CoronaDeutschland stuft Moselle als Variantengebiet ein – Testpflicht für Berufspendler

Corona / Deutschland stuft Moselle als Variantengebiet ein – Testpflicht für Berufspendler
Stationäre Grenzkontrollen soll es vorerst keine geben, dafür mehr Schleierfahndung Foto: dpa/Sebastian Kahnert

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Im Kampf gegen die Ausbreitung gefährlicher Mutationen des Coronavirus wird die Einreise aus der französischen Grenzregion Moselle nach Deutschland erschwert. Luxemburg wurde vom RKI am Sonntag nicht auf die Liste der Coronavirusvarianten-Gebiete gesetzt.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) stuft die an Deutschland und auch an Luxemburg angrenzende französische Region Moselle als Coronavirusvarianten-Gebiet ein. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben im deutsch-französischen Grenzgebiet zum Saarland und zu Rheinland-Pfalz.

Das RKI veröffentlichte eine entsprechende Entscheidung des Krisenstabes der Bundesregierung am Sonntag auf seiner Webseite. Hintergrund ist die sehr starke Ausbreitung der in Südafrika erstmals festgestellten, hochansteckenden Virus-Mutation in der Region Moselle. Die Grenzen nach Frankreich sollen aber nach Angaben aus Regierungskreisen in Berlin nicht geschlossen werden.

Schleierfahndung statt stationärer Kontrollen

Mit der Einstufung muss der grenzüberschreitende öffentliche Nahverkehr ins Saarland und nach Rheinland-Pfalz gestoppt werden, weil ab Dienstag ein Beförderungsverbot gilt. Berufspendler müssen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen.

Allerdings soll es auf deutscher Seite keine stationären Grenzkontrollen geben, die beide Bundesländer abgelehnt haben, hieß es. Stattdessen soll es durch Schleierfahndung Kontrollen im Hinterland geben. Auch diese Regelung tritt am Dienstag in Kraft.

Zuvor soll es mit der französischen Seite weitere Abstimmungen über möglichst synchrone Maßnahmen geben. Frankreich hatte bereits in dieser Woche Kontrollen für nicht berufstätige Pendler eingeführt. Ein Grund dafür ist, dass in Frankreich anders als in Deutschland die Geschäfte geöffnet sind und das Risiko einer grenzüberschreitenden Virus-Verbreitung minimiert werden soll. Deutschland hat bereits Tirol und Tschechien als Virusvariantengebiete eingestuft.