Covid-Gesetz / Chamber stimmt für Lockerungen – Änderungen gelten ab dem 16. Mai
Die Abgeordnetenkammer hat am Freitagnachmittag das neue Covid-Gesetz mit dem „Ja“-Votum von 31 Stimmen verabschiedet. Das Gesetz tritt am 16. Mai in Kraft. Vorgesehen sind einige Lockerungen, die unter anderem den Horeca-Sektor, den Sport und die Kultur betreffen.
Das neue Covid-Gesetz ist gestimmt. Damit gelten ab Sonntag neue Regelungen. Das Gesetzesprojekt ist mit 31 Stimmen angenommen worden – 29 Abgeordnete haben sich gegen das neue Covid-Gesetz ausgesprochen.
Die CSV-Opposition unter Claude Wiseler sparte nicht mit Kritik an der Umsetzbarkeit des Gesetzentwurfs. Viele Details seien nicht zur Genüge ausgearbeitet worden: „Die Richtung des Texts stimmt. Wir sind aber bei keiner Maßnahme mit der Art und Weise der Umsetzung einverstanden. Der Text ist nicht durchdacht und nicht anwendbar – er ist amateurhaft.“ Zudem habe die Kommunikation der Regierung Verwirrung gestiftet, und es gebe viele Unklarheiten: „In großen Ankündigungen steht das eine, mir sagt man dann wieder etwas anderes … ,Ma wien soll ech dann froen?ʻ“
Gilles Baum (DP) als ein Vertreter der Regierungsparteien verteidigte das Gesetzesprojekt. „Unsere Zahlen gehen in die richtige Richtung – nach unten.“ „Die Öffnung des Horeca-Sektors, der ganz viel durchgemacht hat, ist richtig.“ Die Unklarheiten des Textes kommentierte Baum wie folgt: „Wir können nicht alles bis ins letzte Detail regeln und überwachen. Es geht auch um Vertrauen in den Sektor – und den guten Willen der Menschen.“ Vertreter der Regierungsparteien – beispielsweise Baum und Josée Lorsché („déi gréng“) – betonten dabei vor allem die Wichtigkeit der wiedergewonnenen Freiheiten – die den Luxemburgern wieder erlauben würden, etwas aufzuatmen.
Es wird gelockert
Einige Lockerungen werden ab dem 16. Mai in Kraft treten. Der tagtägliche Beginn der Ausgangssperre soll schon ab Samstag von 23 Uhr auf Mitternacht verschoben werden – die Sperre gilt jedoch weiterhin bis sechs Uhr morgens. Die Anzahl der Hausgäste, die man in den eigenen vier Wänden empfangen kann, wird auf maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten erhöht. Was die Gastronomie angeht, so sollen fortan vier Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Cafés und Restaurants werden Kunden bis 22 Uhr bewirten können, und zwar im Außen- wie im Innenbereich.
Letzterer ist jedoch nur betretbar nach dem Vorweisen eines Coronatests. Dabei wird zwischen drei Tests unterschieden: dem PCR-Test (der weniger als 72 Stunden alt sein muss), dem Antigen-Schnelltest (der weniger als 24 Stunden alt sein muss) und dem Selbstdiagnosetest, der vor Ort durchgeführt werden kann. Der Antigen-Schnelltest muss durch eine Fachperson aus dem Gesundheitssektor (zum Beispiel einem Apotheker oder einem Arzt) oder einem Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, der von der Gesundheitsbehörde beauftragt wurde, durchgeführt werden.
Sport, Kultur und staatliche Beihilfen
Die Lockerungen betreffen auch die Regeln, die in Bezug auf öffentliche Versammlungen gelten. Die maximale Teilnehmerzahl von Versammlungen wird von 100 auf 150 Personen erhöht. Unter Vorzeigen eines von der Gesundheitsbehörde genehmigten „Protocole sanitaire“ können sogar Versammlungen von bis 1.000 Personen stattfinden. Im Bereich des Sports werden aktive Sportler und deren Betreuer nicht in die 150-Personen-Grenze mit einbezogen. Dies gilt auch für Personen, die kulturell und künstlerisch tätig sind.
Sportveranstaltungen können zudem wieder vor Publikum stattfinden; die Regeln für Versammlungen müssen dabei jedoch eingehalten werden. Es gilt eine Masken- und Sitzpflicht sowie die Einhaltung eines Abstandes von zwei Metern.
Mit dem neuen Covid-Gesetz ändern sich auch die Bestimmungen hinsichtlich der staatlichen Beihilfen für ungedeckte Kosten. Betriebe, die aufgrund der Corona-Maßnahmen eine Zeit lang ganz haben schließen müssen, profitieren von einer Sonderregelung. Sie können einen Teil des Umsatzes, der durch Liefer- und Take-away-Verkäufe erzielt wurde, ausklammern und kommen so für eine Beihilfe in Höhe von 100 Prozent infrage. Diese Regelung soll auf den ganzen Monat Mai ausgedehnt werden. Änderungen sind auch für Betriebe vorgesehen, die zwar nicht von einer vollständigen Schließung betroffen waren, aber einen Umsatzverlust von 75 Prozent oder mehr aufgrund der Corona-Maßnahmen erlitten haben.
