COSL gegen den „flou total“Negatives Gutachten zur Reformierung der Nominierungskriterien im Sportministerium

COSL gegen den „flou total“ / Negatives Gutachten zur Reformierung der Nominierungskriterien im Sportministerium
Der Gegenwind gegen den Gesetzentwurf 7708 wird stärker Foto: Editpress/Julien Garroy

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Das luxemburgische Olympische Komitee (COSL) hat sich in seinem Gutachten klar gegen das Gesetzesprojekt 7708 des Sportministers ausgesprochen. Der Entwurf sieht vor, dass die Nominierungskriterien für Schlüsselstellen im Sportministerium reformiert werden. Das COSL sieht gleich mehrere Gefahren.

Nach dem negativen Gutachten der Staatsbeamtenkammer hat nun auch das Nationale Olympische Komitee (COSL) sein Gutachten zum Gesetzentwurf 7708 abgegeben. Dieses fällt ebenfalls negativ aus.

Sportminister Dan Kersch will die Nominierungsprozeduren einiger Schlüsselstellen in seinem Ministerium reformieren. Der „Commissaire de gouvernement à l’éducation physique et aux sports“ soll in Zukunft nur noch „Commissaire de gouvernement aux sports“ heißen und auf Vorschlag der Regierung vom Großherzog ernannt werden. Bisher musste ein Kandidat für den Posten 15 Jahre Erfahrung im Staatsdienst mitbringen und berechtigt für die „carrière supérieure“ sein. Diese beiden Bedingungen fallen weg, werden aber nicht durch neue Bedingungen ersetzt. Ähnlich sieht es für den Direktorenposten des „Ecole nationale de l’éducation physique et des sports“ aus. Muss dieser momentan von einem Sportlehrer besetzt werden, soll er laut dem neuen Gesetzesentwurf lediglich die Bedingungen für die „carrière supérieure“ beim Staat erfüllen.

Das Ministerium argumentiert vor allem mit dem Wandel des Sports in den vergangenen Jahren. Dieser sei wesentlich vielfältiger geworden. „Vor knapp 30 Jahren war es so, dass quasi ausschließlich Sportlehrer auch Sport studiert hatten. Heute gibt es aber Studiengänge in Sportmanagement, Sportpsychologie, Sportwissenschaften und noch einige mehr. Mit dem Gesetzesprojekt wollen wir niemanden mehr ausschließen“, sagte Kersch Mitte November gegenüber dem Tageblatt.

Favoritismus

Das COSL sieht es allerdings etwas anders in seinem Gutachten. Die facettenreicheren Studienmöglichkeiten im Sport würden in keiner Weise diesen „flou total“ in Zusammenhang mit der Ausbildung rechtfertigen, wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen wird. Um sich nicht den Vorwurf des Favoritismus gefallen lassen zu müssen, sei die Regierung gut beraten, diese Ungenauigkeiten zu beheben. Bereits die Staatsbeamtenkammer hatte in ihrem Gutachten festgehalten, dass der Gesetzentwurf der Günstlingswirtschaft Tür und Tor öffne.

Für das COSL steht fest, dass ein Regierungskommissar mindestens zehn Jahre Berufserfahrung beim Staat sowie einen Masterabschluss in Sportwissenschaften oder Sportmanagement haben muss. Für den Eneps-Direktor verlangt das COSL fünf Jahre Berufserfahrung und den gleichen Masterabschluss, wobei die pädagogischen Kompetenzen, die ein Eneps-Direktor mitbringen muss, nicht unterschätzt werden sollen. Das COSL rät deshalb, hier weiterhin auf Sportlehrer zurückzugreifen.

Bedeutung des Schulsports

Vor allem beim Regierungskommissar sieht das COSL einen großen Vorteil, wenn er Erfahrungen im Staatsdienst habe, da er große Verantwortung in administrativen und finaziellen Fragen trage. Das Gutachten des COSL setzt sich auch kritisch mit dem Wegfall des Zusatzes „à l’éducation physique“ beim „Commissaire aux sports“ auseinander. Die „Education physique“ würde vor allem den Schulsport betreffen. Dieser sei für das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung und solle weiterhin in den Verantwortungsbereich des Sportministeriums fallen. Kersch hatte gegenüber dem Tageblatt bereits betont, dass der Schulsport im Kompetenzbereich des Bildungsministeriums liege. Für das COSL soll der Zusatz „à l’éducation physique“ bei der Betitelung des Regierungskommissars beibehalten werden.

Mit dem negativen Gutachten des COSL erhält Kersch Gesetzentwurf weiteren Gegenwind. Neben der Staatsbeamtenkammer hatten bereits die Sportlehrer ihre Missbilligung in einem offenen Brief sowie einer Resolution mitgeteilt.