PandemieIn Luxemburgs Krankenhäusern sollen bald einheitliche Corona-Regeln gelten

Pandemie / In Luxemburgs Krankenhäusern sollen bald einheitliche Corona-Regeln gelten
In den Luxemburger Krankenhäusern herrscht schon fast wieder Pre-Covid-Normalität: weit weg von der offiziell noch geltenden Phase drei des Krisenplans Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

In Luxemburg nehmen die Inzidenzzahlen weiter ab. Das bringt auch eine Erleichterung in den Krankenhäusern. Nun zeichnen sich neue Lockerungen in den Einrichtungen am Horizont ab. Doch eine im neuen Corona-Gesetz vorgesehene Testpflicht sorgt für Ungemach. 

Für das Krankenhauswesen ist es ein dringend benötigtes Durchschnaufen: Nach langen Monaten mit hohen Inzidenzzahlen und vielen Corona-Kranken in den Einrichtungen lockert die Corona-Krise langsam ihren Griff in Luxemburg. Am Dienstagmorgen sind nur noch 16 Menschen landesweit wegen des Virus im Krankenhaus, zwei von ihnen liegen auf der Intensivstation. Vor wenigen Wochen war die Zahl sehr viel höher: Am 30. März waren es noch 143 Menschen, darunter 25 auf den Intensivstationen.

Dennoch befinden sich Luxemburgs Krankenhäuser aktuell in Phase drei des vierstufigen nationalen Krisenplans. Das bestätigen alle Einrichtungen auf Anfrage des Tageblatts. In dieser Phase ist vorgesehen, dass die Krankenhäuser, zwar in gegenseitiger Absprache, aber nach eigenem Ermessen, ihre Aktivitäten reduzieren. So soll mehr Platz für Covid-Patienten freigehalten werden. Die Wirklichkeit in den Krankenhäusern sieht aber anders aus: In Gesprächen mit dem Tageblatt sagen die Pressesprecher vom „Centre hospitalier de Luxembourg“ (CHL), der Krankenhausgruppe „Robert Schuman“ (HRS), dem „Centre hospitalier du Nord“ (CHdN) und dem „Centre hospitalier Emile Mayrisch“ (CHEM), dass in ihren Häusern eigentlich wieder Normalbetrieb herrsche. Laut Philippe Turk, Facharzt für Innere Medizin aus den „Hôpitaux Robert Schuman“, sei es „sehr viel ruhiger“ geworden. So ruhig sogar, dass er in seiner Rolle als Berater und Koordinator der Krankenhäuser in der Covid-Taskforce nicht mehr benötigt wurde. „Da gab es nicht mehr viel zu koordinieren“, sagt Turk gegenüber dem Tageblatt. Sein Einsatz bei der Taskforce sei außerdem zeitlich begrenzt gewesen.

Neue Krankenhausregeln kommen

Wieso also immer noch die hohe Einstufung im Krisenplan? Beim Gesundheitsministerium sind trotz mehrfacher Nachfrage keine klaren Antworten zu erhalten. Laut Tageblatt-Informationen gelte innerhalb der „Santé“ sogar die Phase null – also keinerlei Einschränkungen wegen der Pandemie. Diese Information sei nur nicht nach außen weitergegeben worden. Offiziell konnte Monique Putz, Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums, diese Information nicht bestätigen. Aus Krankenhauskreisen ist derweil zu erfahren, dass die offizielle Phase eigentlich schon längst „passé“ sei und man sich nicht danach richte, sondern die Situation in kleinen Schritten an die Gegebenheiten anpasse. Die Einstufungen seien vor allem „etwas für die Presse“ gewesen, heißt es sogar gegenüber dem Tageblatt.

So oder so dürfen Krankenhausbesucher in den nächsten Tagen mit Veränderungen rechnen. Die Krankenhäuser bestätigen gegenüber dem Tageblatt nämlich, dass bereits am Mittwoch Klinik übergreifende Gespräche geführt werden, um die im neuen Gesetzesprojekt vorgesehenen neuen Regeln gemeinsam zu implementieren. Mit einer unterschiedlichen Auslegung der Corona-Maßnahmen, wie noch zu Beginn der Krise, solle nun Schluss sein. Man wolle gemeinsame Regeln festlegen, was beispielsweise den Ablauf und die Häufigkeit von Besuchen betrifft. 

Genaue Details, welche Lockerungen vorgesehen sind, will keiner der Gesprächspartner gegenüber dem Tageblatt nennen. Das müsse erst diskutiert werden. Die „Santé“ wird sich an diesen Gesprächen beteiligen, konnte aber ebenfalls keine genauen Angaben gegenüber dem Tageblatt machen. 

