KlettersportKlettergebiet „Wanterbaach“: Landesverband will Fragen zu Unterhalt und Nutzung lösen 

Klettersport / Klettergebiet „Wanterbaach“: Landesverband will Fragen zu Unterhalt und Nutzung lösen 
Hier darf nicht geklettert werden, obwohl es ein herrliches Gebiet bei Berdorf ist. Es ist seit 2002 verboten. Der Sport darf nur im „Wanterbaach“ ausgeübt werden.  Foto: Editpress/Anne Lommel

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Klettern boomt. Von einer Nischensportart hat es sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Trendsportart entwickelt. In Luxemburgs einzigem Klettergebiet im Freien tummeln sich am Wochenende die „Freeclimber“. Die Dachorganisation der Kletterer im Land arbeitet daran, weitere Gebiete wieder zu eröffnen. Aber es gibt noch andere Dinge zu regeln.

„Wir würden gerne mit unseren Kindern in Berdorf klettern gehen, gibt es jemanden, der das professionell begleiten kann?“ Anfragen wie diese gibt es bei den Mitgliedern der „Fédération luxembourgeoise d’escalade, de randonnée sportive et d’alpinisme“ (Flera) häufig. Oft landen sie bei Jacques Welter (57).

„Es kommen Leute aus der ganzen Welt, um hier zu klettern“, sagt er. Der Pädagoge im Jugendbereich klettert seit Mitte der 80er Jahre. Die Felsen sind sein zweites Zuhause. Etwa genauso lange engagiert er sich beim Dachverband der 12 Kletterclubs in Luxemburg. „Der Sport hat sich von einer Nische zum Trend entwickelt“, sagt Welter. „Vielen gibt er einen ‚Kick’.“

Dem steht gegenüber, dass es in Luxemburg gerade mal ein einziges Klettergebiet gibt. Zwar mit 180 verschiedenen Routen und in der Szene relativ bekannt, aber eben klein. Mit Gebieten rund um den Mont Ventoux in der Provence oder dem in Siruana in Spanien ist es nicht zu vergleichen.

Trendsportart und zu wenig Kletterguides

Außerdem gibt es immer noch zu wenig Kletterlehrer. Welter bildet sie aus. Er hat die notwendige Erfahrung und eine Ausbildung als Erlebnispädagoge. „In Luxemburg gibt es zwar in jeder Halle Kletterlehrer“, sagt er. „Aber Indoor ist nicht das Gleiche wie am Felsen.“

Im Jahr 2002 regelt ein „Règlement grand-ducal“ die Sportart. Ab dann darf nur noch in Berdorf geklettert werden. Der „Wanterbaach“ wird zum einzigen Gebiet. In alten Kletterführern wie dem von Christiane Jennquin aus dem Jahr 1981 finden sich sechs weitere Gebiete verzeichnet. Sie heißen „Predigtstull“, „Schnellert“, „Martbusch“ oder „Rollingen“, um nur einige zu nennen.

Das gleiche Reglement schreibt darüber hinaus einen „Permis“, den Besitz eines Kletterscheins, vor. Das Umweltministerium vergibt sie jährlich oder täglich. Gleichzeitig saniert der Staat damals die Sicherheitseinrichtungen in Berdorf aufwendig. Über deren Wartung sieht das 2002er-Reglement nichts vor.

„Règlements“ lassen Lücken 

Im Jahr 2016 ersetzt ein neues „Règlement“ die bislang geltenden Vorschriften. Es schafft den „Permis“ ab und ersetzt das durch die Mitgliedschaft in einem der zwei internationalen Kletterverbände. Das ist nun Voraussetzung zum Klettern in Berdorf. Das Interesse an der Sportart ist damit endgültig im Umweltministerium angekommen, wie die steigende Zahl der „Permis“ zeigt. 

2013 wurden nach Angaben des Umweltministeriums 5.000 „Permis“ ausgestellt. 2014 waren es 6.000 und im Jahr darauf 6.500. Die zuständigen Politiker begründen dieses wie auch das vorherige Reglement mit Aufgaben des Naturschutzes. Der Landesverband übernimmt seitdem freiwillige Aufgaben. 

Obwohl auch in dem neuen Reglement nichts dazu zu finden ist, hält die Flera seitdem stillschweigend die Sicherungspunkte für die Kletterer instand. Die Kommission „Falaises“ kümmert sich darum. „Das ist unser Hauptanliegen“, sagt Welter. „Wir wollen das Gebiet für Kletterer erhalten.“ Es geht um rund 2.000 Sicherungspunkte.

Neue Konventionen sollen Klarheit schaffen

„Obwohl sie 2002 alle neu eingerichtet wurden, halten sie nicht ewig“, weiß er. Eine justiziable gesetzliche Regelung der Zuständigkeiten steht allerdings nach wie vor aus. Zu was das führen kann, zeigt der Unfall in Vingrau, im Departement Pyrénées-Orientales in Frankreich. Dort stürzt 2010 ein Felsbrocken ab und verletzt zwei Kletterer schwer.

Der französische Landeskletterverband (FFME) ist haftbar und muss 1,2 Millionen Euro an die Opfer zahlen. Eine Konvention zwischen der Gemeinde Vingrau und der FFME regelt zu dem Zeitpunkt, dass der Landesverband für den Unterhalt und die Nutzung des Gebietes zuständig ist. Das geht aus dem „Dictionnaire permanent“ Nr. 265 vom März 2019 hervor.

In Luxemburg ist das nicht geregelt. „Darüber wird nicht geredet, weil es eine heiße Kartoffel ist“, sagen Welter und Kletterkollege Felix Havé (31) unisono. Welter verweist darauf, dass es in Frankreich nach Vingrau auf Drängen des Landesverbandes neu geregelt wurde. Seitdem gibt es Konventionen zwischen Gemeinden und Besitzern des Klettergebietes über die Nutzung einerseits.

Vorbild Frankreich

Andererseits regelt eine zweite Konvention zwischen dem nationalen Kletterverband und der Gemeinde, wer die Sicherungspunkte für die Kletterer anlegt und wartet. Damit ist der Landesverband bei Unfällen nur noch haftbar, wenn er seine Wartungs- und Erschließungsaufgaben nicht ordentlich erfüllt.

„Das hätten wir auch gerne“, sagt Welter. „In Audun-le-Tiche (F) gibt es das schon.“ Bezeichnenderweise ist dieses Grenzgebiet im neuesten Kletterführer der Flera vom Januar 2021 erwähnt, der sich deshalb grenzüberschreitend versteht. „Wenn das für Luxemburg geregelt ist, können wir über die Ausweitung der Klettergebiete in Luxemburg reden“, sagt Welter.

Alle bisherigen Versuche zwischen 2001 und 2008 sind gescheitert. Trotzdem bleibt es ein Anliegen der „Federation“. Die Sportart wird noch beliebter werden, Kletterer gelten als Naturfreunde und die Outdoor-Aktivität wird bei „Visit Luxembourg“ aktiv beworben. Der Verband ist gerade mit vielen im Gespräch. Der Ausgang ist noch offen.