Neues Covid-GesetzStaatsrat hält Einschränkungen bei Gericht für verfassungswidrig

Neues Covid-Gesetz / Staatsrat hält Einschränkungen bei Gericht für verfassungswidrig
 Symbolbild: Editpress/Alain Rischard

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Der Staatsrat hat sein Gutachten zu den neuen Änderungen der Covid-19-Gesetze vorgelegt. Neben redaktionellen Änderungen, praktischen Bedenken und verschiedenen Verweisfehlern im Paragrafen-Salat haben die Verfassungsschützer der zweiten Kammer vor allem einen erheblichen Einwand: Gerichtsverhandlungen sind laut Verfassung öffentlich – hier können sanitäre Bedenken das Besuchsrecht nicht einschränken.

Auf der Facebook-Seite des Luxemburger Parlaments steht ein Fragezeichen – direkt neben der Sitzung zur Abstimmung der neuen Covid-19-Gesetze. Ob und wann diese im Plenum behandelt werden, hängt von der Ankündigung des Staatsministers am Montagmittag ab. Im Hintergrund surren allerdings bereits die Zahnräder der Gesetzgebungsmaschinerie. Der Staatsrat hat am Montagmorgen sein Gutachten zu den vorgeschlagenen Änderungen abgegeben und einige Bedenken geäußert.

Das mächtigste Instrument des Staatsrats ist die „Opposition Formelle“ – diese kann die zweite Kammer aussprechen, wenn sich ein Gesetz mit der Verfassung beißt. Ignorieren die Abgeordneten diesen Widerspruch und nehmen keine Änderungen vor, kann der Staatsrat auf die zweite Abstimmung bestehen, was das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern würde. Eine „Opposition Formelle“ hat der Staatsrat bei den neuen Covid-19-Gesetzen angemeldet: die Beschränkung der Besucheranzahl bei Gericht. Diese kann laut Artikel 88 der Verfassung nur eingeschränkt werden, wenn die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten anderweitig gefährdet wären – gesundheitliche Aspekte dürfen in diesem Fall keine Rolle spielen. Gerichtsverhandlungen sind öffentlich und daran wird sich wohl auch durch die Covid-19-Pandemie nichts ändern.

Weitere Bedenken des Staatsrats betreffen die neuen Regeln privater Zusammenkünfte: Der Text sieht vor, dass ein Haushalt nur noch maximal zwei Besucher empfangen darf, die ebenfalls aus einem Haushalt stammen. Würden nun die Eltern von Kindern ein befreundetes Paar besuchen wollen, müssten sie einen Babysitter für ihre Kinder engagieren – dadurch kämen allerdings drei Haushalte miteinander in Berührung. Nähmen die Eltern ihre Kinder bei dem Besuch mit, wären es indes nur zwei. Der Staatsrat schlägt vor, hier einfach von zwei Haushalten zu sprechen, die sich noch treffen dürfen.

fürst
23. November 2020 - 22.25

@ Nomi "Wees Gambia net mei‘ aus waat eng Famill besteht ?" Familie (von lateinisch familia „Gesinde“,[1] „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“[2][3][4][5][6]) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert. Die Familie beruht im Wesentlichen auf Verwandtschaftsbeziehungen.

bernard
23. November 2020 - 13.21

"Gerichtsverhandlungen sind laut Verfassung öffentlich" Na, dann rufen Sie alsbald den Glaser an, damit der den Besuchsraum in sämtlichen Sälen verglasen kann. Ditto für das Parlament und den Gemeinderat.

Nomi
23. November 2020 - 13.13

Wees Gambia net mei' aus waat eng Famill besteht ?

GB
23. November 2020 - 13.08

Vor Gericht zählen nur bewiesene Tatsachen . Was den Virus also betrifft über den sich die grossen Geister streiten kann das Gericht folglich nicht entscheiden......und müsste sich für « unkompetent « erklären........