Schutz von FrauenLuxemburg bedauert Rücktritt der Türkei von Istanbul-Konvention

Schutz von Frauen / Luxemburg bedauert Rücktritt der Türkei von Istanbul-Konvention
Die Entscheidung der Türkei hat zu Demonstrationen geführt Foto: dpa/AP/Emrah Gurel

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Die Türkei hat die Istanbul-Konvention verlassen. Mit diesem Thema befasst sich der Abgeordnete Gusty Graas (DP) in seiner parlamentarischen Frage an Außenminister Jean Asselborn (LSAP) und Gleichstellungsministerin Taina Bofferding (LSAP) am vergangenen Freitag. Er möchte unter anderem wissen, welche direkte Konsequenzen der Austritt der Türkei aus dem Frauenschutz-Abkommen für Mädchen und Frauen dort hat und wie das Großherzogtum und die Europäische Union auf die Entscheidung des türkischen Präsidenten Erdogan reagieren.

Die Türkei ist am 19. März 2021 aus der Istanbul-Konvention ausgetreten. Die Konvention von 2011 soll zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dienen. Die Türkei ist nun das erste Land, das aus dieser Konvention austritt. Andere Länder wie beispielsweise Russland oder Aserbaidschan haben es erst gar nicht unterzeichnet. Die Thematik spricht der Abgeordnete Gusty Graas in seiner parlamentarischen Frage an Gleichstellungsministerin Taina Bofferding und Außenminister Jean Asselborn an. Graas betont, dass die Regierung von Präsident Erdogan nicht mehr verpflichtet sei, Gesetze gegen häusliche Gewalt und andere Missbräuche wie Vergewaltigung in der Ehe oder weibliche Genitalverstümmelung zu verabschieden. Die Prävention von Gewalt, der Schutz der Opfer und die Bestrafung von Tätern seien ebenfalls nicht mehr gewährleistet. Frauen würden sich von ihrer Regierung im Stich gelassen fühlen, in einer Gesellschaft, in der zum größten Teil Kultur, Tradition und das Konzept der „Ehre“ eine Frauenfeindlichkeit fördere, die weiterhin schwer auf ihren individuellen Freiheiten laste, sagt Graas in der parlamentarischen Frage.

Die Gruppe „United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women“, auch bekannt als „UN Women“, habe ihre Bedenken nach dem Austritt der Türkei aus der Charta mitgeteilt. Laut Graas verweise die Gruppe ebenfalls auf den Anstieg der Gewalt seit der Gesundheitskrise und fordere die Türkei auf, die Entscheidung zum Rücktritt zu überdenken. Presseberichte würden ebenfalls zeigen, dass es eine besorgniserregende Zunahme an Morden jedes Jahr gebe, wobei die Dunkelziffer sogar noch höher sei, wenn die Tötungen, die offiziell als Selbstmord gemeldet sind, ebenfalls berücksichtigt werden.

Graas wollte wissen, welche direkte Konsequenzen der Austritt aus der Istanbul-Konvention für Frauen und Mädchen in der Türkei habe. Asselborn und Boffering antworten, dass die bisherigen Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dadurch gefährdet würden. Dies könnte ebenfalls dazu beitragen, dass die weitere Stärkung der gesetzlichen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen für Frauen in der Türkei behindert werde. Der Austritt würde zudem zu einer Zeit kommen, in der die Covid-19-Pandemie zu einer weiteren Eskalation der Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf der ganzen Welt geführt hat.

Die Istanbul-Konvention ist ein rechtsverbindliches Instrument. Die Staaten, die diese Konvention ratifizierenden – sie durch einen schriftlichen Vertrag annehmen – müssen verschiedene Handlungen als Straftaten festlegen. Zu diesen Straftaten gehören psychische, körperliche und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. Die Türkei sei das erste Land gewesen, das die Istanbul-Konvention in Kraft gesetzt hat, und habe wichtige Schritte unternommen, um ihre nationale Gesetzgebung an die Konvention anzugleichen, einschließlich der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 6284 über den Schutz der Familie und die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen.

Eine bedauernswerte Entscheidung

Zudem will Graas wissen, wie die Position Luxemburgs gegenüber dieser Entscheidung sei. Die befragten Minister sagen, dass sie dies zutiefst bedauern: „Luxemburg fordert die Türkei auf, ihre Entscheidung, sich zurückzuziehen, zu überdenken, und ermutigt alle Unterzeichnerstaaten der Istanbul-Konvention, den Prozess der Ratifizierung unverzüglich einzuleiten.“ Luxemburg habe sich durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention am 7. August 2018 einem entschlossenen, starken und dauerhaften Engagement zu den Menschenrechten verpflichtet. „Die Regierung betont erneut ihre Unterstützung und bekräftigt ihre Bereitschaft, weiterhin gemeinsam mit unseren Partnern gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu kämpfen“, schreiben die Minister.

Ob die Europäische Union den Dialog mit der türkischen Regierung in dieser Angelegenheit suche oder Sanktionen gegen die Türkei und dieser Entscheidung geplant habe, möchte der Abgeordnete ebenfalls wissen. Jedem Staat stehe es frei, internationale Verträge zu unterzeichnen und zu ratifizieren, ebenso wie es ihm freistehe, ratifizierte Verträge zu kündigen, so die Minister. Diese Möglichkeit sei im Artikel 80 des Übereinkommens ausdrücklich vorgesehen. In diesem Fall werde die Kündigung zum 1. Juli 2021 wirksam. Laut den Ministern bleibe der Dialog über Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Frauen, ein integraler Bestandteil der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei. Im Rahmen der Erweiterungspolitik bewerte die Europäische Kommission regelmäßig die Situation im Bereich der Grundrechte, und dies auch in der Türkei.

Der DP-Abgeordnete verweist ferner auf die Resolution 1325 (2000) des UN-Sicherheitsrates, die nationale und internationale Ziele festlegt, darunter die Verhinderung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Dieser Beschluss fordert die Mitglieder ebenfalls auf, Schutzmechanismen in diesem Zusammenhang zu stärken. Das unterstreicht Graas in seiner letzten Frage, bevor er wissen möchte, wie die Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der türkischen Entscheidung reagieren werden. Laut Bofferding und Asselborn hätten zwei Expertinnen für Frauenrechte bereits ihr tiefes Bedauern zum Ausdruck gebracht. Gladys Acosta Vargas ist die Vorsitzende des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau bei den Vereinten Nationen und Dubravka Simonovic die Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen. Die beiden unabhängigen Expertinnen würden die Türkei auffordern, diese Entscheidung zu überdenken.

HTK
16. April 2021 - 9.09

"Wer wird denn verheiratet?" fragt die 11-jährige Aischa. "Na du!" antwortet ihr Vater Oder wenn eine junge Frau unverheiratet eine Beziehung eingeht ist es ein Kavaliersdelikt wenn der Bruder ihr Benzin über den Kopf schüttet. Und dann gibt es Leute die da von Tradition und Toleranz reden um diese Machos freizusprechen. Aber immerhin es wird demonstriert.Das ist schon ein Schritt weiter.