Fall KieschFreilassung in Spanien – Luxemburger Behörden bleiben wortkarg

Fall Kiesch / Freilassung in Spanien – Luxemburger Behörden bleiben wortkarg
Jean-Marc Kiesch (39) wurde vor einem Monat in Punta Umbria aufgegriffen. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuss, muss sich aber alle 15 Tage bei den Behörden melden. Screenshot: Video Policía Nacional

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Die luxemburgische Staatsanwaltschaft hat die Wiederfreilassung von Luxemburgs meistgesuchtem Verbrecher „zur Kenntnis genommen“. Justizministerin Sam Tanson will sich indessen nicht zum Fall äußern – sehr zum Unmut der Familie des Opfers. 

„Die Luxemburger Justiz hat zur Kenntnis genommen, dass Herr Kiesch unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde“: Mit diesen Worten hat die hiesige Staatsanwaltschaft gestern auf die Meldungen des Wochenendes reagiert, wonach Luxemburgs meistgesuchter Verbrecher nach seiner Festnahme in Spanien am Freitag wieder freigelassen wurde.

16 Jahre lang war weltweit nach Jean-Marc Sirichai Kiesch gefahndet worden, nachdem der in Luxemburg verurteilte Schwerverbrecher 2004 einen Hafturlaub genutzt hatte, um sich ins Ausland abzusetzen. Der Luxemburger mit thailändischen Wurzeln wurde vor einem Monat in einem spanischen Badeort, nur wenige Kilometer östlich der portugiesischen Grenze, von den Behörden aufgegriffen.

Am Wochenende wurde der 39-Jährige wieder aus der Haft entlassen. Ein Gericht in Madrid begründete die Freilassung mit dem Umstand, dass 21 Jahre seit seiner Tat vergangen seien und Kiesch inzwischen in Spanien verwurzelt sei. Der Luxemburger war wegen Totschlags verurteilt worden, nachdem er im Januar 1999 eine 69-Jährige bei einem Einbruch auf brutale Weise ermordet hatte. 

Familie des Opfers reagiert mit Trauer und Unverständnis

Bei der Freilassung handele es sich um eine provisorische Entscheidung, betont die Luxemburger Staatsanwaltschaft gegenüber dem Tageblatt. Der Antrag zur Auslieferung werde noch bearbeitet. „Luxemburg hält an diesem Antrag fest“, so ein Sprecher. Ansonsten aber müsse man abwarten, bis die spanische Justiz die Prozedur abgeschlossen habe. Dabei sei es nicht ausgeschlossen, dass dort verschiedene Fristen aufgrund der Pandemie verlängert wurden.

Justizministerin Sam Tanson lehnte indessen jegliche Stellungnahme ab. Fragen, wie man die Entscheidung aus Spanien bewerte und ob Luxemburg seine Auslieferungsbemühungen nun verstärke, blieben unbeantwortet. Nur so viel war in Erfahrung zu bringen: „Zwischen EU-Mitgliedstaaten greift das Justizministerium in keinster Form ein. Deshalb besitzen wir auch keine Informationen dazu.“

Die Familie des Opfers reagiert indessen mit Wut, Trauer und Unverständnis auf die Entscheidung der spanischen Behörden. Auf brutalste Weise sei ihre Mutter vor 20 Jahren ermordet worden, schreibt eine der Töchter in den sozialen Netzwerken. Der Täter aber sei nach seiner Festnahme nur wenige Wochen später wieder auf freiem Fuß. „Hier läuft etwas schief. Jemand muss Verantwortung übernehmen“, so die Forderung der Betroffenen.

Im Gespräch mit dem Tageblatt zeigt sich eine weitere Tochter schockiert angesichts der spanischen Entscheidung. Enttäuscht aber sei sie angesichts des Schweigens der Luxemburger Verantwortlichen. Von diesen fühle sie sich seit Jahren im Stich gelassen. Sowohl vom Hafturlaub und der Flucht als auch von der Festnahme und Wiederfreilassung habe die Familie nur aus den Medien erfahren. „Ich bin sprachlos“, so die Tochter.

J. Courtois
23. September 2020 - 4.22

Loosse mer alt hoffen datt säi Karma sech net giirt huet. Vläicht huet en alles bereit ass en um gudde Wee ukomm; da soll en do bleiwen an esou virufueren a säi Kand éierlech á gutt opzéien. Prisong mecht kee méi lieweg an „dengt“ lo der Gerechtegkeet kaum méi. ??‍♀️ No sou vill Joer an no där Bekéirung (hoffentlech) brauch d‘Gesellschaft sech net méi ze „rächen“ an och net een ewech ze und spären dee kee Wiederholungstäter ass. Esou ass dem Sirichai Kiesch säi Kand vläicht gerett; wee wees wéi dat sech soss entwéckelt hätt wa säi Papp no sengem Liewenswandel no 20 Joer elo ob eemol an de Prisong komm wier ?

Miette
16. September 2020 - 21.48

@Leila Die Tippgeberin hat wohl auch nach dem 11. Gebot gehandelt. Der junge Täter ist nicht der einzige Schuldige in diesem Familiendrama. Friedliche Grüsse zur Nacht?

Andre
16. September 2020 - 6.23

Ich habe im Fernsehen die Schilderungen der Tochter des Opfers gesehen und mir stockte der Atem. Wie konnte einem der eine ältere Dame auf eine dermaßen bestialische Art und Weise ermordet hat überhaupt Hafturlaub gewährt werden? Der Typ hatte doch nichts mehr zu verlieren und wusste sehr genau das er in Luxemburg keinen Fuß mehr auf den Boden kriegen würde. Deshalb wollte er weg. Je früher desto besser für ihn. Konnten die Justizbehörden sich das nicht ausmalen? Für mich unverständlich!

Leila
15. September 2020 - 20.16

Was wurde aus der Tippgeberin aus nächster Verwandtschaft des Opfers, die schließlich eine beträchtliche Mitschuld trägt? Ist der jetzt so anständige Junge wirklich so fein ist wie er vorgibt? Könnte genau so gut sein, dass er nur nach dem 11. Gebot gehandelt hat...

jeanchen
15. September 2020 - 13.19

Daat ass ërem een décke Hummer. Munches stenkt bis zum Himmel.

Sitara
15. September 2020 - 12.52

Die Familie sich aufregt ist verständlich. Doch wenn dieser Herr so gefährlich war, liegt das Fehlverhalten eindeutig bei den Justizinstanzen die vor Jahren den Hafturlaub gewährte und die Flucht ermöglichte.Eindeutig kann man dem Herrn zugutehalten, er seit der Flucht ein anständiges Leben geführt hat. Jeder hat eine zweite Chance verdient.Berücksichtige ich das junge Alter zur Tatzeit, müsste in Zeiten wo Solidarität, Toleranz gepredigt wird , es doch möglich sein ,Milde walten zulassen. Das macht das Opfer nicht lebendig, nimmt den erlittenen Schmerz der Familie nicht weg, aber bei solch einer Kehrtwendungen die der Täter vollbracht hat, wird das Geschehene ihn sicherlich das ganze Leben begleiten , einer Strafe die er nie entfliehen kann.