Urlaub in Corona-ZeitenUrlaubsreif: Diese Bestimmungen gelten jetzt von Berlin bis Barcelona

Urlaub in Corona-Zeiten / Urlaubsreif: Diese Bestimmungen gelten jetzt von Berlin bis Barcelona

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CovidCheck, EU-Zertifikat, Nachweis auf Papier oder elektronisch, wie speichert man den Impf- bzw. Genesenennachweis auf dem Smartphone? Welche Quarantäneregeln gelten vor Ort, welcher Antigen-Schnelltest wird anerkannt? Wer in diesem Sommer verreisen will, muss einen langen Atem bei der Informationssuche haben. Daisy Schengen hat vorab einen Überblick zu den Bestimmungen zusammengestellt, die in den sechs Lieblingsdestinationen der Einwohner Luxemburgs gelten.

Sieben von zehn Einwohnern Luxemburgs verreisen in den Urlaub, schrieb die nationale Statistikbehörde Statec in ihrer Veröffentlichung „Regards“ im Januar 2020, kurz vor Beginn der Pandemie. Fast drei Viertel der Einwohner entschieden sich demnach für einen Städtetrip (43 Prozent), genauso viele wollten ans Meer und nur etwa jeder Fünfte der Befragten wollte in die Berge fahren. Vor der Pandemie checkte die große Mehrheit der Urlauber (44 Prozent) im Hotel ein, etwa halb so viele der Reisenden blieben lieber bei Freunden und Familie. Ca. 15 Prozent der Urlauber mieteten sich eine Unterkunft.

Möglicherweise verändert die Pandemie die Wahl des Transportmittels oder der Urlaubsunterkunft. An den Lieblings-Urlaubsdestinationen der Einwohner Luxemburgs wird auch Corona wenig ändern. So verreisten laut der Statec-Studie von 2020 die meisten Touristen aus Luxemburg nach Frankreich (17 Prozent), gefolgt von Italien, Portugal und Spanien (12 und jeweils 11 Prozent). Auf dem fünften Platz landete Deutschland, gefolgt von Österreich. Laut einer nicht repräsentativen Umfrage in unserer Redaktion gehört auch die Schweiz zum Kreis der bevorzugten Urlaubsdestinationen.

Die Impfungen und der systematische Einsatz von Schnelltests, der wachsende Wissensstand über das Corona-Virus und die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen geben in diesem zweiten Pandemie-Sommer eine verhaltene Hoffnung auf einen Sommerurlaub, der seinen Namen verdient. Sicher, dieser Urlaub wird anders sein als vor der Pandemie und sicher ist: seine Vorbereitung, in Sachen Regelwerke in den Urlaubsländern, wird mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Ausweis und Reisepass haben Verfallsdatum

Zur grundlegenden Reisevorbereitung gehört zunächst ein Blick in den Reisepass bzw. Personalausweis, um ihre Gültigkeit zu prüfen. Damit erspart man sich böse Überraschungen, die die Reise beenden, bevor sie begonnen hat. Noch bleibt genügend Zeit, um neue Reisedokumente (bei den jeweiligen nationalen Behörden) zu beantragen.

Geimpft, getestet und genesen

Auf dem Weg zurück in die Normalität setzt die Regierung auf das sogenannte 3G+: geimpft, getestet, genesen. Wer in eine der drei G-Kategorien fällt, erhält das neue, europaweit gültige Zertifikat EU DCC. Dieses verleiht dem Träger bestimmte Freiheiten, die im Einklang mit den jeweiligen Verordnungen von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Aktuell nehmen sämtliche EU-Staaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz am Programm teil. Bald sollen noch weitere Drittstaaten folgen. (ham)

Was ist das EU DCC?

EU DCC steht für „European Digital Covid Certificate“. Das Zertifikat gibt es in drei Ausführungen und bescheinigt dem Träger, geimpft, getestet oder genesen zu sein. Ziel ist es, sämtliche Pandemie-relevanten Dokumente europaweit zu harmonisieren. In anderen Worten: Eine Luxemburger Bescheinigung gilt ab dem 1. Juli auch in 30 anderen europäischen Staaten – und umgekehrt. (ham)

EU DCC oder CovidCheck immer dabei: So lässt sich das Zertifikat auf einem Mobilgerät speichern

Der digitale Weg: Eines vorweg, mit der neuen App „CovidCheck.lu“ kann man das Impfzertifikat, das Ergebnis eines PCR- bzw. eines Schnelltests oder einen Genesennachweis nicht speichern. Die App dient ausschließlich zum Scannen der QR-Codes auf diesen Dokumenten. Um die benötigten Nachweise immer griffbereit zu haben, empfiehlt es sich, sie auf dem Handy oder Tablet digital oder auf Papier bei sich zu tragen.

