„Code de la route“Rolle rückwärts: Blinklichter am Fahrrad bleiben erlaubt

„Code de la route“ / Rolle rückwärts: Blinklichter am Fahrrad bleiben erlaubt
Nach vehementen Protesten in den sozialen Medien ist das Verbot von Blinklichtern nun relativiert worden Foto: Peter Kneffel/dpa

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Blinklichter an Fahrrädern bleiben nun doch erlaubt: Das teilte das Mobilitätsministerium am Montagnachmittag mit. Am Freitag hatte Minister François Bausch („déi gréng“) im Rahmen einer Pressekonferenz die neuen Regeln für die „Mikro-Mobilität“ vorgestellt und sich mit dem Verbot der Blinklichter den Zorn großer Teile der Radsportgemeinde zugezogen.

Am Wochenende war es das Thema in den Foren der Luxemburger Radszene, die Rad-Aktivisten von „Siggy the Cyclist“ oder „Esch Biken“ riefen zum Widerstand auf: Die blinkenden (Rück-)Lichter an Fahrrädern sollten nämlich in Zukunft auch in Luxemburg verboten werden. Der Grundton des Widerstands war dabei folgender: Lieber ein Bußgeld von 74 Euro riskieren, als auf das Plus an Sicherheit zu verzichten. In der Tat ist das blinkende Rücklicht bei (Renn-)Radfahrern beliebt, um früher von den Automobilisten erkannt zu werden. Nicht nur bei (einsetzender) Dunkelheit, sondern vor allem auch tagsüber. Auf Landstraßen sollen blinkende Rücklichter zum Beispiel frühzeitig auf den Radfahrer aufmerksam machen, da die Autos dort mit einem großen Geschwindigkeitsüberschuss auf das Fahrrad aufschließen. 

In der Pressemitteilung des Mobilitätsministeriums vom Montag heißt es nun: Selon les dispositions du Code de la route relatives aux cycles et micro-véhicules électriques, il est obligatoire d’équiper chaque véhicule d’un feu lumineux blanc permanent à l’avant et d’un feu lumineux rouge permanent à l’arrière. Contrairement à ce qui a été annoncé lors de la conférence de presse du 26 février 2021, il est toutefois possible d’ajouter en complément un feu lumineux rouge clignotant, soit sur le corps, le véhicule, ou un casque.“ Was dann allerdings auch bedeutet, dass ein Blinklicht nur zusätzlich zur Standardbeleuchtung eingesetzt werden darf. 

 

Till Eule vor dem Spiegel
2. März 2021 - 15.17

Man will seine in die Pedalen stemmenden Wähler nicht verärgern, schließlich der zur Milchkuh gewordene Autofahrer ,nur noch auf Luxemburgs Straße geduldet , die Schonfrist vor der Verbannung angesetzt , er ja nicht gezwungen wird in verblendende Rücklichter zu schauen . Schliesslich haben diese hellen Rücklichter den Vorteil , jene autofahrenden Arbeitnehmer die nicht ausgeruht nach acht Stunden schwerer Schufterei , müde und abgehetzt den Nachhauseweg antreten zur Gefahr für den erholten , kraftstrotzenden radelnden Arbeitnehmer werden. Wobei ich wohl übertreibe , das Wörtchen Arbeitnehmer eher nach geschafft, abgerackert, müde klingt.