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Firwat kréien voll geimpfter keng rechter??? Si brauchen keng tester…!!!
Well se hier Tester musse las gin😢
Komm mat op Treier bis se dat bekäppt hun😄
Dës Regierung as keen Schoss Polver wärt. Eis Grondrechter sin willkürlech ouni nogewisene Grond ageschränkt gin. Sou Regierungsmemberen gehéieren virun e Krichsgeriicht.
Souwisou kënnt ëmmer méi vun deem ofgekaarte Spill eraus. T Auer tickt.
Dann kenne se sech schons ob eng laang Vakanz hannert schwedesche Gardinen preparéieren.
Politiker sinn am Fong geholl ob d’Aussoen vun Beamten ugewisen, an do ass dat wat mir esou lues Angscht mëcht, dat ass den Pouvoir deen een sougenannten héigen Fonktionnär huet. An der Santé sëtzt een Direkter, deen huet méi Influenz an Pouvoir ewei Richteren, an deen verfügt mat enger Arroganz an Süffisanz ewei en Potentat iwert d’sanitär Laag hei am Land.
Et ass en onbeschreiwlecht Gewurschtels wat sëch momentan ofspillt.
Vollgeimpft heecht ca 6 Meint keen schweeren Verlaaf waan een en narwell kritt!Och kann een dann nach oemmer aaner Leit dermadden ustiechen. An no 6 Meint dann erem eng nei Impfung! usw usw…! D’impfung soll just derzo beidroen d’Heerdenimmunität ze beschleunegen.
Das Datenschutzrecht in diesem Fall Patientendaten aber auch die informationelle Selbstbestimmung ist ein Bürgerrecht aber auch zeitgleich ein Menschenrecht.
Die Auflage Einsicht in persönliche Patientendaten den Geschäftsbetreibern gegenüber ist ein Verstoß gegen die Normenhierarchie.
Weiterhin bleibt die Frage offen, mit welchem Recht und vorallem welcher Kompetenz ist ein Geschäftsbetreiber berechtigt die Plausibilität der vorgelegten Testresultate und damit Patientendaten zu prüfen?
Außerdem was ist denn mit den Menschen die aus schweren gesundheitlichen Gründen keine solchen Tests machen können und dafür ein ärztliches Attest haben ?
Auch die Prüfung der Plausibilität eines ärztlichen Attests ist nichts anderes als die Überprüfung der Dienstleistung des Arztes der das Attest ausgestellt hat, das heißt es ist die inhaltliche Überprüfung einer ärztlichen Leistung und damit würde es den Tatbestand der unerlaubten Selbstausübung der ärztlichen Heilkunde erfüllen.
Diesen Personen dann den Zutritt zu verweigern wäre definitiv eine Diskriminierung und eine Flucht ins sogenannte Hausrecht (Privatrecht) ist verfassungswidrig, denn die auferlegte Verordnung ist ja hoffentlich nur eine temporäre Maßnahme die von der Regierung kommt also den Geschäftsbetreibern und dem Volk gegenüber aufgezwungen wurde. Ich könnte weitermachen aber dann wird es zu lang.
Das ist bei weiten noch nicht klar und erfüllt somit nicht die Anforderungen des Bestimmtsheitsgebotes was sich aus dem Rechtsstaatsgebot ableitet.
@Voll Geimpft
„Firwat kréien voll geimpfter keng rechter??? Si brauchen keng tester…!!!“
Selbstverständlech brauchen déi Tester. An Däitschland sinn iwwer 2000 Geimpfter erëm ugestach ginn an iwwer 200 vun deene gestuerwen, genee wéi och bei eis.
Um der Pandemie Herr zu werden brauchen wir eben diese Restriktionen es ist mir Schleierhaft wie so viele angeblich Erwachsene Menschen so sich über alles hinweg setzen nur um in Kneipen, Restaurants oder Terrassen zu gehen oder sich anderweitig zu Amüsieren.
Es sieht so aus als wenn alle diese Personen geistig so benebelt sind das sie nichts mit sich selber oder mit der Familie anfangen können.
Wir werden aufgrund dieser Lockerungen nach Jahre mit der Pandemie zu kämpfen haben und wer weiß was als Folgeschäden noch auf uns zukommt. Ich habe mir selbst auferlegt mich so weit wie möglich aus der Öffentlichkeit fern zu bleiben meine Gesundheit ist mir wichtiger als überall präsent zu sein.
Für diese Entscheidung brauche ich keine Regierung oder sogenannte Spezialisten ( Virologen ) die eh jeden Tag ihre Meinung ändern sondern nur klaren Menschenverstand der scheint aber in der Chamber an der Garderobe festgehalten zu werden, unsere Politiker kommen mit der Situation nicht klar und lassen sich vom Gaststättenverband beeinflussen zum Nachteil der Menschen,
Ich denke es wird Zeit mehr Betten auf den Intensivstation frei zu machen.