Für den digitalen Weg gibt es mehrere Lösungen, um die benötigten PDF-Dateien (Impf-, Genesenen- und Getesteten-Nachweis) abzuspeichern und bei Bedarf schnell wiederzufinden.

Möglichkeit 1: Zertifikat(e) fotografieren
Eine digitale Möglichkeit, das Zertifikat zu sichern, ist, das Impfdokument abzufotografieren, aber so, dass QR-Code, Name und Vorname lesbar bleiben. Anschließend das Bild entweder in ein separates Album im Bereich „Fotos“ verorten oder in den Datei-Ordner (siehe Anleitung für Apple-Geräte) ablegen und bei Bedarf das EU-Zertifikat vorzeigen. Dabei den Personalausweis zur Hand haben, damit, wenn nötig, die Daten des EU-Zertifikats mit den Personalien abgeglichen werden können.

Möglichkeit 2: Zertifikat(e) von „Guichet.lu“ herunterladen und auf einem Mobilgerät abspeichern

Das Bürgerportal Guichet.lu aufrufen, dort im Themenbereich „Bürger“ die Sparte „Coronavirus“ links auf der Seite auswählen, anschließend die Menüpunkte „CovidCheck“ und „Seine CovidCheck-Zertifikate auf MyGuichet.lu einsehen“.
Im privaten Bereich, auf MyGuichet.lu, lässt sich das entsprechende Zertifikat (Geimpft, genesen, getestet) mithilfe von LuxTrust-Token und -Karte oder dem Personalausweis herunterladen. Sobald sich die Datei im entsprechenden Ordner auf dem PC befindet, lässt sie sich ausdrucken oder auch per Mail an ein Postfach verschicken, das man auf dem Smartphone/Tablet benutzt.

Auf dem Smartphone lassen sich die  Nachweise für „geimpft, genesen und getestet“ problemlos speichern. Zwei kleine Anleitungen für alle, die sich für diese Variante entscheiden.

Für Apple-Geräte: Das entsprechende Zertifikat entweder aus dem E-Mail-Fach heraus speichern oder – wer über das Smartphone beim Guichet.lu das Zertifikat heruntergeladen hat – sofort mit den folgenden Schritten beginnen:
1. Das Zertifikat (PDF im E-Mail-Anhang) öffnen; sobald es vollständig geladen ist, erscheint oben rechts auf dem Dokument ein viereckiges Kästchen mit einem Pfeil in der Mitte.
2. Jetzt auf dem Pfeil tippen, auf dem Bildschirm erscheinen mehrere Möglichkeiten (SMS, Mail, Messenger), womit sich das Dokument weiterverschicken lässt. Scrollt man weiter, erscheinen unter der Reihe mit den Weiterleitungsoptionen mehrere Aktionsfelder: „Kopieren, öffnen in, markieren …“ und ganz am Ende der Liste: „In Dateien sichern“. Diese Option wählt man jetzt aus.
3. Nun den Speicherort der Datei bestimmen (in der Cloud oder lokal auf dem Smartphone). Gegebenenfalls kreiert man einen neuen Ordner, den man beispielsweise „Impfzertifikat(e)“ nennt. Um einen neuen Ordner auf Apple-Geräten zu kreieren, muss man nur etwas länger auf die Zeile mit dem Speicherort drücken, dann erscheint sofort ein entsprechendes Kästchen. Hat man den neuen Ordner erstellt, oben rechts auf dem Menü „sichern“ auswählen. Und schon hat man das Impfzertifikat stets griffbereit.

Für Android-Geräte: Wie die Konkurrenz hat auch Android unter seinen Apps eine mit dem Namen „Meine Dateien“. Dort sind mehrere Speicherorte wie SD-Karte oder die Daten-Cloud aufgelistet.

Sobald das Impf-/Test-/Genesenendokument von MyGuichet.lu heruntergeladen wird, landet es auf dem Android-Gerät im „Downloads“-Fach. Um es auf den Wunschort zu speichern, reicht ein Klick auf das Dokument, um es zu öffnen. Für die Ablage auf dem Smartphone gibt es verschiedene Möglichkeiten: entweder „In Drive Speichern“ (wie „Speichern unter“ in Word) oder man benennt das Dokument um und speichert es entweder in der Daten-Cloud oder auf dem lokalen Speicher im Gerät.

