Publikation von CSL und MEGAPraktischer Leitfaden für die Gleichstellungsdelegierten

Publikation von CSL und MEGA / Praktischer Leitfaden für die Gleichstellungsdelegierten
Ministerin Taina Bofferding hat die Arbeit der CSL in Sachen Gleichstellung hervorgehoben Foto: Editpres/Fabrizio Pizzolante

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Per Gesetz sind Männer und Frauen in Luxemburg gleichberechtigt, doch in der Praxis hapert es oftmals noch. Die Gleichstellungsdelegierten in den Betrieben sollen dazu beitragen, Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Ein von der Arbeitnehmerkammer und dem Gleichstellungsministerium erstellter Leitfaden soll ihnen bei ihrer Arbeit helfen.

Gleichstellungsdelegierte in den Unternehmen sind keine Ausnahmeerscheinungen. Überall dort, wo eine Personaldelegation gewählt wird, und das ist in jedem Betrieb ab 15 Beschäftigten der Fall, muss ein Gleichberechtigungsdelegierter ernannt werden. Seine Aufgabe ist es u.a., dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen vorzuschlagen, insbesondere was die berufliche Weiterentwicklung anbelangt. Der Delegierte gilt als Kummerkasten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich ungleich behandelt fühlen. Er oder sie leitet Beschwerden an die Gewerbeaufsicht ITM weiter.

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Die deutschsprachige Version des Leitfadens kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Die Version auf Französisch gibt es hier.

Der Delegierte soll im Betrieb für Gleichberechtigung sorgen, resümiert CSL-Präsidentin Nora Back dessen Arbeit. Dabei gehe es nicht nur um Lohnfragen, sondern auch um die persönliche Entwicklung der Person im Berufsleben, um den gleichen Zugang zu beruflicher Weiterbildung und Beförderung. Er oder sie ist Ansprechpartner in Fällen von Gewalt am Arbeitsplatz.

Gehaltsfragen und andere Themen seien in Unternehmen mit einem Kollektivvertrag vertraglich geregelt. Das Vorhandensein von derlei Vereinbarung verhindere ungleiche Behandlung im Betrieb. Doch in 50 Prozent der Unternehmen gebe es kein Tarifabkommen, gibt Back zu bedenken. Gleichstellungsdelegierte seien gesetzlich wohl vorgeschrieben, doch unklar sei, ob dieses Amt auch immer ordnungsgemäß ausgeübt werde. Der von der CSL zusammen mit dem Gleichstellungsministerium (MEGA) herausgegebene „Praktischer Leitfaden für Gleichstellungsdelegierte“ soll den Betroffenen helfen, ihre Aufgabe zu erfüllen, so Back.

Positive Akzente

Zuvor hatte Gleichstellungsministerin Taina Bofferding die Arbeit mit der CSL in diesem Bereich hervorgehoben. In den vergangenen Jahren seien in Sachen Gleichberechtigung etliche positive Akzente gesetzt worden, sagte sie und nannte dabei den besseren Zugang zum Arbeitsmarkt, den Schutz für Schwangere und den Mutterschaftsurlaub sowie den Elternurlaub und die Freistellung aus familiären Gründen. Diese Maßnahmen würden zu einem besseren Gleichgewicht zwischen Beruf und Familie beitragen.

Es bestehe jedoch weiterhin Handlungsbedarf, betonte Bofferding. Rechtlich betrachtet bestehe wohl Gleichberechtigung, doch allein mit Gesetzen und staatlichen Regeln sei es nicht getan. Wichtig sei eine Änderung in den Köpfen und im Umgang miteinander, damit man diese Gleichstellung auch im Alltag leben könne. Es gehe um die Beseitigung von Vorurteilen. Das MEGA spreche sich für eine geschlechtsneutrale Berufsberatung aus und ermuntere eine Geschlechtervielfalt bei der Rekrutierung. So fördere es die Einstellung von Männern in der außerschulischen Kinderbetreuung. „Um zu zeigen, dass Erzieherberufe auch für Männer interessant sein können.“ Man wolle vom Stigma wegkommen, dass es sich hierbei ausschließlich um Frauenberufe handle. Andererseits muntere man Frauen auf, Wissenschaftsberufe zu ergreifen und Jobs in den neuen Technologien anzustreben.

Beraten, begleiten, unterstützen

Dass nach wie vor Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt bestehen, belegte Bofferding mit ein paar Zahlen. Frauen seien weiterhin beruflich weniger aktiv als Männer. Von hundert arbeitenden Menschen sind deren 38 weiblich. Eine von drei Frauen reduziere ihre Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes. Teilzeitarbeit werde nach wie vor hauptsächlich von Frauen beantragt. 36 Prozent der arbeitenden Frauen sind teilzeitbeschäftigt. Bei den Männern sind es nur sechs Prozent. Rückschritte habe man während der Covid-19-Pandemie festgestellt, so Nora Back. Vor allem Frauen hätten auf ihre Berufstätigkeit verzichtet, um sich um die Kinder zu kümmern.

Insbesondere in den Betrieben müssten Männer und Frauen gleich behandelt werden, damit wichtige Ressourcen nicht brachliegen, so Bofferding. Daher die Bedeutung der Gleichstellungsdelegierten in den Unternehmen. Sie könnten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten, begleiten, unterstützen und dafür sorgen, dass keine Diskriminierungen entstehen.

Der im handlichen Format vorliegende Leitfaden ist in deutscher und französischer Sprache erschienen. Er informiert über die legale Grundlage des Gleichstellungsdelegierten und dessen Aufgaben, gibt praktische Ratschläge, wie Gleichbehandlung am Arbeitsplatz gefördert werden kann.