Mord an Ana LopesAussagen des Angeklagten wenig überzeugend

Mord an Ana Lopes / Aussagen des Angeklagten wenig überzeugend
Der mutmaßliche Mörder machte widersprüchliche Angaben Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Am 16. Januar 2017 wurde in Roussy-le-Village (F) die verbrannte Leiche von Ana Lopes gefunden. Am Dienstag trat der Tatverdächtige zum zweiten Mal in den Zeugenstand.

Der Prozess um den Mord an der 27 Jahre alten Ana Lopes im Januar 2017 wird am nächsten Donnerstag aller Voraussicht nach zum Ende kommen. Dies kündigte die Kriminalkammer am Dienstag an. Nach drei Wochen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugenvernehmungen und vielen Gutachten wäre dann der Prozess über einen der aufsehenerregendsten Luxemburger Mordfälle der vergangenen Jahre beendet.

Am vergangenen Freitag hatte sich der mutmaßliche Mörder Marco B. bereits den bohrenden Fragen der vorsitzenden Richterin Sylvie Conter stellen müssen. Manche Fragen nervten ihn offensichtlich. Er reagierte dann mitunter aggressiv und fiel der Gerichtspräsidentin ins Wort. Er hätte die Tat gar nicht begehen können, sagte der Angeklagte. Belegen wollte er dies mit einem Alibi. Er habe am Tatabend bis spät in der Wohnung seiner Eltern Fernsehen geschaut. In der Nacht habe er zudem den Hund zweimal ausgeführt.

Doch B. muss wohl oder übel einsehen, dass sein Alibi Lücken aufweist. Auch in Hinsicht der zwei SMS, die seine Mutter ihm in der Tatnacht geschickt hatte. B. steht nämlich im Verdacht, die SMS zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht zu haben.

Unschuld beteuert

Auch am Dienstagmorgen beteuerte Marco B. abermals seine Unschuld. Die Richterin, Anklagevertreterin und Nebenklägerin nahmen den Tatverdächtigen in die Zange. Sie stellten die Fragen wechselweise, wobei B. fast schon belanglose Antworten gab. Der Angeklagte wirkte nervös und war offensichtlich angespannt. Er schüttelte hin und wieder den Kopf und meinte: „Et ass eng kriminell Affär. D’Leit, déi dat gemeet hunn … Ech hätt dat ni gemeet.“

Ein Thema war am Dienstag die DNA-Spur am Klebeband, das nicht weit weg vom verbrannten Auto am Tatort in Roussy-le-Village gefunden wurde. B. verwies darauf, dass überhaupt nicht klar sei, wie seine DNA an das Klebeband kam. Er meinte, die DNA-Spur sei indirekt auf das Klebeband aufgetragen worden, wie seine Aussagen nahelegten: „Et kann net sinn, dass d’Police meng DNA huet, ausser iwwer en Transfert.“

Im Verlauf des Prozesses wies die Richterin B. darauf hin, dass er widersprüchliche Angaben gemacht habe, und wies ihn an, diese zu erklären. Der mutmaßliche Mörder sagte, sein Handy in der Tatnacht nicht dabeigehabt zu haben. Dem Untersuchungsrichter gegenüber habe er allerdings zu Protokoll gegeben, sein Mobiltelefon mit sich geführt zu haben. B. entgegnete daraufhin, dass er seinem Nachbarn sein Handy gab. Die Aussage empfand die Richterin als Schlag ins Gesicht: „Et kéint een sech froen, ob den Ugekloten d’Geriicht net fir blöd géif halen“, meinte sie.

Eine andere Frage der Richterin war, warum B. einmal geschrieben habe, dass er zum Großherzog gehen würde. Er erwiderte daraufhin: „Fir dass en de System verbessert, dass de Parquet d’Leit net einfach esou ukloe kann.“ Doch die Richterin ließ sich nicht beeindrucken und betonte, dass das System so funktioniere.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fragte B., warum er vor der Tat genau denselben Weg gefahren sei wie der Täter sechs Stunden danach. Doch der Angeklagte antwortete nicht mehr. Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage sind jedenfalls der Überzeugung, dass die Aussagen von B. keine logischen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Ablauf zulassen. Die Beweise, die die Polizei zusammengetragen hat, sprechen gegen den Angeklagten.

Die Nebenklägerin, Me Marisa Roberto, beantragte am Ende der Sitzung einen Schadenersatz von rund 290.000 Euro für die Familie des Opfers. Me Roberto sagte in ihrem Plädoyer, dass die Tat aufgeklärt ist und der strafrechtlich Verantwortliche dafür angemessen zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.