Der majestätische Eiffelturm in Frankreichs Hauptstadt Paris
Der majestätische Eiffelturm in Frankreichs Hauptstadt Paris Foto: AFP

„Bonjour, la France“: Das gilt für den Frankreich-Urlaub

Wer darf einreisen? Seit dem 19. Mai ist für EU-Bürger der Nachweis eines triftigen Grundes für die Einreise nach Frankreich entfallen. Luxemburg steht als EU-Land derzeit auf der sogenannten „grüne Liste“, wonach neben EU-Bürgern auch Einwohner des Vatikan-Staats oder auch der Schweiz und Monacos frei einreisen dürfen.

Die nächtliche Ausgangssperre in Frankreich (23 bis 5 Uhr) entfällt ab Sonntag, dem 20. Juni 2021.

Tests und Einreiseformular: Für nicht-geimpfte Urlauber aus Luxemburg gilt: „Alle Reisende über 11 Jahren müssen einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorweisen können, der höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde“, schreibt das französische Außenministerium auf seiner Webseite (Stand: 16. Juni). Vollständig Geimpfte seien von dieser Regelung ausgenommen, heißt es.

Reisedokumente: Nachweis einer vollständigen Impfung (European Digital Covid Certificate). Dieser Nachweis ist erbracht: „2 Wochen nach der zweiten Injektion für Impfstoffe, die zwei Injektionen erfordern (Pfizer, Moderna, AstraZeneca); 4 Wochen nach der Injektion für Impfstoffe, die eine einzige Injektion erfordern (Johnson & Johnson); 2 Wochen nach der Impfung für Covid-19-Genesene (eine einzige Injektion notwendig)“, schildert das französische Außenministerium auf seiner Webseite.

Geimpfte Personen, die aus einem Land von der „grünen“ Liste – wie Luxemburg – einreisen, müssen keine „Eidesstattliche Erklärung“ bei der Anreise nach Frankreich ausfüllen.

Weitere Informationen: 

Frankreich, Diplomatiewww.diplomatie.gouv.fr/de/neuigkeiten/coronavirus-covid-19

Frankreichs Regierung empfiehlt die Nutzung der App „TousAntiCovid“ für alle Regelungen betreffend die Corona-Pandemie.

Menschen spazieren vor dem Kolosseum in der italienischen Hauptstadt Rom
Menschen spazieren vor dem Kolosseum in der italienischen Hauptstadt Rom Foto: dpa/Jean-Christophe Bott

Italien grüßt die Urlauber

Wer darf nach Italien einreisen? EU-Bürger, Reisende aus dem Schengenraum sowie Großbritannien und Israel reisen „ohne Quarantänepflicht“ nach Italien ein.
Je nach Region gilt in Italien eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens.

Einreiseformular: Für die Einreise nach Italien gelten drei Voraussetzungen: Erstens ein Einreiseformular, das sogenannte Passagier-Lokalisierungsformular (dPLF) in digitaler oder in Papierform, das vor der Einreise ausgefüllt werden muss.

Test-, Einreiseformular und Meldepflicht: Zweite Bedingung für die Einreise ist ein negatives Testergebnis mit Beleg (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Einreise, Antigen-Schnelltest – nicht älter als 48 Stunden vor Anunft in Italien).

Bedingung Nr.3 für die Einreise: Reisende müssen ihre Ankunft der „Präventionsabteilung“ des zuständigen Gesundheitsamts melden.

Maskenpflicht: Im gesamten Land, in geschlossenen öffentlichen Räumen. Auch im Freien gilt Maskenpflicht, wenn sich Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, versammeln. In der Region Latium besteht Maskenpflicht im Freien.

Weitere Informationen: Covid-Hotline für Italien: +39 1500
Zur Liste mit den kostenlosen Rufnummern der Gesundheitsämter und regionalen Informationen geht es hierwww.salute.gov.it

Seite des Italienischen Gesundheitsministeriums (englisch und italienisch): https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus

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Madeira umfasst die Gebiete Funchal mit der Hauptstadt des Archipels und Caniço, die Ostküste (Santa Cruz und Machico), die Westküste (Câmara de Lobos, Ribeira Brava, Ponta do Sol und Calheta), die Nordküste (Porto Moniz, São Vicente und Santana) sowie Porto Santo.

