Mit Beginn des neuen Schuljahres steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in Quarantäne oder Isolation müssen. Um den Nachwuchs betreuen zu können, besteht für Eltern die Möglichkeit, die Familienurlaubsregelung in Anspruch zu nehmen, die im März eingeführt wurde. Das hat die Regierung am Mittwochnachmittag mitgeteilt. Ein Antragsformular ist unter guichet.lu zu finden.
Die entsprechenden Urlaubstage werden nicht vom Jahresurlaub abgezogen. Für Kinder bis vier Jahre stehen momentan zwölf Tage zur Verfügung. Bei jenen zwischen vier und 13 Jahren sind es 18 Tage und bei Jugendlichen zwischen 13 und 18 können Eltern fünf zusätzliche Tage in Anspruch nehmen.
Der „Congé pour raisons familiales“ kann nicht nur für Kinder in luxemburgischen Schulen beantragt werden: Auch bei Kindern, die im Ausland die Schulbank drücken, kann man von dieser Regelung profitieren – solange die Eltern in Luxemburg leben. In dem Fall müssen allerdings die ausländischen Behörden, die entschieden haben, dass das Kind isoliert werden muss, ein entsprechendes Zertifikat ausstellen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können