DigitalisierungSchluss mit Warten: Strafregisterauszug ist nun über MyGuichet.lu downloadbar

Digitalisierung / Schluss mit Warten: Strafregisterauszug ist nun über MyGuichet.lu downloadbar
 Foto: Editpress/Julien Garroy

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Auszüge aus dem Luxemburger Strafregister können ab sofort online heruntergeladen werden. Ein GouvCheck QR-Code soll die Authentizität garantieren. Das schreibt das Digitalisierungsministerium am Donnerstagmorgen in einer Pressemitteilung.

Premierminister Xavier Bettel (DP) hat am Dienstag in seiner Rede zur Lage der Nation betont, dass die Digitalisierung eine wichtige Rolle in Luxemburgs Zukunft spielen soll. Dieses Vorhaben spiegelt sich jetzt auch bei der Anfrage eines Strafregisterauszugs wider: Es ist nun möglich, das Dokument in elektronischer Form über die Plattform MyGuichet.lu oder in der App MyGuichet.lu zu erhalten. Statt den Auszug aus dem Strafregister per Post zu erhalten, kann die Person den Auszug nun in ihrem privaten – oder beruflichen – Bereich herunterladen. Das meldet das Digitalisierungsministerium am Donnerstag. Sobald der Auszug zum Herunterladen bereitsteht, erhalte der Nutzer eine E-Mail. Die elektronische Übermittlung betreffe sowohl saubere Strafregister als auch solche, die eine Verurteilung enthalten.

Das PDF-Dokument könne so direkt an eine elektronische Bewerbung angehängt werden. Die Datei könne auch ausgedruckt werden – ein GouvCheck QR-Code ermögliche dann die Überprüfung der Echtheit des Dokuments. „Auf diese Weise kann ein Arbeitgeber die Echtheit von Strafregisterauszügen, die er im Rahmen eines Einstellungsverfahrens erhält, leicht überprüfen“, schreibt das Digitalisierungsministerium.

Das Strafregister könne auch weiterhin in Papierform persönlich bei der „Cité judiciaire“ oder per Post, E-Mail oder Fax angefordert werden. Seit 2013 ist es bereits möglich, ein Strafregister über die Plattform MyGuichet.lu anzufordern. „Seitdem ist dieses Verfahren eines der meistgenutzten auf MyGuichet.lu mit mehr als 52.000 Anfragen im Jahr 2021 und mehr als 227.000 Anfragen seit seiner Einführung“, schreibt das Ministerium.

werner
14. Oktober 2021 - 11.12

Ja, das Warten auf das Strafregister beschäftigt die Massen seit Jahrzehnten. Erstens steht nichts drauf, zweitens braucht man sie ein- bis 2-Mal im Leben.