Neues Jahr / Mindestlohn, Kurzarbeit, Autosteuer: Diese Regeln gelten ab jetzt in Luxemburg
Neues Jahr, neue Regeln: Mit dem 1. Januar sind auch dieses Jahr wieder zahlreiche neue Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen in Kraft getreten. Viele davon mit direkten Folgen für die Bürger. Das Tageblatt hat die wichtigsten Änderungen zusammengetragen.
Das Jahr 2020 war in vielen Hinsichten außergewöhnlich. Vor allem die letzten neun Monate wurden von der Pandemie überschattet, die sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene der Gesetzgebung ihren Stempel aufdrückte. So mussten wegen der sanitären Krise nicht nur zahlreiche neue Einschränkungen und Maßnahmen in die Legislative aufgenommen werden: Wegen Corona wurden auch etliche Gesetzesprojekte auf Eis gelegt. Dennoch sind auch an diesem 1. Januar wieder etliche neue Verordnungen in Kraft getreten – viele davon mit direkten Auswirkungen auf den Alltag der Bürger.
Mindestlohn und Revis
Ende November hat die Regierung entschieden, den sozialen Mindestlohn und das Einkommen zur sozialen Eingliederung (Revis) um 2,8 Prozent anzuheben. Seit dem 1. Januar ist der Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer damit um fast 60 Euro auf 2.201,93 Euro brutto gestiegen. Das qualifizierte Einkommen wurde indessen um fast 72 Euro auf 2.642 Euro brutto gehoben. Die Regierung wolle ihrer sozialen Verantwortung nachkommen, so Premier Xavier Bettel. Damit sie nicht zusätzlich unter der Anpassung leiden, erhalten Unternehmen indessen eine weitere einmalige Finanzspritze.
Kurzarbeit
Eine weitere Folge der Pandemie ist der Übergang zur strukturellen Kurzarbeitsregelung, einer vereinfachten Regelung für die am stärksten betroffenen Sektoren. Gerechnet werden ab sofort nur noch die wirklich geleisteten Arbeitsstunden. Davon sollen vor allem Unternehmen aus der Horeca-, Tourismus- oder Veranstaltungsbranche profitieren.
Kohlenstoffpreis
Um die Ziele des Pariser Abkommens rechtzeitig erreichen zu können, wurde am 1. Januar ein Mindestpreis für Kohlenstoff eingeführt. Eine Tonne CO2 kostet ab sofort 20 Euro. Damit werden sowohl Kraftstoffe um rund fünf Cent teurer als auch Heizöl und Gas. Dies soll dazu beitragen, „die Umstellung auf Kohlenstoff-freie Fortbewegungsmittel und Heizsysteme mit erneuerbaren Energien und den ökologischen Wandel zu beschleunigen“.
Steuergutschriften
Die Festlegung eines Mindestpreises für Kohlenstoff spült neue Gelder in die Staatskassen. Diese Erträge werden allerdings auf direktem Wege wieder investiert. Finanziert werden Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und Finanzspritzen für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Steuergutschriften („Crédits d’impôt“) für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige steigen von 600 auf 696 Euro.
Teuerungszulage
Neben einer Erhöhung des Mindestlohns hat sich die Regierung Ende November auch an der Teuerungszulage zu schaffen gemacht. Diese wird zum Teil von den Erträgen des Kohlenstoff-Mindestpreises getragen. Somit haben einkommensschwache Haushalte seit dem 1. Januar einen Anspruch auf die „allocation de vie chère“. Die Höchstbeträge werden in diesem Zusammenhang um zehn Prozent erhöht.
Energetische Sanierung
Um Hauseigentümern eine nachhaltige energetische Sanierung schmackhaft zu machen, kann der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von drei Prozent ab sofort auf Gebäude angewendet werden, die erst zehn Jahre alt sind. Bis jetzt galt ein Mindestalter von 20 Jahren. Eigentümern von Mietwohnungen wird derweil für jede energetische Sanierung ein Abschreibungssatz von sechs Prozent für zehn Jahre gewährt.
Autosteuer
Seit dem 1. Januar gilt bei der Berechnung der Autosteuer ein neues Testverfahren. Verbrauch und CO2-Ausstoß werden jetzt mit einem anderen Schlüssel bemessen, was auch Auswirkungen auf die Steuer hat. Der NEDC-Standard aus den 1980er-Jahren hat ausgedient: Der kombinierte CO2-Wert wird nun durch das WLTP-Modell errechnet. Die „Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure“ gilt als deutlich realistischer. Eigentlich hätte die Änderung schon im März 2020 kommen sollen, wurde unter anderem wegen der Corona-Krise aber verschoben.
