Europäische UnionInvestitionsabkommen soll Marktzugang und Menschenrechtslage in China verbessern

Europäische Union / Investitionsabkommen soll Marktzugang und Menschenrechtslage in China verbessern
Das Abkommen sei ein Werkzeug, mit dem man die Menschenrechtslage beeinflussen könnte Symbolfoto: dpa/Oliver Weiken

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China macht immer wieder mit Negativschlagzeilen wegen miserabler Arbeitsbedingungen und Menschenrechtsverletzungen auf sich aufmerksam. Aktuell steht die Verfolgung und Unterdrückung der Uiguren im Fokus. Die Grünen haben in einer parlamentarischen Anfrage nachgefragt, ob das bevorstehende Investitionsabkommen zwischen der EU und China diese Problematik aufgreift und ob im Vertrag vorgesehen sei, etwas an der „dramatischen“ Menschenrechtslage zu ändern.

Die grünen Abgeordneten Stéphanie Empain und Charles Margue haben sich am 9. März in einer parlamentarischen Anfrage über das Investitionsabkommen (AGI) zwischen der Europäischen Union und China erkundigt. Dabei geht es beiden Abgeordneten vor allem um den Schutz der Menschenrechte in China. Die Verhandlungen seien am 30. Dezember 2020 abgeschlossen worden. Empain und Margue wollten wissen, inwiefern das Thema der Menschenrechte in den Verhandlungen zum Investitionsabkommen angesprochen wurde. Aus der gemeinsamen Antwort von Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn (LSAP) und Wirtschaftsminister Franz Fayot (LSAP) geht hervor, dass ein erleichterter Marktzugang für europäische Investoren in China das Hauptziel des Investitionsabkommens sei. Das AGI ziele darauf ab, ein besseres Gleichgewicht in den Handelsbeziehungen zwischen China und der EU zu schaffen. Es schaffe mehr Rechtssicherheit für europäische Unternehmen, die in den chinesischen Markt investieren wollen, der insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe interessant sei.

Die eigentliche Antwort auf die Frage der Grünen folgt erst nach dieser „einleitenden Erklärung“ zum AGI. Asselborn und Fayot sagen, dass das „Abkommen zwar nicht explizit auf die Menschenrechte eingeht“, dafür aber ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung enthalten wird. Rechtsverbindliche Verpflichtungen zum Umweltschutz, zum Kampf gegen den Klimawandel und zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) würden integriert werden. Solch eine Bestimmung sei bisher noch nie mit China ausgehandelt worden.

Vertreter der EU hätten vergangenes Jahr – in drei Videokonferenzen – daran gearbeitet, die Verhandlungen des AGI voranzutreiben, das unter Berücksichtigung der Interessen, Werte und Grundprinzipien der Europäischen Union. Die Frage nach den Menschenrechten und der Behandlung der Minoritäten in China sei während des China-EU-Gipfeltreffens am 22. Juni 2020 und der Videokonferenzen vom 14. September und dem 30. Dezember 2020 aufgegriffen worden, sagen Asselborn und Fayot.

Was, wenn China sich nicht an die Bestimmungen hält?

Empain und Margue wollten außerdem wissen, welche Mechanismen das Investitionsabkommen enthalte, die der EU ermöglichen, Chinas Menschenrechtsverpflichtungen auch tatsächlich durchzusetzen. Darauf antworteten die beiden Minister, dass die im AGI enthaltenen Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung einem Mechanismus unterlägen, der Streitfälle mit einem hohen Maß an Transparenz und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft regeln solle. Im AGI sei ein institutioneller Rahmen vorgesehen, um Chinas Arbeits- und Umweltverpflichtungen zu überwachen. Außerdem solle ein Gremium unabhängiger Experten eingesetzt werden, um Streitfälle zu überprüfen.

