BelgienVerordnungschaos sorgt für kuriose Regelungen

Belgien / Verordnungschaos sorgt für kuriose Regelungen
Die Gemeinden Belgiens gehen sehr unterschiedlich mit der Maskenpflicht um Foto: Nicolas Maeterlinck/Belga/dpa

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Wo herrscht Maskenpflicht, wo nicht? Weil die nationale Regierung Belgiens den Bürgermeistern freie Hand bei Corona-Maßnahmen gegeben hat, gibt es im Land ein Verordnungschaos. Darüber hinaus ist eine Sache klar: Touristen, die länger als 48 Stunden im Land bleiben müssen, müssen sich ab 1. August bei den Behörden anmelden.

Reisen nach Belgien werden für Touristen komplizierter. Ab dem 1. August tritt in dem Luxemburger Nachbarland eine neue nationale Verordnung in Kraft. Jeder Tourist, der nach Belgien einreist und plant, sich dort länger als 48 Stunden aufzuhalten, muss sich 48 Stunden im Voraus online registrieren – unabhängig davon, ob die Anreise auf dem Luftweg, mit der Bahn, per Schiff oder mit dem Auto erfolgt. Das Formular dazu findet man unter travel.info-coronavirus.be.

Darüber hinaus herrscht in Belgien derzeit ein ziemliches Verordnungschaos. Die Regierung hat den belgischen Bürgermeistern in der vergangenen Woche grünes Licht gegeben, eigene lokale Verordnungen zu erlassen. Mittlerweile herrscht ein unüberschaubarer Dschungel an lokalen, regionalen und nationalen Verordnungen. Die Regelungen ändern sich bisweilen täglich oder sogar stündlich und können sich von Gemeinde zu Gemeinde stark unterscheiden – auch an der bei Luxemburger Touristen beliebten belgischen Küste. Die Verordnungspolitik der Gemeindechefs führt – auch trotz des Ernstes der Lage – zu stellenweise kuriose Situationen. 

Blankenberges Bürgermeisterin Daphné Dumery entschied am vergangenen Mittwoch beispielsweise, das öffentliche Schwimmbad für unbegrenzte Zeit zu schließen. Damit nicht genug: Aufgrund der besorgniserregenden Lage in Antwerpen rief sie die Einwohner der Großstadt auf, in den nächsten Wochen nicht zu reisen – vor allem nicht nach Blankenberge. In Antwerpen gilt derzeit ein nächtliches Ausgangsverbot ab 23.30 Uhr. 

Wo herrscht Maskenpflicht, wo nicht?

Dies betrifft unter anderem das obligate Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Etliche Gemeinden entschieden sich dazu, diese Pflicht rund um die Uhr auf das gesamte Gemeindegebiet auszudehnen, andere Gemeinden weisen nur viel besuchte Zonen aus.

Doch auch bei den Ausnahmen blickt kaum noch einer durch. So gibt es sogar auf lokaler Ebene Ausnahmen je nach Zone (zum Beispiel zwischen Zentrum und Deich); etwa beim Radfahren, Wandern, sportlichen Aktivitäten oder körperlicher Arbeit. Die Frage, ob man in jenen Zonen, in denen Mund-Nasenschutz-Pflicht besteht, noch eine Zigarette rauchen darf, ist ebenfalls noch nicht ganz geklärt und sorgt nach wie vor für Unmut. Glaubt man den sozialen Medien – der Pressedienst der Stadt Blankenberge hat sich trotz mehrfacher Anfrage noch immer nicht geäußert –, ist das Rauchen am Deich wegen der Maskenpflicht verboten. Zum Essen und Trinken darf man die Maske kurz abnehmen. Unklar ist bis heute, wie es um die Freistellung der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen steht. Auch hierüber herrscht im Badeort Blankenberge Unklarheit. In De Panne, Koksijde oder Knokke ist man aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit – vorausgesetzt, man führt ein ärztliches Attest mit sich.

Besonders kurios ist die Maskenregelung im Doppelort Willebroek/Kapelle-op-den-Bos. In der dortigen Bormstraat verläuft nämlich die Provinzgrenze zwischen Flämisch-Brabant und Antwerpen – und zwar auf der Mitte der Straße. Das Ergebnis: Auf dem Bürgersteig auf der einen Seite der Straße herrscht Maskenpflicht. Auf der anderen Seite hat sich das Virus offenbar verflüchtigt, dort besteht keine Maskenpflicht.

An den belgischen Stränden ging es in der vergangenen Woche noch hoch her
An den belgischen Stränden ging es in der vergangenen Woche noch hoch her Foto: André Feller/Editpress-Archiv