FamilienfesteGewusst wie: Covid-Check und die Hochzeitsfeier

Familienfeste / Gewusst wie: Covid-Check und die Hochzeitsfeier
 Foto: Moritz Frankenberg/dpa

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Es darf wieder geheiratet werden – aber wie? Unter welchen Bedingungen dürfen sich wieder Menschen versammeln und gemeinsam feiern, trinken und tanzen? Selbst aufseiten der Caterer herrscht noch Unklarheit – das Tageblatt hat nachgehakt.

Bei Recherchen des Tageblatt haben wir mit einigen Caterern gesprochen, die auch das gastronomische Angebot bei Hochzeiten anbieten. Mit den neuen Covid-19-Regeln, die seit Muttertag gelten, sind derartige Familienfeiern wieder möglich – allerdings unter Auflagen, die offenbar nicht jedem Traiteur (und vielleicht auch nicht jedem Brautpaar) klar sind. Deswegen hat das Tageblatt das Gesundheitsministerium um Klarstellung gebeten.

Grundsätzlich dürfen Hochzeiten und andere Feiern überall stattfinden, allerdings muss man sich an gewisse Regeln halten. Wer seine Hochzeit zu Hause feiern möchte, darf maximal zehn Personen empfangen – Gastgeber inklusive und unabhängig davon, ob die Veranstaltung draußen oder drinnen stattfindet. Auch die Anwesenheit eines Caterers ändert nichts an der Obergrenze für zehn Personen, ein Covid-Check-Regime ist nicht möglich. Als Grund hierfür nennt das Ministerium die Unverletzlichkeit der Privaträume: Da die Polizei Privaträume nicht einfach so betreten und die Einhaltung des Covid-Check-Regimes kontrollieren darf, ist diese Option in den eigenen vier Wänden grundsätzlich nicht möglich.

Deswegen braucht es einen Saal – oder generell einen Ort, den man für die Feier anmieten kann. Der Caterer (oder ein sonstiger professioneller Veranstalter, zum Beispiel die Tontechnikfirma) müssen den Raum mieten und dann auch das Covid-Check-Regime anmelden, andernfalls gelten die üblichen Regeln des Horeca-Bereichs: vier Personen pro Tisch und Maske beim Aufstehen im Innenbereich – oder zehn Personen im Außenbereich pro Tisch. Wer den Saal privat anmietet und keine Firma beauftragt, für den gelten die gleichen Regeln wie zu Hause – also zehn Personen bei der gesamten Veranstaltung. Der Caterer oder der Veranstalter ist für die Einhaltung der geltenden Corona-Maßnahmen verantwortlich – Privatpersonen können das Covid-Check-Regime nicht beantragen.

Pascal
18. Juni 2021 - 15.03

Das sind absolut unverständliche Regeln. Selbst auf der offiziellen Seite der Regierung steht es wären 10 Besucher erlaubt. Ich dachte das dies zusätzlich zu den bereits im Haushalt lebenden Personen wäre. In diesem Artikel steht jetzt das Gegenteil, also 10 insgesamt. Es wäre an der Zeit gewesen ALLE Beschränkungen im Privatbereich aufzuheben.

LPM
17. Juni 2021 - 17.58

Und wie funktioniert das in einem Restaurant? Kann da der Patron den Covidcheck für eine Hochzeitsgesellschaft (mit mehr als 10 Personen) in einem abgegetrennten Raum beantragen oder muss er dann sein ganzes Restaurant Covidcheck-konform betreiben? Nach einer Woche scheint sich ja herauszustellen, dass im Horeca-Bereich so ziemlich alle ohne Covidscheck (mit max 4 Personen pro Tisch im Innenraum) arbeiten.

Prox
16. Juni 2021 - 19.20

Wéini dierf de Bierger seng Mündegkeet eremkréien a gëtt als Privatpersoun net méi behandelt wéi e Kand?!