Das Dossier über die Beschäftigungsinitiative „Centre d’initiative et de gestion régional Syrdall“ (CIGR Syrdall) ist zu. Das teilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einem Presseschreiben mit. Am 10. Februar 2021 habe das Untersuchungsgericht offiziell eine Einstellungsverfügung erlassen. „Die Vorwürfe sind nun offiziell vom Tisch“, erklärt Pressesprecher Henri Eippers. Die Staatsanwaltschaft hatte nach monatelangen Ermittlungen schlicht nicht genügend Anhaltspunkte für ein Gerichtsverfahren. Das stand schon im November 2020 fest.
Bei der Affäre um die Beschäftigungsinitiative ging es um Vorwürfe von Missmanagement in Sachen Finanzen und Personal über illegale Vorteilnahme bis hin zu sexueller Belästigung. Anfang Oktober 2019 erstattete die Verwaltung der Gemeinde Contern Anzeige sowohl gegen unbekannt als auch gegen einen leitenden Mitarbeiter des CIGR Syrdall. Im Februar 2020 kündigte die Gemeinde dann auch an, aus der Initiative auszusteigen. Eine Entscheidung, die die Kommune Contern im August 2020 auch konsequent durchzog. „Nun ist das Fass endgültig übergelaufen“, so der Schöffe der Gemeinde Fernand Schiltz im Februar 2020 gegenüber dem Tageblatt. „Seit fast einem Jahr weisen wir auf schwere Missstände innerhalb des CIGR Syrdall hin, doch geändert hat sich bis dato rein gar nichts.“
Im selben Monat kam die Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft ins Stocken. Im Februar 2020 erreichte ein Schreiben der Staatsanwaltschaft das Sekretariat der Gemeinde Contern. Der Schöffenrat wurde informiert, dass die Ermittlungen wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung gegen den Generalkoordinator der Initiative eingestellt wurden. Die Ermittlungen hätten nicht genügend Anhaltspunkte erbracht und die Klage könne somit nicht aufrechterhalten werden.
Doch dann stellte sich der eigentliche Grund für die eingestellten Ermittlungen heraus: Die Gemeinde Contern sei in diesem Fall nicht befugt, Klage einzureichen. Diese müsste vom Opfer der sexuellen Belästigung selbst getan werden. „Das heißt also nicht, dass es nicht genug Anhaltspunkte gibt. Das hätte uns natürlich zu denken gegeben“, so Schöffe Fernand Schiltz damals gegenüber dem Tageblatt. „In Kenntnis der SMS-Nachrichten und Fotos, die der Generalkoordinator an weibliche Beschäftigte des CIGR Syrdall geschickt hat und die uns vorliegen, können wir die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Klage abzuweisen, nur teilweise nachvollziehen.“
Jetzt endet die Affäre also trotzdem mit einer offiziellen Einstellungsverfügung und der Erklärung: Es gebe nicht genügend Anhaltspunkte. Nicht das erste Mal, dass eine Klage gegen einen Mitarbeiter des CIGR wegen mangelnder Beweise ein Ende findet. Eine Mitarbeiterin des CIGR Syrdall hatte Anfang Juli 2019 vor der Polizei Luxemburg angegeben, vom Generalkoordinator der Beschäftigungsinitiative vergewaltigt worden zu sein. Die betreffende Klage ging am 13. August bei der Staatsanwaltschaft ein. Am 28. Oktober 2019 hieß es dann in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft an die Klägerin, das Dossier sei „ad acta“ gelegt. Der Grund hierfür: „L’infraction est insuffisamment caractérisée.“
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