CoronavirusTestzentrum für Reiserückkehrer in Saarbrücken geöffnet

Coronavirus / Testzentrum für Reiserückkehrer in Saarbrücken geöffnet
Ein Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) steht am Hamburger Flughafen während eines Pressetermins mit einem Test-Wattestäbchen in einem Corona-Testzentrum. In Saarbrücken hat nun auch ein Testzentrum für Reiserückkehrer eröffnet. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

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Reiserückkehrer aus dem Ausland können sich im Saarland jetzt in einem Testzentrum auf dem Saarbrücker Messegelände auf das Coronavirus testen lassen. Für Einreisende aus Luxemburg soll weiterhin die saarländische Quarantäneverordnung gelten.

„Nur durch die Testungen können wir die Infektionsketten unterbrechen“, teilte die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) zur Eröffnung des Testzentrums am Montagmorgen mit. Die Hürden für die Testungen würden möglichst gering gehalten, um „einen großen Teil der Bevölkerung“ zu erreichen. Die Tests sind kostenfrei. Pro Tag könnten im Testzentrum bis zu 750 Abstriche gemacht werden.

Die Saar-Landesregierung setzt damit die neue Verordnung von Deutschlands Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um, nach der auch Personen ohne Symptome auf Covid-19 innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf einen Test haben. Urlauber, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, können nach einer Entscheidung des Bundes zu Tests verpflichtet werden. Dieser Test kann auch bei niedergelassenen Ärzten erfolgen.

Luxemburger müssen weiterhin in Quarantäne

Auch saarländischen Lehrern werde im Testzentrum ein freiwilliger Test angeboten. Zudem können Lehrer sich bis Ende des Jahres einem weiteren Test unterziehen, teilte das Ministerium mit. Das Testzentrum auf dem Saarbrücker Messegelände wurde in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr errichtet. Zudem solle diese Woche am Flughafen Saarbrücken eine Testmöglichkeit für Reiserückkehrer entstehen.

Für Einreisende aus Luxemburg, das vom Robert Koch-Institut (RKI) Mitte Juli als Risikogebiet eingestuft wurde, gelte weiter die saarländische Quarantäneverordnung, hieß es. Das bedeute, dass Berufspendler und Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten oder einen sonstigen triftigen Reisegrund gehabt haben, nicht zum Test verpflichtet sind. Teststationen an der deutsch-luxemburgischen Grenze seien derzeit nicht geplant.