Gültig ab 8. März Die Schweiz hat Luxemburg wieder auf die Liste der Risikoländer gesetzt – Quarantänepflicht bei Einreise

Gültig ab 8. März  / Die Schweiz hat Luxemburg wieder auf die Liste der Risikoländer gesetzt – Quarantänepflicht bei Einreise
 Foto: dpa/Keystone/Gian Ehrenzeller

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Luxemburg steht in der Schweiz seit vergangenem Mittwoch wieder auf der Liste der Risikoländer. Ab dem 8. März müssen sich Einreisende aus Luxemburg wieder in Quarantäne begeben und sich bei den Behörden melden. Weder ein negatives Testergebnis noch eine Impfung ändern daran etwas.

Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am vergangenen Mittwoch eine aktualisierte Liste mit den Risikoländern veröffentlicht. Wieder darauf aufgeführt: Luxemburg. Die Aktualisierung hat ab dem 8. März Bestand. Dann müssen sich Menschen aus Luxemburg, die in die föderale Republik einreisen, wieder in Quarantäne begeben.

Die Quarantäne gilt laut dem BAG zehn Tage lang. Auch müssen sich die Einreisenden bei den zuständigen kantonalen Behörden melden. Laut dem Amt heben weder ein negatives PCR-Testergebnis noch eine Covid-19-Impfung die Quarantänepflicht auf. In ihren „Empfehlungen für Einreisende“ schreibt das BAG zur Quarantäne: „Gehen Sie sofort nach der Einreise in Ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft (z.B. Hotel oder Ferienwohnung).“ Auf dem Weg dorthin gelte: „Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.“ Wenn man den Abstand nicht einhalten könne, würde sich das Tragen einer Gesichtsmaske empfehlen. Auch sollte man wenn möglich den öffentlichen Verkehr vermeiden.

Hans Peter
25. Februar 2021 - 14.48

Den lukrativen Schitouristen hatte man letzte Woche noch willkommen geheißen und nach der Schiwoche zählen wieder Fakten. Eine pragmatische Interessens - Risikoabwägung zwischen Volkswirtschaft und Volksgesundheit.... wenn das mal gut geht.

Joanna
25. Februar 2021 - 13.39

Déi nei reich Parvenus-Gesellschaft muss ëlo doheem bleiwen.

Christine Lauer
25. Februar 2021 - 10.33

Guten Tag, auf der Seite des BAG steht: "Folgende Punkte heben die Quarantänepflicht nicht auf: Ein negatives Testresultat. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht vollständig aus. Die biologische Erklärung dazu finden Sie auf der Seite Häufig gestellte Fragen (FAQ). Eine Covid-19-Impfung. Denn die Impfung schützt Sie vor der Erkankung. Ob die Impfung auch verhindert, dass Sie andere Personen anstecken können, ist noch unklar." Mit besten Grüßen, die Redaktion

Leila
25. Februar 2021 - 9.22

" Laut dem Amt heben weder ein negatives PCR-Testergebnis noch eine Covid-19-Impfung die Quarantänepflicht auf." Bedeutet, dass beides für die Katz ist!? Die Schweizer sind bekannt als eigenbrötlerisch, aber da bin ich versucht, ihnen zu glauben. Schließlich sind in der Schweiz viele Pharmafirmen angesiedelt, die müssten es ja dann wissen.