Dan Da Mota muss sich am 22. September vor dem Richter verantworten. Das war am Donnerstag aus Justizkreisen zu erfahren. Der Prozess ist auf einen Tag angesetzt. Der Fußballer war Anfang 2019 festgenommen worden und verbrachte zwei Wochen in Untersuchungshaft, bevor er wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Da Mota wird neben der Ausnutzung der Schwächelage („abus de faiblesse“) auch Betrug („escroquerie“) und Geldwäsche („Blanchiment“) vorgeworfen. Der Stürmer des RCU Lëtzebuerg soll eine ältere Dame um insgesamt 155.000 Euro „erleichtert“ haben. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Dan Da Mota debütierte 2007 für die Luxemburger Nationalmannschaft. Er bestritt bis heute 98 Länderspiele und erzielte dabei sieben Tore.
Dürfen wir wohl. Wir berichten, wenn es von öffentlichem Interesse ist und alle Fakten dazu stehen im Text. Die Verhandlung ist öffentlich.Es gibt einen Unterschied zwischen einem Bericht über eine Anklage und der Anklage selbst. Freundliche Grüße aus der Redaktion,
Wann d’Onscholdsvermutung göllt,dann därwt dir sou eppes net publzéieren. Basta.