit hat, sich zu impfen“, sagt Philipp. FLBB-Präsident Samy Picard will noch etwas abwarten: „Es ist schwer, derzeit abzuwägen, welche Auswirkungen dies auf den Spielbetrieb haben wird, da wir aus Datenschutzgründen nicht nachfragen können, welche und wie viele Spieler betroffen sind. Wir werden dieses Thema demnächst intern behandeln.“

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Das Gesetzesprojekt wird diese Woche dem Staatsrat vorgelegt. Kommende Woche soll es zur Abstimmung in der Chamber kommen. Am Tag danach tritt das Gesetz normalerweise in Kraft. Derzeit gehen alle Sportverbände davon aus, dass die 2G-Regel für Amateursportler am Wochenende des 11. und 12. Dezember erstmals angewandt wird.

In Differdingen: Mehr als eine halbe Mannschaft droht auszufallen

Déifferdeng 03 hat ein Problem – und ist damit nicht alleine. 13 der 24 Kaderspieler sind nicht geimpft. Drei der 13 Betroffenen haben einen Profivertrag. Die restlichen zehn Spieler werden wohl am letzten Spieltag der BGL Ligue nicht auf dem Platz stehen können (falls es nicht zur Absage kommt). Dabei setzt sich D03-Präsident Fabrizio Bei bereits seit Monaten dafür ein, dass sich seine Spieler impfen lassen. „Als ich die Entscheidung der Regierung am Montagabend in der Kabine verkündet habe, schauten mich die Spieler an, als würde ich vom Mond kommen. Dabei haben wir in der Vergangenheit sogar mehrere Versammlungen einberufen, um sie von der Wichtigkeit der Impfung zu überzeugen“, sagt ein frustrierter Bei. Der langjährige Präsident der Differdinger hofft darauf, dass die großen Sportverbände und der COSL noch etwas Zeit bei der Regierung herausschlagen können – mindestens bis Mitte Dezember. „Wer es dann nicht fertigbringt, sich in der Winterpause zu impfen, dem kann ich auch nicht mehr weiterhelfen.“ (del)

Grober J-P.
30. November 2021 - 17.38

Soweit mit dem Mythos Sportler als Vorbild. Habe das bis jetzt immer geglaubt. Die ersten Zweifel kamen mit der Nachricht über den Millionär aus Bayern. Jetzt aber bitte die Argumente der Herren und vielleicht auch Damen Vorbildsportler. Jetzt würde mich noch sehr interessieren ob unser Bob Nationale schon geimpft ist, ist er?