Ein 29-jähriger Mann war am 23. November 2018 nach einem durchzechten Abend in der Innenstadt Luxemburg in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Beamten waren über Funk auf den Fahrer aufmerksam gemacht worden. Der betrunkene Fahrer sei in Panik geraten und in eine falsche Richtung gefahren. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten sofort den Alkoholgeruch.
Für einen präziseren Alkoholtest wurde der Mann mit aufs Polizeikommissariat genommen. Ergebnis: „stolze 2,5 Promille“, erklärte am Dienstag vor Gericht ein Polizist. Im Vernehmungsraum hätte der Mann dann – wahrscheinlich in der Annahme, den Führerschein zu verlieren – zwei Polizisten Geld angeboten, wenn sie „ein Auge zudrücken würden“. Als er gemerkt habe, dass der Versuch, die Beamten umzustimmen, nicht klappte, habe der Betrunkene sein Portemonnaie auf den Tisch gelegt und gesagt: „Do sinn d’Souen dran. Hei leie 4.000 Euro. Huelt se, do sinn se.“
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass der Fahrer ein längeres Vorstrafenregister habe. Unter anderem auch wegen Trunkenheit am Steuer. Wegen Bestechungsversuchs beantragte sie zwölf Monate Haft und eine Geldstrafe. Die Summe der Geldstrafe liegt im Ermessen des Gerichts.
Da die angeklagte Person nicht vor Gericht erschien, beschloss die 16. Strafkammer des Bezirksgerichtes, das Verfahren in Abwesenheit des Beschuldigten fortzusetzen. Erscheint ein Beschuldigter nicht vor Gericht, so kann gegen ihn ein Versäumnisurteil („jugement par défaut“) ergehen.
Dieses Urteil wird am 16. Juli gesprochen.
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