„Ist die Europäische Union bereit, dieses Investitionsabkommen nicht zu unterzeichnen oder sogar zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass China keine Anstrengungen unternimmt, um seine Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten?“, fragten die grünen Abgeordneten. Asselborns und Fayots Antwort auf diese Frage enthält jedoch weder ein eindeutiges Ja noch ein klares Nein – sie ist vielmehr eine Erläuterung, wie und unter welchen Bedingungen Verträge in der EU ratifiziert werden. Sie schreiben, dass die Verhandlungen im Dezember 2020 abgeschlossen worden seien und nun die Dokumente für den Abschluss des Abkommens vorbereitet werden würden. Es sei die Aufgabe der Europäischen Kommission und des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union, zu entscheiden, ob und wann sie den Mitgliedern des Rates vorschlagen, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Erst dann könnten die einzelnen Mitgliederstaaten über diese Vereinbarung entscheiden – wahrscheinlich solle hierfür die Regel der qualifizierten Mehrheit angewandt werden. Nachdem der Rat beschlossen habe, den Vertrag zu unterzeichnen, müsse das Europäische Parlament das Abkommen noch genehmigen. Erst danach könne der Rat den Abschluss des Vertrags definitiv beschließen.

„Wie kann die EU in Kenntnis der dramatischen Situation der Uiguren in Xinjiang den Import von Produkten aus Zwangsarbeit verhindern?“, erkundigten sich Empain und Margue. Luxemburgs Außenminister und Wirtschaftsminister sagen, dass die EU sich weiterhin bemühe, den Dialog mit den chinesischen Autoritäten über die Entwicklung der Menschenrechtslage fortzusetzen – insbesondere jenen über die Behandlung der ethnischen und religiösen Minderheiten in der nordwestlich gelegenen Region Chinas Xinjiang. Die Europäische Union würde die Entwicklung der Menschenrechtslage vor Ort genau verfolgen und diese auch in den allgemeinen Beziehungen zu China berücksichtigen.

Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Luxemburg halte sich an die Richtlinien der Vereinten Nationen und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), um den Import von Produkten aus Zwangsarbeit zu verhindern, geht aus der Antwort von Asselborn und Fayot hervor. Diese Prinzipien würden einen Rahmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bieten. Damit gehe auch die Verpflichtung einher, die Menschenrechte bei allen Aktivitäten und in der gesamten Lieferkette der Waren zu respektieren.

„Luxemburger Unternehmen sind daher bereits jetzt angehalten, negative Auswirkungen ihrer internationalen Aktivitäten auf die Menschenrechte zu identifizieren, abzumildern oder zu minimieren. Dazu gehört auch der Import von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden“, heißt es in der Antwort der Minister. Im Falle einer Nichteinhaltung könne eine Beschwerde an die nationale Kontaktstelle (PCN) für verantwortungsbewusstes Handeln in Luxemburg gerichtet werden.

Die Grünen erkundigten sich in ihrer fünften und letzten Frage, ob es nicht angebracht sei, die Sorgfaltspflicht für Unternehmen gesetzlich zu regeln – da das Investitionsabkommen ja europäische Unternehmen dazu ermutigen könnte, sich in China niederzulassen. Eine Sorgfaltspflicht würde die Unternehmen dazu verpflichten, ihre ganze Lieferkette auf potenzielle und tatsächliche Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und diese zu beseitigen. Luxemburg spreche sich mit Nachdruck für solch eine rechtsverbindliche Sorgfaltspflicht aus, sagen Asselborn und Fayot. Im Juni werde die Europäische Kommission eine Gesetzesinitiative zu diesem Thema veröffentlichen.

Man müsse jedoch berücksichtigen, dass auch eine rechtsverbindliche Sorgfaltspflicht an ihre Grenzen stoße. Es würden Unternehmen zwar Verpflichtungen auferlegt werden, dies garantiere aber nicht unbedingt eine Verhaltensänderung der Behörden der betreffenden Drittländer.

HTK
10. April 2021 - 12.41

Man stelle sich vor eine Milliarde Chinesen legen morgen die Arbeit nieder wie einst die Inder unter Mahatma Ghandi. Mao hielt nicht viel von einem einzelnen Menschen,seine Erben auch nicht. Korea,Russland,China usw. Diese Regime gibt es nur weil das Volk sie toleriert,sei es aus Angst oder Unwissenheit. Aber bereits beim Sultan von Ankara ist Schluss mit lustig wenn man seine Meinung sagt.Und der wird wieder von Brüssel hofiert.