Trunkenheit am SteuerFranzösischer Bürgermeister fährt mit 1,2 Promille in Luxemburg im Zickzack

Trunkenheit am Steuer / Französischer Bürgermeister fährt mit 1,2 Promille in Luxemburg im Zickzack
 Symbolbild: Editpress/Hervé Montaigu

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Normalerweise erregen Verhandlungen wegen Alkoholvergehen vor dem Bezirksgericht Luxemburg eher selten größere Aufmerksamkeit. Das war in diesem Fall anders: Das Bezirksgericht Luxemburg verurteilte am Freitag den französischen Bürgermeister Fabien Engelmann (Rassemblement national) aus Hayange wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen der Verweigerung einer Atemalkoholprobe. Der Mann war in Luxemburg unter Alkoholeinfluss im Zickzack gefahren.

Der Bürgermeister erhielt ein Fahrverbot von drei Jahren und zusätzlich eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Das Fahrverbot wurde zur Bewährung ausgesetzt. Mit dem Urteilsspruch folgten die Richter komplett dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Geldstrafe und ein dreijähriges Fahrverbot, eventuell auf Bewährung, beantragt. Das Fahrverbot gilt nur für Luxemburg.

Kontakt mit dem Premier

Am 21. Januar 2019 fiel Engelmann auf dem Weg nach Hause mehreren Verkehrsteilnehmern auf, weil er knapp und riskant überholte und unkonzentriert im Zickzack-Kurs fuhr. Die Polizei konnte ihn, nach einer kurzen Verfolgungsjagd, im Albert-Bousser-Tunnel (Verbindung zwischen Kreisverkehr Gluck und dem Bahnhof/Bonneweg) einholen und stoppen. Engelmann roch stark nach Alkohol. Wie sich später herausstellte, hatte er einen Promille-Wert von 1,2 im Blut. Doch der Bürgermeister und Regionalrat soll Widerstand geleistet haben, als die Beamten ihn gebeten haben, mit aufs Revier zu kommen, um einen zweiten Test durchzuführen.

„Er sei der Bürgermeister von Hayange. Er habe häufig Kontakt mit Premierminister Xavier Bettel. Die Polizei müsse die Konsequenzen tragen“, und „Sie sollten besser den wirklichen Verbrechern nachjagen, als mich zu ärgern“, soll er den Polizisten gedroht haben. Laut Engelmann und seinem Mitfahrer sowie seinem Verteidiger stimmen diese Aussagen nicht. Im Gegenteil, die Polizisten hätten ein unhöfliches Verhalten ihnen gegenüber an den Tag gelegt. Drohungen und unangemessene Worte der Beamten seien gefallen. Was bis heute allerdings weder bewiesen noch definitiv widerlegt worden ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fabien Engelmann hat 40 Tage Zeit, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

de spëtzbouf
26. Oktober 2020 - 8.37

" Boire un petit coup c'est agréable ....." Pourquoi pas aussi pour un maire de la Grande Nation? :)