Wer in Frankreich lebt und in Luxemburg arbeitet, darf nur 29 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten. Ansonsten muss er in Frankreich Lohnsteuer zahlen statt in Luxemburg. Diese Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder während der Corona-Pandemie ausgesetzt und mehrfach verlängert – zuletzt nun am Dienstag: Bis zum 30. September 2021 gilt die Ausnahmeregelung, wonach Arbeitnehmer in Luxemburg steuerpflichtig bleiben, selbst wenn sie lange Zeit im heimischen Frankreich arbeiten. Das teilt das Finanzministerium in einer Pressemeldung mit.
Die bisherige Vereinbarung, die mehrfach verlängert wurde, war bis zum 30. Juni gültig. „Ich begrüße diese weitere Verlängerung unseres Abkommens mit Frankreich – die gütliche Einigung steht im Einklang mit den zuvor getroffenen Entscheidungen“, lässt Finanzminister Pierre Gramegna sich in der Pressemitteilung zitieren. Der DP-Politiker dankt den französischen Nachbarn für die Zusammenarbeit.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können