Madeira umfasst die Gebiete Funchal mit der Hauptstadt des Archipels und Caniço, die Ostküste (Santa Cruz und Machico), die Westküste (Câmara de Lobos, Ribeira Brava, Ponta do Sol und Calheta), die Nordküste (Porto Moniz, São Vicente und Santana) sowie Porto Santo. Foto: dpa-Archiv

Portugal empfängt mit negativem Test

Wer darf nach Portugal einreisen? EU-Bürger, Reisende aus dem Schengenraum; für Reisende aus Großbritannien, Indien, Brasilien gelten besondere Bedingungen.

Quarantänepflicht: Derzeit keine in Portugal.

Testpflicht: Laut der Webseite „Re-Open EU“ muss jeder Reisende nach Portugal einen negativen Test mit Beleg vorlegen (PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen Antigen-Test – nicht älter als 24 Stunden). Portugal akzeptiert nur die Antigen-Schnelltests, die auf einer speziellen gemeinsamen Liste der EU-Kommission verzeichnet sind. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren.

Auf dem Festland und den Azoren gibt es keine Ausnahme für vollständig geimpfte oder genesene Menschen. Auf Madeira gilt jedoch keine Testpflicht für vollständig Geimpfte, liegt die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurück. Bei Genesenen wird ein höchstens 90 Tage altes, positives Testergebnis einer überstandenen Covid-19-Erkrankung akzeptiert.

Auf den Azoren sind Kinder unter 12 Jahren von der obligatorischen Testpflicht ausgenommen.

Einreiseformular: Wird verlangt bei Einreise per Flugzeug. Hier geht es zum Formular: (www.portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card)

Weitere Informationen:

Überblick für Portugal: www.visitportugal.com/de/

Für Madeira: www.visitmadeira.pt

Für die Azoren: www.visitazores.com/en/trip-info

Spanien-Urlaub wieder möglich

Einreise aus Luxemburg: Urlauber aus dem Großherzogtum müssen bei der Einreise nach Spanien eine Gesundheitsbescheinigung (Kinder unter 12 Jahren ausgenommen) vorzeigen und ein spezielles Formular ausfüllen. Achtung: Die Gesundheitsbescheinigungen müssen auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst sein. Für Einreisende aus der EU gilt das einheitliche Covid-Zertifikat (EU DCC) ab dem 1. Juli.

Je nach Region gelten in Spanien unterschiedliche Corona-Schutzregeln und Ausgangsbeschränkungen.

Gesundheitsbescheinigung: Drei Optionen – geimpft, genesen oder getestet. Für die Impfbescheinigung muss die letzte Dosis mind. 14 Tage zurückliegen. Auf der Impfdosis sind folgende Daten vermerkt: „Vor- und Nachname der innehabenden Person, Datum der Impfung, mit Angabe des Datums der zuletzt verabreichten Dosis, Art des verabreichten Impfstoffs, Anzahl der verabreichten Dosen/den kompletten Impfplan, Ausstellungsland, Identifikation der Stelle, die die Impfbescheinigung ausstellt“, führt das offizielle spanische Tourismusportal auf seiner Seite aus.

Als „Genesenennachweis“ wird eine Bescheinigung akzeptiert, die „maximal 180 Tage nach der Probeentnahme“ ausgestellt wurde.

Getestet: Spanien akzeptiert PCR- und Antigen-Schnelltests, die maximal 48 Stunden vor der Anreise durchgeführt wurden.

Einreiseformular: Jeder Einreisende nach Spanien muss ein spezielles Formular ausfüllen. Auf dem Papier müssen ein gültiger Ausweis, die Dauer der Reise sowie die Adresse des Urlaubsdomizils vermerkt werden. Zum Formular geht es hier: www.travelhealthcontrol.com/form-es

Für Kreuzfahrten gilt das Europäische digitale Passagier-Einreiseformularapp.euplf.eu/#/form

Das Einreiseformular lässt sich bequem in der App „Spain Travel Health“ (kostenlos, für iOs und Android) ausfüllen und speichern.

Weitere Informationen: www.travelsafe.spain.info/de/ Dort sind die je nach Destination in Spanien (einschließlich Kanaren und Balearen) weiteren Reiseregelungen im Überblick aufgelistet. 

