EditorialVorsicht vor gebrochenen Versprechen: Wie die Gewalt in Georgien und das Gesetz in Ungarn die EU herausfordern

Editorial / Vorsicht vor gebrochenen Versprechen: Wie die Gewalt in Georgien und das Gesetz in Ungarn die EU herausfordern
EU- und Regenbogenflagge in Tiflis als Reaktion auf Angriffe auf die Pride-Organisatoren: Die Europäische Union ist auch ein Versprechen auf Rechtsstaatlichkeit – außerhalb, aber auch innerhalb ihrer Grenzen Foto: AFP/Vano Shlamov

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Am Sonntag endet auch in Luxemburg die Pride Week. Ein im Großherzogtum ebenso willkommenes wie mittlerweile gewöhnliches Event, bei dem all jene, die abseits gängiger Muster des Heterosexuellen leben, sich in ihrer Einzigartigkeit und Vielfalt feiern und für mehr Rechte und damit für mehr Gleichheit in der Gesellschaft eintreten.

Wirklich nennenswerten Gegenwind für die Pride gibt es in Luxemburg nicht. Wieso es trotzdem wichtig ist, weiter gegen Homophobie und Diskriminierung zu kämpfen, zeigen Beispiele aus dem Ausland. Vor einer Woche wurde in La Coruña im Nordwesten Spaniens ein 24-Jähriger vor einem Nachtclub totgeprügelt. Bei anschließenden Demonstrationen gegen homophobe Gewalt ging die Polizei mit Schlagstöcken vor. Etwas weiter von Luxemburg entfernt, in Georgien, griff vor wenigen Tagen ein offenbar von der orthodoxen Kirche angestachelter Mob das Büro der dortigen Pride-Organisatoren an. Auch zahlreiche Journalisten wurden verletzt. Die Pride in Tiflis musste dann abgesagt werden – um keine Menschenleben zu riskieren, begründeten die Organisatoren ihre Entscheidung.

Die EU verurteilte die Angriffe auf Aktivisten und Journalisten umgehend und kritisierte die georgische Regierung, der vorgeworfen wird, homophobe und nationalistische Gruppen zu unterstützen. Wenige Stunden danach und ungeachtet aller geballten Kritik trat in Ungarn das Gesetz zur Beschränkung der Information über Homo- und Transsexualität in Kraft. Die Wut darüber in der EU ist groß, den zum Teil geforderten Entzug von EU-Geldern muss Orban vorerst aber nicht fürchten.

Die EU kann zwar inzwischen per qualifizierte Mehrheit im Rat gegen Mitgliedstaaten vorgehen, die sich nicht an rechtsstaatliche Kriterien halten. Doch die Kommission hält sich noch zurück damit, den Rechtsstaatsmechanismus einzuleiten. Polen und Ungarn hatten diesem im Dezember nur unter der Bedingung zugestimmt, dass Kürzungen von EU-Geldern erst nach einer rechtlichen Prüfung des Instrumentes durch den EuGH erfolgen können. Die entsprechenden Klagen reichten beide Länder im März ein. Ein mehr als fauler Kompromiss, durch den sich Orban auf der sicheren Seite fühlt – und der ihn weiter provozieren lässt, wie nun mit seinem „Homosexuellen-Gesetz“.

Auch in einigen EU-Staaten müssen LGBTQ-Menschen demnach weiter in Sorge um ihre Rechte und in Angst um ihre Gesundheit leben. Das darf nicht sein. Bleibt nur zu hoffen, dass noch rechtliche Konsequenzen für Orbans Ungarn folgen. Sonst bleiben auch alle Belehrungen in Richtung Georgien oder sonst wohin in die Welt wirkungslos.

Die bündnisinternen Folgen sind nicht besser. EU-Bürger, die Orbans Verhalten nicht tolerieren, müssen resigniert zuschauen, wie Brüssel der Budapester Diskriminierungspolitik außer laut geäußerter Kritik nichts entgegenzusetzen hat. Für Orban scheint der Rechtsstaat eine Bedrohung zu sein, gegen die man sich wehren muss. Für die allermeisten EU-Bürger aber ist der Rechtsstaat ein Versprechen. Auch deswegen gibt es die ganzen Pride-Märsche und auch deswegen sind sie so wichtig. Wird das Versprechen aber gebrochen, geht Vertrauen verloren – und das bei jenen, die der EU wohlgesinnt sind.

Ras le bol
10. Juli 2021 - 11.51

Die europäische Politik , teilweise von den Medien applaudiert, spricht mit gespaltener Zunge, klagt Ungarn, Georgien an und die Türkei ,wo eine ähnliche , noch schlimmere Situation besteht , hofiert , füttert man weiter mit europäischen Steuergelder. Einerseits in der Türkei die Pressefreiheit, andererseits die Homosexualität zwar nicht vom Gesetz verboten, aber weder Homosexuelle, Transsexuelle keine Arbeit bekommen und Gewalt , Verschleppung mit Totschlag ausgesetzt sind. Diese Taten vom Gesetzgeber nur zögerlich, bis im Sand verlaufend verfolgt und nach religiöser Einstellung kein Fehlverhalten vorliegt.