Spätestens seit dem Jahreswechsel ist das Jahr 2022 etwas näher gerückt, schließlich ist es nun das Jahr, das als Nächstes ansteht – und damit ist auch „Esch2022“ nicht mehr allzu lange hin. Laut einem 100,7-Bericht vom Freitag sind allerdings erst 20 von 132 Projekten per Vertragsunterschrift in trockenen Tüchern. Kommunen, Organisationen und einzelne Künstler zögerten demnach, die Konvention in ihrer jetzigen Form zu unterzeichnen.
Das Hauptproblem seien dabei die Bestimmungen zum geistigen Eigentum, vor allem über die Lizenz für den Betrieb des Projekts. „Esch2022“ fordere die Projektträger auf, auf ihre Eigentumsrechte gemäß einem entsprechenden Gesetz von 2001 zu verzichten – also nicht exklusiv, sondern weltweit. „Esch2022“ hätte damit das Recht, die Werke 70 Jahre lang zu verwenden. Zudem sehe das Übereinkommen die kommerzielle Nutzung dieser Rechte vor – das bedeute, dass „Esch2022“ mit den Projekten Geld verdienen könne, ohne dass die Projektträger daran mitverdienen würden.
Der Generaldirektor von „Esch2022“ habe allerdings laut dem Bericht angekündigt, dass das Übereinkommen nun in diesem Punkt geändert werden soll. Anstatt die Rechte zur kommerziellen Nutzung aufzugeben, solle nun über eine nicht kommerzielle Nutzung gesprochen werden.
Das wird der Reinfall der Dekade.
Natürlich wird die Zeit knapp, die Fahrradtrasse wird nicht fertig, der Zug fährt wochenlang nicht und die Verantwortlichen haben keine Ahnung.