Das Brandenburger Tor in der deutschen Hauptstadt Berlin
Das Brandenburger Tor in der deutschen Hauptstadt Berlin Foto: Christophe Gateau/dpa

Unterschiedliche Regelungen in Deutschland

Einreise: Deutschland stuft Luxemburg noch immer als „Risikogebiet“ ein, schreibt das Auswärtige Amt (Stand: 17.6.2021). Für Reisende und Transitreisende aus Luxemburg, die über den Landweg nach Deutschland einreisen, bestehen jedoch „keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften“, schreiben die Behörden.

Dennoch gilt für Menschen, die mit dem Auto oder Schiff nach Deutschland anreisen und die sich in den zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufhielten, dass sie ein „negatives Covid-19-Testergebnis bzw. einen Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer Infektion“ vorlegen können. „Der Nachweis muss bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise vorliegen“, so das Auswärtige Amt.

Der „kleine Grenzverkehr“ ins Saarland und Rheinland-Pfalz funktioniert für Einwohner Luxemburgs ohne Einschränkungen, solange der Aufenthalt in den Nachbar-Bundesländern weniger als 24 Stunden beträgt.

Test-/Impf-/Genesenennachweis (CovidCheck): Laut der zuletzt am 9. Juni aktualisierten „Coronavirus-Einreiseverordnung“ besteht eine „generelle Nachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr.“ Sprich: Wer mit dem Flieger nach Deutschland einreist, muss einen negativen Test, einen vollständigen Impfschutz oder eine Genesenen-Bescheinigung vorweisen.

Der negative Test mit Bescheinigung darf – beim PCR-Test – nicht älter als 72 Stunden nach Entnahme sein, für den Antigen-Schnelltest gilt eine maximale Frist von 48 Stunden. Von der Testpflicht sind alle Reisenden ab 6 Jahren betroffen.

„Impf- und Genesenennachweise sind einem negativen Testnachweis im Rahmen der Nachweispflicht gleichgestellt. Sie können zudem von der Einreisequarantäne befreien“, so das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite (Stand: 17.6.2021). Als Kriterien gelten: Vollständig geimpft (Verabreichung letzter Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen); Genesen: PCR- oder Antigen-Nachweis einer Covid-19-Infektion, die mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.

Diese Befreiung von der Nachweispflicht gilt nicht, wenn man aus einem „Hochinzidenz-“ oder „Virusvariantengebiet“ einreist.

Die Deutsche Botschaft in Luxemburg empfiehlt derzeit allen Reisenden (Urlaub oder Transit), einen negativen Test dabei zu haben.

Ab dem 1. Juli gilt in der Bundesrepublik das EU-Covid-Zertifikat (EU DCC).

Einreiseformular: Ein solches Formular muss ausgefüllt werden, wenn man sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet (Luxemburg) aufgehalten hat. Zur digitalen Einreiseanmeldung geht es hier: einreiseanmeldung.de/#/

Weitere Informationen: 

Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#content_2

Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Je nach Bundesland können weitere Regeln im Zusammenhang mit der Pandemie gelten. Einen Überblick über die Corona-Bestimmungen in den Bundesländern gibt es hier: www.bundesregierung.de/bregde/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Österreich verbreitet gute Nachrichten

Einreise: Die gute Nachricht zuerst: „Österreichs Grenzen sind geöffnet, touristische Reisen sind wieder möglich.“ So empfängt Österreichs Tourismus-Portal potenzielle Urlauber, die sich über die dortigen Covid-Regelungen informieren möchten.

Testnachweis: Reisen nach Österreich für Touristen aus Luxemburg sind ohne Quarantäne möglich, sofern die 3G-Regel (Genesen, getestet und geimpft) eingehalten wird, heißt es auf dem Portal (Stand: 17.6.21). Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr entfällt die Testpflicht.

3G-Nachweise: Getestet = PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden; Geimpft = „Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Das heißt: Insgesamt beträgt die Gültigkeitsdauer neun Monate ab der Erstimpfung. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag für neun Monate ab der Erstimpfung. Dasselbe gilt für Genesene, die einmal geimpft sind“, so das offizielle Tourismus-Portal Österreichs. Genesen = „Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt“, heißt es weiter.

Beim Check-in im Hotel/Urlaubsdomizil ist ein negativer Test zwingend erforderlich oder einer der 3G-Nachweise.

