LuxemburgAmazon gewinnt Steuerstreit mit EU-Kommission

Luxemburg / Amazon gewinnt Steuerstreit mit EU-Kommission
Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommission rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre Foto: AFP/Denis Charlet

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Nachdem bereits die Klage der Europäischen Kommission gegen Apple in Irland vom Europäischen Gerichtshof verworfen wurde, urteilte das Gericht nun auch im Fall von Amazon in Luxemburg gegen die Sichtweise der EU-Kommission. Im Fall von Engie wird Luxemburg jedoch dazu aufgerufen, Steuern in Millionenhöhe nachzufordern. 

Das Gericht der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg wies am Mittwoch die Forderung der Kommission nach Steuernachzahlungen in Höhe von 250 Millionen Euro zurück. Die Kommission habe nicht hinreichend nachweisen können, dass Luxemburg Amazon ungerechtfertigte Steuervorteile gewährt habe, so das Urteil. Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Beihilfe für nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurde, für nichtig. Es wurde kein selektiver Vorteil einer luxemburgischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns festgestellt. 

2017 verkündete die EU-Kommission, dass Amazon Steuervorteile und damit unzulässige Beihilfen vonseiten Luxemburgs gewährt worden seien. Für die Jahre 2006 bis 2014 müsse das Land daher Steuern in Höhe von 250 Millionen Euro nachfordern, so die Kommission. Dagegen klagten Amazon und Luxemburg. Der Online-Marktplatz Amazon wickelt sein Europageschäft über zwei Gesellschaften in Luxemburg ab.

Luxemburg begrüßt das Urteil, in dem bestätigt wird, dass die steuerliche Behandlung des betreffenden Steuerpflichtigen nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Steuervorschriften keine staatliche Beihilfe darstellt. Das teilt die Regierung in einer Pressemeldung mit. 

In einer separaten Mitteilung begrüßt Amazon das Urteil. Man freue sich, dass der Gerichtshof klargestellt hat, „dass wir alle geltenden Gesetze befolgt haben und dass Amazon keine Extrabehandlung erfahren hat“. Weiter erklärt der Konzern: „Wir bekennen uns zu Europa und befolgen die Gesetze in jeder Rechtsordnung, in der wir tätig sind. Wir haben seit 2010 insgesamt 78 Milliarden Euro investiert und verfügen über 60 Fulfillment Centers, 100 Unternehmensniederlassungen und Entwicklungszentren und beschäftigen über 135.000 Mitarbeiter in einer Vielzahl von gut bezahlten Positionen“.

Luxemburg: Viele Reformen wurden bereits umgesetzt

In einem weiteren Urteil bestätigt das Gericht derweil, dass Luxemburg von dem französischen Energiekonzern Engie Steuern in Höhe von rund 120 Millionen Euro nachfordern muss. Dem Großherzogtum sei in diesem Fall zu Recht eine unzulässige selektive steuerliche Behandlung von Engie vorgeworfen worden. 

In Bezug auf diesen Fall nimmt die Luxemburger Regierung laut Mitteilung das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Kenntnis. Man werde es mit aller gebotenen Sorgfalt analysieren und behalte sich alle Rechte vor. Gegen beide Entscheidungen des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.

Beide Urteile stellten in keiner Weise Luxemburgs Engagement für Transparenz in Steuerangelegenheiten und den Kampf gegen Steuerhintererziehungspraktiken infrage, so die Luxemburger Regierung. Sie erinnert weiter daran, dass das Land in den letzten Jahren zahlreiche Reformen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs durchgeführt hat. Man werde sich auch weiterhin aktiv und konstruktiv an den laufenden Diskussionen über die internationale Unternehmenssteuerreform beteiligen, schreibt sie.

lucilinburhuc
14. Mai 2021 - 12.38

Ganz klar irreführend: "und beschäftigen über 135.000 Mitarbeiter in einer Vielzahl von gut bezahlten Positionen“ wegen des Wörtchens "einer Vielzahl". Anstelle wäre ein klare Aussage passender: wir verweigern die tausenden von Beschäftigten in Verteilzentren als Arbeitnehmern des Retails zu betrachten, weil sonnst zu teuer.