Gerichtsurteil / Luxemburger Berater hat mutmaßlich Vertrag mit Franck Ribéry gefälscht
Der Luxemburger Berater Bruno Heiderscheid hat vor Gericht von Franck Ribéry gut drei Millionen Euro Provision für die Vermittlung des Wechsels zum FC Bayern im Jahr 2007 gefordert. Das Landgericht München hat am Dienstag die Klage des Luxemburgers abgewiesen. Der Grund: ein mutmaßlich gefälschter Vertrag.
Der frühere Bayern-Star Franck Ribéry ist mutmaßlich Opfer einer versuchten Millionenmanipulation geworden. Das Landgericht München wies am Dienstag die Klage des Luxemburger Beraters Bruno Heiderscheid ab, der von Ribéry gut drei Millionen Euro Provision für die Vermittlung des Wechsels zum FC Bayern im Jahr 2007 forderte. Der vom Gericht beauftragte Schriftgutachter kam zu dem Ergebnis, dass der von Heiderscheid vorgelegte Vertrag mit Fußballprofi Ribéry sehr wahrscheinlich nicht echt sei. Laut Gutachten wurde der Vertragstext mutmaßlich nachträglich unter eine Autogrammunterschrift Ribérys hinzugefügt.
Der 38-Jährige wechselte nach seinem Abschied bei den Bayern im Sommer 2019 zum AC Florenz und ist derzeit vereinslos.
Der Berater hatte dem Gericht zu Beginn des Prozesses vor vier Jahren zwei Beweisstücke vorgelegt: einen handschriftlichen Vertrag mit beider Unterschriften auf einem Notizzettel und die Kopie einer maschinell geschriebenen Bestätigung. „Wird eine authentische Unterschrift verwendet und erst später ein Text hinzugefügt, nennt man das eine Blankettfälschung“, sagte der Gutachter. „Das kommt häufig vor.“ Die Bestätigung ist laut Sachverständigem ebenfalls unecht: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben wir hier eine Kopiermontage.“
In dem Text wurden Heiderscheid zehn Prozent Provision für einen Transfer Ribérys versprochen, der FC Bayern hatte für Ribéry 2007 dreißig Millionen Euro Ablöse bezahlt. Die Kammer verkündete ihre Entscheidung per Versäumnisurteil, da weder Heiderscheid noch ein von ihm bestellter Anwalt vor Gericht erschienen. Laut Gericht hat die von Heiderscheid zuletzt beauftragte Kanzlei ihr Mandat niedergelegt. Heiderscheid hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. „Ich gehe davon aus, dass er mit dem heutigen Tag zufrieden ist“, sagte Ribérys Anwalt Gerhard Riedl.
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