EinreiseLuxemburg verlängert Corona-Maßnahmen für Flugreisen bis Mitte Dezember

Einreise / Luxemburg verlängert Corona-Maßnahmen für Flugreisen bis Mitte Dezember
Die Gesundheitsvorschriften für Flugreisen wurden angepasst Symbolfoto: dpa/Moritz Frankenberg

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Das Großherzogtum hat seine Corona-Maßnahmen, die für Flugreisende gelten, bis zum 18. Dezember verlängert. Das teilt die Regierung in einer Pressemitteilung vom Mittwochmorgen mit. „Parallel zu den Änderungen des Covid-19-Gesetzes wurden die Gesundheitsvorschriften für Flugreisen dahingehend angepasst, dass sie nur für Personen über zwölf Jahren und zwei Monaten gelten“, heißt es in der Mitteilung. Zuvor lag diese Altersgrenze bei zwölf Jahren. Das Gesundheitsministerium schreibt zu dieser Änderung auf Tageblatt-Anfrage: „Es begründet sich so, dass man den Personen, die zum heutigen Zeitpunkt zwölf Jahre alt sind, die Möglichkeit gibt, sich impfen zu lassen und so ein komplettes Impfschema mit zwei Dosen innerhalb dieser zwei Monate zu erlangen.“

Zur Erinnerung: Reisende, die mit dem Flieger in Luxemburg ankommen, müssen derzeit also weiterhin mindestens eines der folgenden Dinge vorweisen können:

  • eine Impfbescheinigung, die eine vollständige Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff bescheinigt, also die Impfstoffe der Firmen AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Johnson & Johnson oder Moderna, ausgestellt von einer öffentlichen oder medizinischen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Schengen-Raums,
  • eine von einem Arzt oder einer nationalen Behörde eines EU-Mitgliedstaats oder eines Schengen-Mitgliedstaats ausgestellte Genesungsbescheinigung für Menschen, die innerhalb der letzten sechs Monate an Covid-19 erkrankt waren,
  • das negative Ergebnis (auf Papier oder elektronisch) eines Nukleinsäure-Amplifikationstests (NAT) auf Coronavirus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode), der weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde,
  • oder das Ergebnis eines Coronavirus-Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, durch ein medizinisches Analyselabor oder eine andere zu diesem Zweck zugelassene Stelle. Das Testergebnis muss, gegebenenfalls mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch vorgelegt werden.

Die Liste aller Ausnahmen sowie die genauen Regeln, die im Vorfeld einzuhalten sind, können hier eingesehen werden.