AusnahmereglungKollektivurlaub des Baugewerbes beginnt – 148 Unternehmen dürfen dennoch weiterhin arbeiten

Ausnahmereglung / Kollektivurlaub des Baugewerbes beginnt – 148 Unternehmen dürfen dennoch weiterhin arbeiten
Es wird ruhiger auf den Baustellen des Landes Foto: dpa/Julian Stratenschulte

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Der Kollektivurlaub des Bau- und Sanitärgewerbes in Luxemburg beginnt: 148 Betriebe haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten und dürfen trotzdem weiterarbeiten. 37 Anträge wurden hingegen abgelehnt.

Der diesjährige Kollektivurlaub für den Hoch- und Tiefbausektor in Luxemburg beginnt am heutigen Freitag (30.7.2021) und endet am Sonntag, dem 22. August 2021. Bestimmte Arbeiten können jedoch eine Ausnahmeregelung erhalten, so zum Beispiel die Arbeit in Schulen und in Fabriken im Falle einer Produktionsunterbrechung. Das teilt die „Inspection du travail et des mines“ (ITM) in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit.

Für die Branche der Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallateure beginnt der Kollektivurlaub einige Tage später, am Montag, dem 2. August und endet am Sonntag, dem 22. August 2021. Pannen-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten können aber dennoch durchgeführt werden. Dafür ist jedoch laut der Gewerbeinspektion die Zustimmung der Personalvertretung und der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich.

Aufgrund der Überschwemmungen wurden in diesem Jahr, wie auch schon 2019, Ausnahmeregelungen gewährt. „Für den Tarifurlaub im Sommer 2021 wurden 223 Anträge von der Kommission bearbeitet“, heißt es in dem ITM-Schreiben. Insgesamt 148 Ausnahmegenehmigungen sind erteilt worden: davon 47 für Baustellen in Schulen, 22 für Baustellen in Fabriken während des Produktionsstillstands und 79 für dringende Baustellen.
37 Anträge wurden allerdings abgelehnt. 38 Anträge betrafen Arbeiten und Baustellen, die nicht den Regelungen des Tarifurlaubs unterliegen und daher keine Zustimmung der Kommission bedurften.

Die ITM teilt ebenfalls mit, dass diesen Sommer wieder Kontrollen durch die Arbeits- und Bergbauinspektion, die Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung sowie die Polizei stattfinden werden. Somit könnten die Kontrollbehörden jederzeit die Arbeit von Unternehmen stoppen, die keine gültige Arbeitsgenehmigung für den Zeitraum des Kollektivurlaubs besitzen.

Hummer
31. Juli 2021 - 9.09

Absolut lächerlich, Kurzarbeit,Schlechtwetterperioden im Winter,usw. nur lamentabeles Getue von Gewerkschaften und Bonzenpolitik,quo vadis Handwerk ??

Romain
30. Juli 2021 - 16.25

Ist dieser Kollektivurlaub überhaupt noch zeitgemäß, wenn sowieso Arbeitsgenehmigungen angefragt werden