Prozess wegen BrandstiftungBeschuldigter spricht von Inszenierung

Prozess wegen Brandstiftung / Beschuldigter spricht von Inszenierung
Im Falle einer Verurteilung wegen Brandstiftung drohen dem Beschuldigten eine lange Haftstrafe und hohe Schadensersatzforderungen Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Vor sechs Jahren brannte in der rue Origer im Bahnhofsviertel in Luxemburg-Stadt ein Haus. Für die Feuerwehr ist es ein Großeinsatz. Es entsteht erheblicher Materialschaden. Die Ermittler haben keinen Zweifel daran, dass es sich um Brandstiftung handelt. Doch wie ist das Feuer in der Nacht zum 28. Juli entstanden? Vor allem, wer hat es gelegt und warum? Seit letzter Woche geht das Bezirksgericht Luxemburg dieser Frage nach.

Auf der Anklagebank sitzt Geschäftsmann B. Zum Zeitpunkt des Brandes war er im Haus. Er gerät schnell in Verdacht und wird nun beschuldigt, das Feuer selbst gelegt zu haben. Um das Geld der Versicherung zu kassieren und möglicherweise auch, um Spuren zu verwischen. Internationale Verstrickungen scheinen nicht ausgeschlossen.

Doch B. streitet alles ab und bringt im Verlaufe des Prozesses verschiedene Erklärungen vor Gericht vor, die beweisen sollen, dass er nicht der Täter sei, sondern ein Opfer. Er sei bedroht worden, sagt der Angeklagte öfters, und, dass ein Komplott gegen ihn geschmiedet wurde, weil er sich mit einigen Leuten angelegt habe. Auch sei beim Brand vor sechs Jahren alles so inszeniert worden, damit der Verdacht auf ihn falle. 

Keine belastbaren Indizien

Er sei unschuldig, wiederholt B. auch am letzten Prozesstag am Mittwoch. Diese Meinung vertritt auch sein Anwalt. Es würden keinerlei belastbaren Indizien, keine Beweise gegen seinen Mandanten vorliegen, sagt er. Deshalb sei dieser freizusprechen.

Anders sieht es der Vertreter der Staatsanwaltschaft. In seinen Augen ist B. der Brandstifter, ergo schuldig. Deshalb fordert er 15 Jahre Haft, verschließt sich aber nicht einer Teil-Bewährung, auch weil sich der Angeklagte bisher nichts habe zuschulden kommen lassen. Im Falle einer Verurteilung drohen B. zudem  Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe vonseiten der Versicherung.

Das Urteil ergeht am 12. November.