Umstrittene Testpflicht

Eine der neuen Regeln, die schon für Widerspruch gesorgt hat, ist die neu eingeführte, obligatorische Testpflicht für Angestellte im Gesundheitsbereich. Mitarbeiter von häuslichen Pflegediensten, aber auch Beschäftigte in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen müssen zweimal pro Woche bei Ankunft an ihrem Arbeitsplatz einen Antigen-Schnelltest durchführen. Die Regelung gilt auch für Mitarbeiter eines psycho-geriatrischen Zentrums, einer Struktur für Menschen mit Behinderung beziehungsweise einer geschützten Werkstatt. Laut dem vorläufigen Text liege es an den Einrichtungen, den Testpflichtigen das benötigte Material, etwaige Anweisungen und auch genügend Raum zur Verfügung zu stellen, sodass sie die Tests durchführen können. Die Testpflicht entfällt, wenn der Mitarbeiter geimpft oder genesen ist. Sollte das Testresultat positiv sein, wird dem Betroffenen den Zugang zum Arbeitsplatz verweigert. Gleiches gilt, wenn er sich weigert oder nicht in der Lage ist, ein Testresultat vorzulegen.

Nachdem Sven Clement („Piratepartei“) diese Regelung bereits im Gespräch mit dem Tageblatt als „kreative Interpretation des Arbeitsrechts“ bezeichnet hatte, hat die Copas, der Dachverband der Alten- und Pflegeheime, in einer Pressemitteilung kritisch Stellung zu der Testpflicht genommen. Dabei ziehen weder der Abgeordnete noch die Heime den Sinn der Testpflicht in Zweifel – sie bemängeln allerdings die Unklarheiten im Arbeitsrecht, die durch die neue Verordnung entstehen. So sei zum Beispiel nicht klar, wie genau mit Arbeitnehmern zu verfahren sei, die den Test verweigern. Hinzu käme laut Copas ein ganzer Rattenschwanz an Konsequenzen: „Notabruf eines Mitarbeiters, um die Vertretung durchzuführen, Überstunden, die an diesen Mitarbeiter zu zahlen sind, Änderung der nachfolgenden Arbeitspläne und nicht zuletzt das Risiko für den Arbeitgeber, seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht nachkommen zu können, wenn kein Ersatz zur Verfügung steht.“ Wer kommt also für diese Mehrkosten auf? Und kann man einen Mitarbeiter, der den Test verweigert, eigentlich abmahnen oder im schlimmsten Fall wegen groben Fehlverhaltens entlassen.

Die Antwort des Arbeitsministeriums auf die Nachfrage des Tageblatt ist in der Hinsicht klar – und ausweichend: „Jeder Arbeitnehmer steht in der Pflicht, seine eigene Sicherheit und Gesundheit und die seiner Kollegen zu schützen.“ Dazu könne demnach auch die Pflicht gehören, einen Schnelltest vor Arbeitsbeginn durchzuführen. Für die Frage, ob einem sich weigernden Angestellten gekündigt werden dürfe, sieht sich das Ministerium allerdings nicht zuständig. „Das müssen im konkreten Fall dann die Gerichte entscheiden.“

Verona
9. Juni 2021 - 22.33

"Eine der neuen Regeln, die schon für Widerspruch gesorgt hat, ist die neu eingeführte, obligatorische Testpflicht für Angestellte im Gesundheitsbereich. " Ich werde sogar als Geimpfter jeden Tag vor dem plat du jour getestet und ich arbeite nicht mal im Restaurant.

Realist
9. Juni 2021 - 15.11

"Bald" einheitliche Regeln. Und das schon nach 16 Monaten Notstand und 3 grossen Infektionswellen. Nicht übel.

Grober J-P.
9. Juni 2021 - 10.28

Leider ist das Virus heimtükisch und kein "normales" Virus. Wenn man wüsste wie ansteckend ein Covid Geimpfter noch ist, wäre es viel einfacher. Also, bis weitere Erkenntnisse vorliegen, testen.

Grober J-P.
9. Juni 2021 - 10.18

War 2 mal dieses Jahr zur OP. Habe jedesmal vom behandelden Arzt eine Bestätigung verlangt, dass er nicht infiziert ist, genauso wie ich den Test hab vorzeigen müssen. Ein Bekannter hat sich bei seiner Behandlung das Virus eingefangen, leider mit fatalem Ausgang. Also als Vulnerabler immer zuerst fragen.

vulnėrable
9. Juni 2021 - 8.32

An di 1. Logesch régel ass, impfung fir all ! Klinikpersonal, déi mat patienten a kontakt sinn. Oder all dag test !!!

Lilly
9. Juni 2021 - 8.19

Den Nürnberg Code gëtt vun der Santé komplett ignoréiert. Sin gespaant weivil Plainten um Geriicht zesumme laafen. Mir mussen eis géint dësen Testwahn an Impfwahn wieren. Gesond gëtt et anscheinend net méi