Nach „OpenLux-Affäre“Zwei Drittel der gemeinnützigen Vereine noch nicht im Transparenzregister eingetragen – Strafen drohen

Nach „OpenLux-Affäre“ / Zwei Drittel der gemeinnützigen Vereine noch nicht im Transparenzregister eingetragen – Strafen drohen
Bis Ende 2020 hätten sich insgesamt 88 Prozent der „Wirtschaftseinheiten“ in Luxemburg ordnungsgemäß in das Transparenzregister eingetragen, schreibt Justizministerin Sam Tanson am Mittwoch Montage: Frank Goebel/Editpress

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Das „Registre des bénéficiaires effectifs“ ist nach wie vor unvollständig. Nicht nur von etlichen Luxemburger Unternehmen, sondern auch von gemeinnützigen Vereinen fehlen noch Angaben. Dabei ist die Frist zur Eintragung seit September 2019 abgelaufen. Das geht aus der Antwort von Justizministerin Sam Tanson auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Paul Galles hervor. Letzterer hatte Tanson unter anderem gefragt, ob sie die den gemeinnützigen Vereinen (ASBL) nun drohenden Strafen für verhältnismäßig halte.

Erst zwei Drittel der gemeinnützigen Vereine in Luxemburg haben sich gemäß der Richtlinien in das „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) eingetragen. Das geht aus der Antwort von Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) auf eine parlamentarische Frage von hervor, die der Abgeordnete Paul Galles Anfang Februar stellte.  Galles machte darauf aufmerksam, dass aufgrund fehlender oder fehlerhafter Eintragungen ins RBE nun die ersten gemeinnützigen Vereine von der Staatsanwaltschaft vorgeladen würden. In den Vorladungen stehe, dass die betroffenen Organisationen „Strafen von bis zu 1,25 Millionen Euro“ riskieren würden. Der CSV-Politiker unterstrich, dass die Vereine mit wohltätigem Zweck „andere Sorgen hätten, als administrativen Tätigkeiten nachzugehen“. Die Lücken im Transparenzregister standen derweil jüngst im Zusammenhang mit der „OpenLux-Affäre“ in Kritik. Doch zunächst: Was ist das RBE? 

Das RBE ist ein Verzeichnis, in dem festgehalten wird, welche individuellen Personen hinter einem Unternehmen oder einem Verein stehen. So kann im Zweifelsfall ersichtlich werden, wer von ihren Tätigkeiten profitiert. Das Register wurde mit dem Gesetz vom 13. Januar 2019 geschaffen und war am 1. März offiziell in Kraft getreten. Bis Ende September 2019 hatten Unternehmen und Vereine Zeit, um sich gemäß den Vorschriften in das Register einzutragen. Mit dem RBE setzte Luxemburg, bemüht um mehr Transparenz, eine EU-Direktive um. Von den Personen, die in die Datenbank eingetragen werden, werden zahlreiche Informationen hinterlegt. Darunter Name, Geburtstag und -ort, Wohn- oder Arbeitsadresse und die Nationalität. In den Fällen, in denen die „bénéficiaires effectifs“, das heißt die Besitzer oder Nutznießer der Gesellschaft, nicht genau zu bestimmen sind, wird das jeweilige Führungsgremium genannt.

So viel zur Theorie. Das RBE stand zum letzten Mal im Fokus der Öffentlichkeit, als die sogenannte „OpenLux-Affäre“ hochkochte. Anfang Februar war Luxemburg im Rahmen einer groß angelegten Recherche von mehreren Medienpartnern ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Vorwürfe: Im Verzeichnis fehlten Angaben oder seien falsch. Mittlerweile haben sich die Debatten um die OpenLux-Enthüllungen und das RBE wieder beruhigt. Das Register ist aber nach wie vor nicht vollständig. Bis Ende 2020 hätten sich insgesamt 88 Prozent der „Wirtschaftseinheiten“ in Luxemburg ordnungsgemäß in das Transparenzregister eingetragen, schreibt Tanson am Mittwoch. Von den gemeinnützigen Vereinen seien 67 Prozent gemäß der Richtlinien im Register zu finden, das heißt mit vollständigen Angaben.

Eintragungsfrist schon lange abgelaufen

Was die gemeinnützigen Vereine nun im Konkreten betrifft, stellte Galles der Justizministerin einige Fragen: ob sie der Meinung sei, dass die Vereine im Vorfeld genug sensibilisiert worden seien und welche Strafen die Vereine riskieren würden, die aufgrund eines unklaren gesetzlichen Rahmens falsche Angaben zum „bénéficiaire effectif“ machten. Auch fragte er Tanson, wie sie die Verhältnismäßigkeit der Strafen – bei 1.250 Euro beginnend –  in Bezug auf gemeinnützige Vereine bewerte. Schließlich fragte der Parlamentarier noch, ob ein gemeinnütziger Verein, der nicht über die finanziellen Ressourcen verfüge, um die Geldstrafe zu bezahlen, haftbar gemacht werden würde. Mögliche technische Probleme der Webseite der „Luxembourg Business Registers“ (LBR), die als Interessenvereinigung mit der Verwaltung des RBE betraut ist, erwähnte Galles ebenfalls. So sei ihm zugetragen worden, dass die Internetseite nicht immer funktioniere beziehungsweise Informationen verloren gingen.

Das LBR habe keine Kenntnis von Problemen mit seiner Interseite (www.lbr.lu), schreibt die Grünen-Politikerin in ihrer Antwort. Dass Personen verschiedene Formulare nicht haben öffnen können, habe an den Computereinstellungen der Benutzer gelegen. Außerdem sei es möglich, die Eintragung ins Transparenzregister auch persönlich beim „Guichet d’assistance“ des LBR in Luxemburg-Stadt oder Diekirch durchführen zu lassen. 

Tanson weist in ihrer Antwort auf die groß angelegte Informationskampagne des LBR hin und sagt, dass die Frist zur Eintragung ins Register schon lange abgelaufen sei. Ein gemeinnütziger Verein, der die Strafe nicht bezahlen könne, sei in der gleichen Situation wie jede andere Rechtsperson. Hinsichtlich der Fragen zu den falschen Angaben verweist die Ministerin auf ihre Antwort auf eine andere parlamentarische Frage, die am Dienstag veröffentlicht wurde. In dieser steht, dass es auf der Webseite des RBE eine Unterrubrik „ASBL et fondation“ gebe. Hier finde man unter anderem einen FAQ-Bereich, eine Broschüre, die den Eintragungsvorgang erklärt, und weitere Details für Vereine. Es gebe auch ein Video-Tutorial, das die Vereine Schritt für Schritt durch die Eintragungsprozedur des RBW leite.

Was die Geldbußen angeht, die die Vereine womöglich erwarten, schreibt Tanson: „Die Höhe der Geldstrafe wird vom Richter nach jenen Grundsätzen festgelegt, die generell zur Festlegung eines Bußgeldes herangezogen werden.“

Karube
9. März 2021 - 20.21

'Der CSV-Politiker unterstrich, dass die Vereine mit wohltätigen Zweck „andere Sorgen hätten, als administrativen Tätigkeiten nachzugehen.“ ' Man man ihnen die Zulassung entzieht und tausende Euros Strafe zahlen, ihnen das Risiko wert ist,sich nicht an das Gesetz zu halten, dann soll's uns gleich sein. Dann müssen sie untergehen.