JustizProzess gegen Pierre Peters wegen Aufruf zum Hass auf unbestimmte Zeit verschoben 

Justiz / Prozess gegen Pierre Peters wegen Aufruf zum Hass auf unbestimmte Zeit verschoben 
Pierre Peters steht erneut vor Gericht – schon 2016 wurde er wegen Aufruf zum Hass angeklagt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Der Prozess gegen Pierre Peters wird verschoben. Der Grund: Die Anwältin des Angeklagten gehört zur Gruppe der Risikopatienten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft haben dem Antrag des Beschuldigten stattgegeben.

Wieder einmal beschäftigt Pierre Peters die Gerichte. Lange war es ruhig um ihn geworden. Nun hat er sich zurückgemeldet. Diesmal geht es um Kommentare aus den Jahren 2019 und 2020, die er auf Facebook gepostet hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 67-Jährigen Aufruf zum Hass („incitation à la haine“) vor. Peters’ letzte Verurteilung liegt vier Jahre zurück. Damals wurde er ebenfalls wegen seiner Hasstiraden vom Berufungsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. 

Am Mittwochmorgen stand Peters wegen des gleichen Vorwurfs erneut vor Gericht. Allerdings nicht sehr lange, denn die Corona-Krise lässt auch den Angeklagten „nicht unberührt“. Da sein Rechtsbeistand nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, stellte er wegen der aktuellen Krisensituation einen Antrag auf Verfahrensaussetzung. Seine Rechtsanwältin sei eine besonders gefährdete Person in Covid-19-Zeiten: „Meng Affekotin gehéiert zur Risikogrupp“, argumentierte Peters. Der Richter und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Dominique Peters akzeptierten den Antrag. Um den Gerichtsprozess angemessen durchzuführen und weil sich die mündliche Verhandlung grundsätzlich nicht einfach ins Home-Office verschieben lässt, wurde das Verfahren auf unbestimmte Zeit verschoben.

Beleidigungen auf Facebook

Um seine Ansichten zu verbreiten, benutzt Pierre Peters Facebook. Wer dort seine Kommentare liest, stößt schnell auf Beleidigungen oder Aufrufe zum Hass. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass der Angeklagte genau wisse, welch hohes Gefahrenpotenzial von seinen Äußerungen ausgehe. Seine Hasstiraden seien „sehr klug“ platziert, er nehme bewusst in Kauf, dass diese schnell einen gruppendynamischen Prozess auslösen könnten. 

Peters hielt sich auch am Mittwochmorgen vor Gericht nicht zurück: „De chineesesche Virus, deen hei zirkuléiert, dir sidd hei gutt geschützt, mir sinn et net.“ Der scheidende US-Präsident Donald Trump habe das Coronavirus ebenfalls als China-Virus bezeichnet.

Äußerungen, die auf Social-Media-Plattformen wie Facebook getätigt werden, können von der Staatsanwaltschaft auf etwaige Strafbestände überprüft werden – unabhängig von ihren moralischen und politischen Überzeugungen. Dabei muss die Staatsanwaltschaft sorgfältig zwischen freier Meinungsäußerung – einem elementaren Menschenrecht – und dem Strafbestand der „incitation à la haine“ unterscheiden.

Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

CESHA
3. Dezember 2020 - 11.17

Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass Gerichtsverfahren wegen Corona einfach verschleppt werden und damit noch länger dauern als ohnehin schon. Ohne Zuschauer, nur mit Richter, Staatsanwalt, Angeklagtem und Anwalt müssten den Abstandsregeln doch problemlos eingehalten werden können

J. Lichtfous
2. Dezember 2020 - 16.19

Er langweilt mit den immergleichen Ansichten. Kann es sein, dass auch er und seine Anwältin voller Langeweile sind ?