Spekulation mit FIS
Direktes und indirektes Einkommen aus Luxemburger Immobilien werden ab dem 1. Januar mit einem Satz von 20 Prozent besteuert. Die Form des Firmenkonstrukts, das die Immobilien verkauft, ist für die Besteuerung somit unerheblich geworden. Die neue Regelung zielt vor allem auf sogenannte „Fonds d’investissement spécialisés“ (FIS), die bislang nicht auf ihre Gewinne besteuert wurden. Als spekulative Anlagen werden Immobilien damit uninteressant.
Aus für Stock-Options
Seit 2002 hatten Unternehmen in Luxemburg die Möglichkeit, ihren Managern bis zu 50 Prozent ihres Einkommens, Boni inklusive, als Aktienpakete auszuzahlen. Beide Seiten konnten somit Steuern sparen. Dieses Steuerschlupfloch wurde nun aber gestopft: Die sogenannten Stock-Options sind seit dem Jahreswechsel Geschichte.
Aus für Glyphosat
Im Kampf gegen gefährliche Herbizide hat das Großherzogtum am 1. Januar eine Vorreiterrolle in der EU übernommen: Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Glyphosatbasis ist auf luxemburgischem Boden ab sofort verboten. Landwirte, die zuvor bereits auf die Substanz verzichteten, wurden mit Naturschutzprämien entschädigt.
Europäische Scheidung
Die EU und Großbritannien gehen endgültig getrennte Wege. Touristen dürfen zunächst noch mit ihrem Personalausweis („Carte d’identité“) nach Großbritannien einreisen. Gleiches gilt auch umgekehrt für britische Bürger. Ab dem 1. Oktober aber wird ein Reisepass benötigt. Für einen Urlaub ist kein Visum erforderlich. Komplizierter wird es bei längeren privaten oder beruflichen Aufenthalten. Besonders hart betroffen sind EU-Studenten: Wer länger als sechs Monate an einer britischen Universität studieren will, braucht ein Visum. Auch müssen sich Studenten auf höhere Studiengebühren einstellen. Keine Auswirkungen hat der Brexit (zunächst) auf Passagier- oder Verbraucherrechte und die Anerkennung des europäischen Führerscheins.
Lissabon übernimmt
Portugal hat vom 1. Januar bis 30. Juni den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Die EU-Ratspräsidentschaft wurde von Deutschland übernommen. Das Motto lautet „Time to deliver: a fair, green, digital recovery“. Eine offizielle Eröffnungszeremonie ist für den 14. Januar geplant.
Schweden leitet OSZE
Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat mit dem neuen Jahr eine neue Führung. Dort übernimmt nun Schweden ein Jahr lang den Vorsitz, um sich vor allem für die Stärkung der Sicherheit und Demokratie in Europa und der unmittelbaren Umgebung einzusetzen. Im Fokus sollen dabei drei Dinge stehen: Menschenrechte, Demokratie und rechtsstaatliche Prinzipien.
Kulturhauptstädte 2021
Bevor sich Esch 2022 europaweit von seiner kulturellsten Seite zeigen darf, sind dieses Jahr noch Timisoara (Rumänien), Elefsina (Griechenland) und Novi Sad (Kandidatenland Serbien) dran. Neben Esch ist 2022 auch noch Kaunas Kulturhauptstadt Europas.
Jahr der Schiene
2021 ist das Europäische Jahr der Schiene. Es soll helfen, die Ziele des europäischen „green deals“ im Verkehrssektor zu erreichen und die Schiene als einen nachhaltigen, innovativen und sicheren Verkehrsträger stärken. Geplant sind zahlreiche Veranstaltungen, Kampagnen und Initiativen.
EU-weite Kunststoffsteuer
Am 1. Januar wurde eine EU-weite Kunststoffsteuer eingeführt. Die Abgabe beträgt 0,80 Euro pro kg nicht recycelter Kunststoffverpackungen und muss von den Mitgliedsstaaten in den EU-Haushalt eingezahlt werden. Das dient der Finanzierung des Corona-bedingten Wiederaufbaupakets.
Gut, verständlich formuliert und übersichtlich