GerichtHaftstrafe von zwölf Jahren nach Messerstich im Affekt 

Gericht / Haftstrafe von zwölf Jahren nach Messerstich im Affekt 
(Symbolfoto) Jordan Raza/dpa

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Wegen versuchten Mordes hat sich ein 27-Jähriger vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten müsse. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn die 13. Straf- und Kriminalkammer zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren. 

Die Hälfte der Strafe (sechs Jahre) wurde zur Bewährung mit Auflagen ausgesetzt. Die Auflage besteht darin, das Opfer zu entschädigen. Letzteres bekam 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Im Urteil wurde der Vorsatz zum Mord fallen gelassen. Das Messer soll beschlagnahmt werden.

Einem Mann wurde im Juli 2018 ein Messer in den Rücken gerammt. Die Tat war – so die Anklage – ein Mordversuch. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Totschlag plädiert und zwölf Jahre Haft gefordert. Im völligen Gegensatz dazu wollte der Verteidiger für seinen Mandanten wegen Mangels an Beweisen einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung erreichen.  

Nach den durchgeführten Ermittlungen der Kriminalpolizei hielt die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte im Juli 2018 an einer Fußballfeier in einem Wirtshaus in Esch teilgenommen. In der Kneipe soll es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen ihm und einem anderen jungen Mann gekommen sein. Im Freien artete es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung aus, wobei der Angeklagte verletzt wurde. Bei dem Disput wurde die Brille des Angeklagten beschädigt. Daraufhin soll dieser den Angreifer gesucht und auf ihn losgegangen sein – laut einem Zeugen mit einem Messer. Der Angeklagte soll dem Geschädigten von hinten das Messer in den Rücken gerammt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat 40 Tage Zeit, gegen den Gerichtsspruch in Berufung zu gehen.