Erste Urteile / Viereinhalb Jahre Haft für Mitangeklagten in Prozess um Staatsfolter

Eyad A. erhielt viereinhalb Jahre Haft (Foto: Thomas Lohnes/various sources/AFP)
Im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat hat das Oberlandesgericht Koblenz sein erstes Urteil gesprochen.
Das Gericht verurteilte den Mitangeklagten Eyad A. am gestrigen Mittwoch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu viereinhalb Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Der Haftbefehl gegen A. bleibt bestehen. Sein Anwalt kündigte an, Revision einlegen zu wollen. Gegen den Hauptangeklagten Anwar R. wird voraussichtlich bis zum Herbst weiter verhandelt. Das Verfahren gegen beide Angeklagte wurde in der vergangenen Woche aufgespalten. Laut Anklage sollen A. und R. dem syrischen Geheimdienst von Machthaber Baschar al-Assad angehört haben.