DeutschlandVieles ist unklar, das nicht: Die Testpflicht für Luxemburger gilt auch ohne Grenzkontrollen

Deutschland / Vieles ist unklar, das nicht: Die Testpflicht für Luxemburger gilt auch ohne Grenzkontrollen
Das Corona-Testzentrum im Flughafen Düsseldorf. Auch an den Landesgrenzen könnten Testzentren entstehen. Foto: Henning Kaiser/dpa

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ob Deutschland zur Durchsetzung seiner Testpflicht für Einreisende wieder Grenzkontrollen einführen würde, wurde in den vergangenen Tagen viel diskutiert. Doch ausbleibende Kontrollen bedeuten nicht, dass man die Testpflicht ignorieren dürfte – selbst, wenn man „nur“ für einen schnellen Einkauf über die Grenze will.

In Bezug auf die in Deutschland bestehende Testpflicht für Einreisende aus „Risikogebieten“, wozu auch Luxemburg gezählt wird, hat es in den vergangenen Tagen viele Unsicherheiten gegeben – die auch jetzt noch Bestand haben. So ging es etwa um die Frage, ob Deutschland wieder Grenzkontrollen einführen würde. Der luxemburgische Außenminister zeigte sich davon regelrecht überzeugt (das Tageblatt berichtete), obgleich etwa das deutsche Innenministerium mehrfach erklärt hatte, dass solche Kontrollen nicht vorgesehen seien und dass es abseits der Flughäfen wohl höchstens zu Stichproben durch die Polizei kommen werde.

Klar ist aber: Die Testpflicht besteht unabhängig davon, ob und in welcher Weise ihre Einhaltung überhaupt kontrolliert wird. Die nach derzeitigem Stand einzige lebensnahe Möglichkeit für einen Einwohner Luxemburgs, legal nach Deutschland einzureisen, besteht darin, in den maximal 48 Stunden vorher einen Test auf das Coronavirus zu machen und darüber einen Nachweis mitzuführen – und das ist bereits eine Ausnahme von der Regel. Diese besagt nämlich: Jeder aus Risikogebieten Einreisende „hat sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu
begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort aufzuhalten“, wie bereits im Juni vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt wurde.

Diese Quarantäne könnte verkürzt werden, wie das Gesundheitsministerium erklärt: „Sie lassen sich nach der Einreise in Deutschland testen.“ Zwar müsste man auch dann bis zum Erhalt des Testergebnisses in Quarantäne, aber ein Einreisewilliger, speziell aus der Grenzregion, könnte natürlich auch einfach zurück nach Luxemburg fahren – theoretisch: Denn ob die entsprechende Regelung wirklich so verstanden werden kann, ist eine der bestehenden Unsicherheiten. Auch dem Tageblatt war es nicht möglich, verlässliche Auskünfte hierzu zu erhalten, obwohl entsprechende Fragen unter anderem an die Pressestellen der Innen- und Gesundheitsministerien von Bund und Land gestellt worden waren.

Ausweisung möglich – und Bußgeld

Der Einreisende muss den Test innerhalb von 72 Stunden machen – angenehmer Nebeneffekt: Der Test ist dann auch kostenfrei. Unter der Servicenummer 116 117 erhält man in Deutschland Auskunft, wo das nächste Testzentrum ist. Größere Testzentren werden derzeit etwa an Flughäfen eingerichtet, allerdings sind auch an den Grenzen der Bundesrepublik solche vorgesehen.

Natürlich ist es fraglich, ob ein solches Vorgehen wie zuletzt beschrieben sinnvoll ist für die Einreise aus Luxemburg. Leichter umzusetzen ist sicherlich, vorher seinen Test im Großherzogtum machen zu lassen.

Auch, was genau passiert, wenn den deutschen Behörden auffallen sollte, dass man die Testpflicht missachtet hat, ist nicht ganz klar. Anfragen sowohl an die Landes- als auch die Bundespolizei in Trier haben den Eindruck aufkommen lassen, dass schon die Zuständigkeit unklar ist: Die Landespolizei verweist grundsätzlich auf die Bundespolizei, weil die für Fragen der Grenzübertritte zuständig ist. Die Bundespolizei verweist aber wieder in Gegenrichtung, weil es hier um originäre Fragen des Infektionsschutzes gehe, der zunächst Ländersache sei. Prinzipiell müsste allerdings zuerst eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen, welches dann wiederum Anzeige erstatten und ein Bußgeld verhängen könnte. Beide befragten Seiten stimmen aber zu, dass sie im Einzelfall sicherlich die sofortige Ausreise des Ertappten anordnen könnten.

 

Ko
5. August 2020 - 8.01

Ech muss beruflech all 14 Derg op Köln a fannen et onmeiglech mech emmer mussen testen ze lossen. Dat as eng Zoumuddung

Letzebuerger
4. August 2020 - 16.51

@Gerd Ech sin ganz ärer Meenung. D’Geschäftsleit hei am Land gin sech vill Méi an dat verdengt et unerkannt ze gin. Schliesslech bezuelen sie och hei Steieren an och geet dann d’TVA un de Letzebuerger Staat an net un déi doiwwer. Dofir kann ech nemmen eis Landsleit opruffen: Denkt letzebuergesch a kaaft hei zu Letzebuerg !!!

Gerd
4. August 2020 - 11.23

Also,eent ass sécher wei den Amen an der Kierch, ech géif mech net testen loossen, vir nëmmen an den Kreis Bitburg Trier akafen ze goen, an dënn sech dofir testen léist, dem ass an mengen Aen net ze hëllefen, Bleift hei am Land an ënnerstëtzt eis Geschäftsleit.