Ministerieller BeschlussCoronamaßnahmen werden für Einreisende verlängert – Sonderregeln gelten für Einreisende aus Indien

Ministerieller Beschluss / Coronamaßnahmen werden für Einreisende verlängert – Sonderregeln gelten für Einreisende aus Indien
Die Regierung sieht eine strenge Quarantäne von sieben Tagen für alle Einreisenden aus Indien vor Foto: Editpress/Julien Garroy

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Das Gesundheits- und das Außenministerium teilen mit, dass die Corona-Maßnahmen für Einreisende in das Großherzogtum bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Außerdem müssen Einreisende aus Indien zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen Folge leisten.

Die Corona-Maßnahmen für Einreisende in das Großherzogtum Luxemburg sollen bis einschließlich zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Das teilen das Gesundheits- und das Außenministerium diesen Freitag in einem Pressekommuniqué mit.

Laut Pressemitteilung müssen Personen, die über den Luftweg nach Luxemburg einreisen wollen, zum Zeitpunkt ihres Einstiegs in das Flugzeug einen negativen Coronatest elektronisch oder auf Papier vorlegen können. Der Test muss weniger als 72 Stunden vor dem Flug von einer zulässigen Stelle ausgeführt worden sein und in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch verfasst sein, um Gültigkeit zu besitzen. Diese Richtlinien gelten unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Reisenden und nur für Personen, die älter als sechs Jahre alt sind. Anerkannt werden laut Regierung nur die folgenden Tests: ein Nachweis der viralen RNA von SARS-CoV-2 (PCR-Methode, TMA oder LAMP) oder einen viralen Antigentest (Schnelltest).

Sonderregeln für Einreisende aus Indien

Weiter führt die Pressemitteilung der Regierung aus, dass für Einreisende aus Indien Sonderregeln gelten. Alle Einreisenden, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft im Großherzogtum in Indien aufgehalten haben, müssen sich so schnell wie möglich einem Covid-19-Test (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode) unterziehen. Der Aufenthalt in Indien ist dem Analyselabor mitzuteilen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes in Indien und unabhängig von dem Transportmittel, das für die Einreise in Anspruch genommen wurde.

Zusätzlich sieht die Regierung in ihrer Pressemitteilung eine strenge Quarantäne von sieben Tagen für alle Einreisenden aus Indien vor. Die Betroffenen sind verpflichtet, sich ab dem sechsten Tag einem weiteren Covid-19-Test zu unterziehen. Sollten sie diesen Test oder den Test bei ihrer Ankunft verweigern, wird die Quarantäne um sieben Tage verlängert. Personen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Luxemburg in Indien aufgehalten haben, müssen sich zudem bei der Sanitärinspektion anmelden (per E-Mail: contact-covid@ms.etat.lu oder per Telefon: 247-65 53 3), um eine Rückverfolgung zu gewährleisten.

Details zu den Einschränkungen und Ausnahmen sind auf folgender Seite zu finden: https://covid19.public.lu/fr/voyageurs/visiter-luxembourg.html

Nomi
14. Mai 2021 - 21.52

Kennen Leit dei' um Findel unkomm sinn, aus China iwer Frankfurt ! Dei' sinn zu Letzeburg naischt gefroot ginn, "vun wo'u kommt dir, Test" ? , naischt ! Ass daat serieux ?