Neustart im Sport50.000 Schnelltests und Balsam light für die Sportlerseele

Neustart im Sport / 50.000 Schnelltests und Balsam light für die Sportlerseele
Sportminister Dan Kersch hofft auf Disziplin Foto: Editpress/Julien Garroy

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Wird das neue Covid-Gesetz diese Woche in der Chamber gestimmt, kann ab dem 10. Januar wieder Sport getrieben werden – allerdings mit Einschränkungen. Sportminister Dan Kersch präsentierte am Donnerstag das neue Package und kündigte an, dass 50.000 Schnelltests für Sportler bestellt werden.

Dan Kersch war sichtlich erleichtert, dass er seinen Sportlern diesmal etwas bieten konnte, wies aber während der Pressekonferenz mehrmals darauf hin, dass die neue Freiheiten nicht „ausgereizt“ werden sollen. „Dass der Sport ein eigenes Kapitel im neuen Covid-Gesetz bekommen hat, unterstreicht seine Wichtigkeit für die Gesellschaft. Die mentale und körperliche Gesundheit der Bevölkerung steht auf dem Spiel. Sport ist Teil der Lösung, aber auch Teil des Problems“, sagte der LSAP-Politiker und forderte die Vereine und Sportler zu großer Disziplin auf. „Ich bin bekanntlich kein Freund repressiver Maßnahmen, aber bei Nicht-Einhaltung der Regeln gelten die gleichen Sanktionen wie bei anderen Missachtungen der Covid-Regeln.“

Das neue Maßnahmenpaket sieht vor allem Training mit Zwei-Meter-Distanz vor. Nicht davon betroffen sind vor allem Elitesportler, Einzelsportler und die Mannschaften aus der ersten Division aller Sportarten. Allgemein sind die Regeln im Sportbereich strenger als in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. „Es gibt keine Maskenpflicht und die Atmung ist beim Sport stärker, weshalb Aerosole sich einfacher verbreiten“, erklärt Kersch. Dies gilt nicht unbedingt für die Schwimmbäder. „Das Virus fühlt sich im Chlorwasser laut mehreren Studien nicht sehr wohl, weshalb dort die Ansteckungsgefahr kleiner ist. Das Risiko erhöht sich wiederum in den Umkleidekabinen und Duschräumen“, sagte der Minister.

Zuschauer sind nicht erlaubt, wenn die Wettbewerbe Ende Januar oder Anfang Februar wieder beginnen. „Wir orientieren uns am Ausland. Dort sind Zuschauer in den Profiligen auch nicht erlaubt“, so Kersch. Auch die Fitnesszentren sind von den Flächen-Begrenzungen (maximal zehn Sportler auf 300 Quadratmeter) betroffen und können deshalb u.a. weiterhin von der Kurzarbeit profitieren.

Ein Konzept für Schnelltests bei Sportlern wird vom Sportministerium zusammen mit dem LIST („Institut des sciences et technologies du Luxembourg“) ausgearbeitet und soll in den kommenden Wochen vorgestellt werden. 50.000 Schnelltests wurden bestellt. Mannschaften oder Spieler, welche die Tests verweigern, werden vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Die Tests müssen durch medizinisches geschultes Personal durchgeführt werden. Dazu zählen u.a. auch Physiotherapeuten. Wann diese Tests eingesetzt werden können, steht derzeit noch nicht fest.

Die Restriktionen gelten bis zum 31. Januar. Kurz davor wird die Regierung die nächsten Schritte ankündigen. Nicht nur die Sportler hoffen auf die nächsten Lockerungen.

Cluster im Sport?

Ob es im Mannschaftssport bereits zu einem Infektions-Cluster kam, konnte Sportminister Dan Kersch auf der gestrigen Pressekonferenz nicht bestätigen, wies allerdings auf einige positive Fälle nach der AXA-League-Partie zwischen den Handballern aus Esch und Käerjeng hin. Das Nachholspiel des vierten Spieltags fand am 20. Oktober statt, nur vier Tage vor der Saisonunterbrechung. HBK-Präsident Yannick Schuler bestätigte unterdessen, dass es nach dem Spiel mehrere positive Fälle aufseiten der Käerjenger gegeben hat: „Etwa 80 Prozent der Mannschaft war betroffen“, inklusive Spieler, Trainer und Staff. Auch auf den Zuschauerrängen soll es positive Fälle gegeben haben. Wo sich Käerjengs Handballer mit dem Virus angesteckt haben, bleibt aber unklar. Das anschließende Spiel gegen Schifflingen wurde noch vor Bekanntgabe der Saisonunterbrechung verschoben.
Cluster wurden im Sport bisher nicht festgestellt, wie das Gesundheitsministerium auf Nachfrage des Tageblatt hin bestätigte. Lediglich „Einzelfälle“ wurden im September und Oktober notiert. jw/del

Im Überblick

Hier noch einmal die Regeln, die ab dem 10. Januar in Kraft treten sollen:

– Einzelsport und Sport mit zwei Menschen ist ohne Einschränkungen möglich
– Maximal zehn Personen können gleichzeitig trainieren – wenn sie den Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Das Tragen einer Maske ist nicht obligatorisch
– Die Sportanlagen können wieder geöffnet werden. Unter der Bedingung, dass folgende Fläche vorhanden ist: 15 Quadratmeter für einen Einzelsportler, 50 Quadratmeter für zwei Personen und 300 Quadratmeter für zehn Personen. Dies bedeutet auch, dass in einer Halle von beispielsweise 900 Quadratmetern drei Gruppen à zehn Personen trainieren dürfen – wenn die Bereiche voneinander abgetrennt sind. Schiedsrichter und Trainer sind bei den zehn Sportlern inbegriffen.
– Im Freien gelten dieselben Regeln, allerdings ohne Absperrungen. Der Abstand zwischen den Zehner-Trainingsgruppen muss 20 Meter betragen.
– In den Schwimmbädern dürfen nur sechs Personen in einem 50-Meter-Korridor schwimmen, im 25-Meter-Becken beschränkt sich die Anzahl der Personen auf drei.
– Die Umkleidekabinen und die Duschen können geöffnet werden, wenn die Zehn-Personen-Regel eingehalten wird. In den Kabinen muss die Maske getragen werden.
– Eine Ausnahme der Zehner-Regel gibt es für Nationalmannschaften, Elitesportler, Schüler des „Sportlycée“, Mitglieder von Nachwuchs-Nationalmannschaften und Sportler von Vereinen aus den höchsten Divisionen aller Sportarten.
– Testspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind möglich. Die ersten Meisterschaften sollen Ende Januar oder Anfang Februar wieder beginnen.