Einreiseformular: Weiterhin gilt noch die sogenannte Registrierungspflicht. Sie entfällt allerdings, wenn einer der 3G-Nachweise (Genesen, getestet oder geimpft) erbracht wird. Andernfalls muss eine Registrierung erfolgen und bei Bedarf in elektronischer oder in Papierform vorgezeigt werden. Die Registrierung sollte frühestens 72 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.

Quarantäne: Seit dem 19. Mai 2021 gilt Luxemburg für Österreich als „sicheres Land“, daher entfällt jegliche Quarantäne für Einwohner Luxemburgs, die getestet, genesen oder geimpft sind.

Weitere Informationen: 

Österreichische Botschaft in Luxemburg: www.bmeia.gv.at/oeb-luxemburg/

Offizielles Tourismus-Portal Österreichs: www.austria.info

Schweizer Nationalsymbol: das Matterhorn
Schweizer Nationalsymbol: das Matterhorn Foto: dpa-Archiv/Jean-Christophe Bott

„Grüezi mitenand“: Was Sie über die Einreise in die Schweiz wissen sollten

Die Luxemburger Bescheinigung gilt ab dem 1. Juli (einschl. einer Übergangsfrist von sechs Wochen) in der gesamten Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Wer darf in die Schweiz einreisen? Vollständig Geimpfte (letzte Dosis liegt nicht länger als 6 Monate zurück) oder Genesene (seit Ende der Isolation – frühstens am 11. Tag nach einem positiven Test), bei denen die Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt. Einen negativen Test für die Einreise benötigen Menschen, die per Flugzeug in die Schweiz kommen.

Aktuell (Stand 16. Juni) dürfen Bürger der Schengen-Staaten sowie einiger Drittländer, die diese Kriterien erfüllen, ohne jegliche Einschränkungen in die Schweiz einreisen.

Testpflicht und Einreiseformular: Wer mit dem Auto aus Luxemburg in die Schweiz einreist, muss keine besonderen Vorkehrungen im Vorfeld treffen. Urlauber, die mit der Bahn, per Schiff oder mit dem Bus anreisen, müssen ein Einreiseformular ausfüllen.

Wer per Flugzeug in die Schweiz einreist, muss ein Einreiseformular ausfüllen. Ist die Person vollständig geimpft oder genesen, reicht das Einreiseformular aus. Auf dem Formular von Erwachsenen können auch mitreisende Kinder eingetragen werden.

Ist der Schweiz-Urlauber jedoch noch nicht geimpft oder gilt er nicht als vollständig genesen, muss er bei der Einreise einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen und das Einreiseformular ausfüllen, heißt es auf Nachfrage bei der Infoline für einreisende Personen am Mittwoch. Den Grund, warum Antigen-Schnelltests aus dem Ausland nicht akzeptiert werden, erklärt das BAG (Bundesamt für Gesundheit) so: „Bei Antigen-Schnelltests, die im Ausland gemacht werden, ist der Qualitätsstandard oft nicht bekannt“, während bei Schnelltests in der Schweiz, „die Zuverlässigkeit hinreichend gegeben ist.“

Auf dem PCR-Testergebnis müssen folgende Daten vermerkt sein: „Name, Vorname und Geburtsdatum der getesteten Person, Datum und Zeit der Probeentnahme, Art der Testung und Testergebnis“, heißt es auf der BAG-Webseite. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht beim Boarding und an der Grenze ausgenommen. „Für Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren gilt dasselbe wie für Kinder, sofern sie nicht aus einem Staat einreisen, der aufgrund einer besorgniserregenden Virusvariante auf der BAG-Liste der Risikoländer steht.“

Quarantäne-Pflicht? Auf seiner Sitzung vom 11. Juni hat der Bundesrat beschlossen, die Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus den Schengen-Staaten aufzuheben. Die definitive Entscheidung über diesen Beschluss erfolgt am 23. Juni.
Derzeit gilt eine Quarantäne-Pflicht nur für Menschen aus Staaten und Gebieten mit hohem Infektionsrisiko.

Nützliche Informationen:

Bundesamt für Gesundheit: www.bag.admin.ch/bag/de/
Infoline für einreisende Personen: +41-58 464 44 88, täglich 6 bis 23 Uhr


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Sepp
20. Juni 2021 - 23.55

Top Foto. 8 Stonnen den Dag Fitness an keng Zäit schaffen ze goen.

raymond
20. Juni 2021 - 23.17

Interessant endlich zu lesen, dass die Impfung nach 6 Monaten nicht mehr gültig ist.

HTK
20. Juni 2021 - 18.14

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