Belgische KüsteEs gelten wieder strengere Corona-Regeln

Belgische Küste / Es gelten wieder strengere Corona-Regeln
Nach Belgien dürfen Einwohner Luxemburgs ohne Einschränkungen für maximal 48 Stunden einreisen Foto: AFP/Kurt Desplenter

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Die belgische Küste hat auch im Herbst ihren Charme und lockt so manche Touristen aus Luxemburg an. In den vergangenen Tagen gab es sowohl auf nationaler Ebene wie in der Provinz Westflandern Änderungen bezüglich der Corona-Vorschriften.

Der nationale Sicherheitsrat schreibt vor, enge Kontakte außerhalb der Familie auf höchstens drei Personen pro Monat zu reduzieren. Unter „engen Kontakten“ versteht man Kontakte bei weniger als 1,50 m Abstand und ohne Maske. Private Zusammenkünfte zu Hause sind auf höchstens vier Personen begrenzt, dabei gilt es, die Sicherheitsabstände einzuhalten oder, falls nicht möglich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Cafés oder Restaurants ist die Anzahl an Kunden auf höchstens vier Personen pro Tisch limitiert, mit Ausnahme von Personen, die unter demselben Dach leben. Nach wie vor gilt die Registrierungspflicht. Sperrstunde für Gaststätten ist schon um 23 Uhr.

Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ab einem Alter von zwölf Jahren sowie an den Bahnsteigen und Bushaltestellen, in Geschäften und Einkaufszentren, bei Frisören und Schönheitssalons, in Kinos, Theatern, Konzert- und Konferenzsälen, Kasinos, Spielhallen, Messen und Lounges. Im Gastgewerbe ist die Maskenpflicht beim Sitzen an einem Tisch aufgehoben.

Kürzlich setzte der Gouverneur der Provinz Westflandern eine einheitliche Regelung zur Maskenpflicht durch. Diese sieht an erster Stelle vor, dass jede Person rund um die Uhr im Besitz einer Maske sein muss und sie auf Aufforderung lokaler Polizeibehörden tragen muss.

Grundsätzlich besteht eine Tragepflicht in allen öffentlichen Gebäuden wie etwa Verwaltungen, Bibliotheken, Sporthallen, sofern der 1,50-Meter Abstand nicht gewährleistet ist. An Sitzplätzen ist die Maskenpflicht wieder aufgehoben.

Weiter gilt diese Pflicht auf allen Märkten und Jahrmärkten, Kirmesveranstaltungen und Flohmärkten, in Wertstoffhöfen sowie für Zuschauer von Sportveranstaltungen. Für Friedhofbesucher gilt die Maskenpflicht vom 24. Oktober ab Mitternacht bis einschließlich 8. November um Mitternacht.

Trotz einer einheitlichen Regelung durch den Gouverneur erlegen viele Gemeinden ihren Einwohnern und Besuchern weitere Regeln auf. In Knokke beispielsweise herrscht Maskenpflicht rund um die Uhr in den viel besuchten Einkaufsmeilen, und konkret dort, wo Parkplätze als „rote Zone“ ausgewiesen sind.

Vor dem Besuch eines der Badeorte ist es daher angeraten, sich mit den lokalen Regelungen vertraut zu machen.

In seiner offiziellen Mitteilung weist der Gouverneur von Westflandern auf wichtige Ausnahmen bezüglich der Maskenpflicht hin. Freigestellt sind Kinder unter 12 Jahren sowie jene Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können und dies durch ein ärztliches Attest bescheinigt wurde.

Wer einen Abstecher nach Brüssel plant, muss sich mit einem Lockdown-ähnlichen Ambiente anfreunden. In der belgischen Hauptstadt sind die Corona-Fallzahlen explodiert. Die 14-Tage-Inzidenz liegt bei über 500 je 100.000 Einwohner. Die Hauptstadtregion reagiert jetzt drastisch. Alle Cafés in Brüssel schließen für einen Monat. Nur Restaurants dürfen offen bleiben.

Wesentlich gemütlicher geht es in der an Belgien angrenzenden niederländischen Provinz Zeeland zu, etwa in Cadzand oder Sluis. In den Restaurants, Cafés und Teestuben muss man sich lediglich registrieren. Eine Maskenpflicht besteht derzeit nicht, auch nicht in Geschäften und Einkaufszentren. Lediglich im öffentlichen Transport ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Bezüglich der Einreise in die Niederlande gibt es im Gegensatz zu Belgien keine Einschränkungen für Bürger aus Luxemburg. Nach Belgien dürfen bekanntlich Einwohner Luxemburgs ohne Einschränkungen für maximal 48 Stunden einreisen.