Corona-MaßnahmenKeine Ausnahme für Geschäfte in Einkaufszentren: Gesetzestext wird angepasst

Corona-Maßnahmen / Keine Ausnahme für Geschäfte in Einkaufszentren: Gesetzestext wird angepasst
Mit der neuen Regelung werden Geschäfte angehalten, ihre Kundenanzahl zu kontrollieren – die Warteschlangen vor den Läden dürften nicht kürzer werden Foto: Editpress/Alain Rischard

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Eine Klausel im neuen Covid-Gesetz, die kleinere Geschäfte in den großen Einkaufszentren von der Kundenbeschränkung ausnahm, sorgte für Aufregung – die allerdings nur kurz andauerte. Es handele sich um einen technischen Fehler, lautete der überparteiliche Konsens.

Ein Passus im neuen Gesetzestext, der die beschlossenen Corona-Maßnahmen auf eine legale Basis stellen soll, definiert die zahlreichen kleineren Geschäfte in den Einkaufszentren nicht als Verkaufsfläche – und befreit sie somit von den neuen geltenden Bestimmungen. Der Präsident der Gesundheitskommission und LSAP-Abgeordneter Mars Di Bartolomeo sowie CSV-Abgeordneter Claude Wiseler geben fast unisono Entwarnung: Es handelt sich hierbei um einen technischen Fehler, der keine Diskussion inhaltlicher Natur benötigte.

Zukünftig soll in allen Geschäften nur noch ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt sein. Kleinere Läden mit weniger als 20 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen maximal zwei Kunden empfangen. Durch die Formulierung im bestehenden Gesetzestext sind die kleineren Läden in den Einkaufszentren von dieser Regelung ausgenommen – und könnten somit eine unbegrenzte Anzahl an Kunden empfangen. Das soll jedoch in den kommenden Tagen angepasst werden.

„Ein Friseursalon in einem Einkaufszentrum hätte somit mehr Kunden empfangen können als ein Friseur, der seinen Laden mit einer gleichen Verkaufsfläche außerhalb eines Einkaufszentrums betreibt“, erklärt Mars Di Bartolomeo die Tragweite des Fehlers. Das sei unglücklich formuliert worden, sagt der LSAP-Abgeordnete und das Gesundheitsministerium sei darauf hingewiesen worden. Dem stimmt auch der CSV-Abgeordnete Claude Wiseler zu: „Es ist eine technische Frage, um den eigentlichen Inhalt wurde hier nicht gestritten.“

Tageblatt-Informationen zufolge ist der Fehler dem Staatsrat auch schon gemeldet worden, damit keine größeren Gesetzesänderungen mehr nötig sind. Demnach soll das Gesetz noch am Freitagnachmittag im Luxemburger Parlament gestimmt werden. Wann genau das Gutachten des Staatsrates vorliegt, ist jedoch noch nicht genau bekannt.

„Eingeständnis der Regierung“

Marc Baum von „déi Lénk“ sieht die Rückkehr zum Lockdown light als Eingeständnis einer verfehlten Corona-Politik im Herbst. „Wir haben zurzeit ungefähr die gleichen Infektionszahlen wie Anfang Oktober, wo keine Entscheidungen getroffen wurden – und das ist für mich ein Eingeständnis, dass die Regierung im Herbst sehr fahrlässig gehandelt hat.“ Dass die Geschäfte jetzt wieder öffnen, sieht Baum eher unproblematisch: „Vom Prinzip her ist es kein Problem, dass die Geschäfte wieder aufgehen. Problematisch ist jedoch, dass immer noch keine Schutzmaßnahmen für die arbeitende Bevölkerung gesetzlich festgehalten wurden.“ Das Risiko, dass sich eine Person in einem Geschäft mit dem Virus infiziere, sei gering – hingegen sei das Personal, das über acht oder neun Stunden in dem gleichen Raum arbeite, einem ungleich höheren Risiko ausgesetzt.

Die Öffnung der Geschäfte und die Einhaltung der eingeführten Kundenbeschränkung müssen demnach viel detaillierter begleitet werden. „In den großen Einkaufszentren ist das Potenzial eines Verstoßes natürlich ungleich größer als beim Bäcker um die Ecke“, sagt Marc Baum. Er sehe jedoch keine Möglichkeit, wie das kontrolliert werden kann.

Der „déi Lénk“-Politiker beklagt zudem, dass das Home-Office noch immer nicht verbindlich ist und dass quasi keine festen Regeln, sondern nur Vorgaben am Arbeitsplatz existieren: „Es ist momentan noch immer erlaubt, in einem Großraumbüro mit 30 anderen Menschen zu arbeiten.“ 

Das Problem des momentanen Regierungskurses sei, dass er komplett willkürlich erscheine: „Wir wissen nie genau, welche Instanzen welche Vorschläge erteilen. Wir wissen nur, dass die Regierung mit wirtschaftlichen  und gesundheitlichen Interessen pokert“, sagt Baum – und merkt jedoch auch an, dass keine zentraleuropäische Gesellschaft sich einen Lockdown über mehrere Monate leisten kann. „Wenn wir jetzt einen Lockdown beschließen, was machen wir dann, wenn die britische Mutation des Coronavirus sich hier weiter verbreitet?“