Hammerattacke20 Jahre wegen Mordversuch gefordert

Hammerattacke / 20 Jahre wegen Mordversuch gefordert
Den Angriff mit einem Hammer wertet die Verteidigung als Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft spricht von Mordversuch und fordert 20 Jahre Haft Foto: Editpress/Martine May

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Jalal M. steht vor Gericht, weil er die Tochter seiner Ex-Freundin brutal mit einem Hammer angegriffen und schwer verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-jährigen Mann Mordversuch vor. Die Verteidigung plädiert auf schwere Körperverletzung.

Am 2. November 2018 greift in Esch/Alzette ein Mann eine Frau an einer Bushaltestelle mit einem Hammer an und fügt ihr schwere Verletzungen zu. Am Tatort wird der 41-jährige Jalal M. festgenommen. Er leistet keinen Widerstand. Beim Opfer handelt es sich um die Tochter seiner Ex-Freundin. 

In ihrem Plädoyer am Mittwoch wies die Anwältin des Mannes den Vorwurf des versuchten Mordes zurück und sprach von schwerer Körperverletzung. Ihr Mandant sei sich seiner Handlung bewusst. Er wolle auch einen Drogenentzug machen. Er habe nie die Absicht gehabt zu töten und die Tat sei auch nicht geplant gewesen, dazu würde ihm das Profil fehlen. Er habe sich rächen und die Ex-Freundin dazu bringen wollen, eine Anzeige gegen ihn zurückzuziehen, so die Verteidigerin des Beschuldigten. 

Die Vertreterin der Anklage widersprach mit Nachdruck der Darstellung der Verteidigung. Eine Tötungsabsicht sei M. durchaus nachzuweisen. Die Anklägerin nannte die Tat besonders skrupellos und heimtückisch und wertete sie als Mordversuch. 20 Jahre Haft forderte sie für den mutmaßlichen Täter. 

Der Anwalt der Nebenkläger schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Er wies darauf hin, dass das Opfer wahrscheinlich bleibende Schäden davongetragen hat. Er beantragte eine medizinische Expertise. Ein unabhängiger Sachverständiger soll mit der Berechnung des Schadenersatzes beauftragt werden. Das Urteil wird voraussichtlich am 31. Juli verkündet werden.