TelearbeitBelgien und Luxemburg verlängern Steuerabkommen für Grenzgänger bis September

Telearbeit / Belgien und Luxemburg verlängern Steuerabkommen für Grenzgänger bis September
Viele Menschen müssen während der Pandemie von zu Hause aus arbeiten Symbolfoto: Fabian Strauch/dpa

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Luxemburg und Belgien haben ihre „gütliche Einigung“ bis zum 30. September verlängert – demnach müssen Grenzpendler, die aufgrund der Pandemie im Home-Office arbeiten, weiterhin keine Steuern in Belgien zahlen. Es wurde vereinbart, die Sozialversicherungsvorschriften sogar bis zum 31. Dezember zu verlängern.

Wer in Belgien lebt und in Luxemburg arbeitet, darf eigentlich nur 24 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten. Ansonsten muss er in Belgien Lohnsteuern zahlen statt in Luxemburg. Diese Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens haben die beiden Länder während der Corona-Pandemie ausgesetzt und viermal verlängert – zuletzt nun am Freitag: Bis zum 30. Dezember 2021 gilt die Ausnahmeregelung, wonach Arbeitnehmer in Luxemburg steuerpflichtig bleiben, selbst wenn sie lange Zeit im heimischen Belgien arbeiten. Das teilt das Finanzministerium in einer Pressemeldung mit.

Das Ministerium für soziale Sicherheit hat am Freitag angekündigt, dass Belgien und Luxemburg sich auch darauf geeinigt haben, die Sozialversicherungsvorschriften bis zum 31. Dezember zu verlängern. Konkret bedeutet dies, dass ein belgischer Grenzgänger, der aufgrund der Covid-19-Krise seine Arbeit von seinem Wohnort aus verrichtet, weiterhin dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem angeschlossen ist. Das Abkommen tritt laut Mitteilung am 1. Juli in Kraft und wird von den Vertretern der belgischen Regierung und der luxemburgischen Regierung bei einem Treffen, das am 7. Juli in Luxemburg stattfindet, formalisiert.

Die Gespräche über die Verlängerung der entsprechenden Vereinbarungen mit Frankreich und Deutschland seien noch nicht abgeschlossen.