Luxembourg Learning Center Auch Bücher müssen eine Woche lang in Quarantäne

Luxembourg Learning Center  / Auch Bücher müssen eine Woche lang in Quarantäne
Marie-Pierre Pausch, Verantwortliche für den Bibliotheksdienst des Luxembourg Learning Center, erzählt im Tageblatt-Gespräch, wie das LLC in Zeiten des Lockdowns die Studenten mit Literatur versorgen konnte und welche Beschränkungen immer noch gelten Foto: Editpress/Julien Garroy

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Im Lockdown mussten Luxemburgs Bibliotheken schließen. Davon betroffen war auch jene der Uni.lu, das Luxembourg Learning Center (LLC), das vom 16. März bis zum 11. Mai 2020 zublieb. Wie aber konnten die Studenten und Doktoranden an dringend benötigte Literatur kommen? Wie kann man im aktuellen „déconfinement“ zurückgegebene Bücher ohne Infektionsrisiko an den nächsten Studenten weitergeben? Diese und weitere Fragen hat das Tageblatt Marie-Pierre Pausch, der Verantwortlichen für den Bibliotheksdienst, gestellt.

„Trotz Schließung des Luxemburg Learning Center (LLC) blieben bestimmte Leistungen weiterhin zugänglich“, erklärt die Verantwortliche für den Bibliotheksdienst des LLC, Marie-Pierre Pausch. Inhaber der Bibliothekskarte hatten demnach Zugriff auf elektronische Quellen des Instituts. Diese konnten anhand des Katalogs a-z.lu aufgerufen werden. Dazu gehören Publikationen, wissenschaftliche Artikel, Datenbanken und E-Books. Die Uni stellte den Benutzern zudem Video-Tutorials auf der Webseite des LLC zur Verfügung, die den Studenten als Erklärvideos zum Katalog dienen sollen.

Studenten, die während des Lockdowns noch geliehene Bücher zu Hause hatten, wurden benachrichtigt, dass sie diese bis zur Wiedereröffnung der Bibliothek behalten durften. Ab dem 11. Mai wurde ein Abholpunkt für das Ausleihen von Büchern eingerichtet. Dieser war ausschließlich „Studierenden und Angehörigen der Universität Luxemburg“ vorbehalten. Die Bücher mussten elektronisch vorgemerkt werden. Vor dem Lockdown ausgeliehene Bücher konnten ab diesem Tag zurückgebracht werden. Die Arbeitsbereiche im LLC waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugänglich.

Am 25. Mai erfolgte die schrittweise Wiedereröffnung des LLC. Bestimmte Aktivitäten wurden wieder aufgenommen. Teile der Arbeitsbereiche und Dienste sind seither wieder zugänglich – aber nur für Studierende und Angehörige der Uni.lu. Auch jetzt können Bücher nur ausgeliehen werden, wenn sie zuvor über a-z.lu vorgemerkt wurden. Des Weiteren können Werke zurückgegeben werden. Was man sonst noch darf: alleine arbeiten, einen Laptop ausleihen, einen Computer vor Ort und einen Drucker benutzen. Was man nicht darf: auf die Regale zurückgreifen und in der Gruppe arbeiten.

Der Zugang zu den Arbeitsplätzen erfolgt gegen Vorlage des Studierenden- oder Mitarbeiterausweises der Universität Luxemburg. Bei der Ankunft im LLC weist der Bibliothekar dem Besucher einen Platz aus. Das Tragen einer Maske ist während des Aufenthalts obligatorisch.

Leistungen waren elektronisch verfügbar

Auf welcher Basis hat die Uni.lu eigentlich beschlossen, das LLC zu schließen bzw. im Minimalbetrieb funktionieren zu lassen? „Die Universität hat diese Maßnahmen im Rahmen der sanitären Krise genommen, mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Studenten, des Personals sowie der Besucher des LLC zu garantieren“, erklärt Pausch. Deshalb seien Leistungen in der ersten Phase des Lockdowns elektronisch und später vor Ort angeboten worden.

„Diese Entscheidung wurde von der Universität getroffen und fand parallel zur landesweiten Einführung von Home-Office und Home-Schooling statt.“ Pausch erinnert daran, dass zu dieser Zeit ein großherzogliches Reglement zum Lockdown gültig war, das die Leute dazu aufforderte, zu Hause zu bleiben und nicht in Kontakt mit anderen Menschen zu treten, außer in Notfallsituationen.

Das LLC sowie andere Einrichtungen der Uni.lu basieren sich auf der Analyse der Covid-19-Situation in Luxemburg und auf den Empfehlungen der sanitären und wissenschaftlichen Institutionen des Landes

Marie-Pierre Pausch, Verantwortliche für Bibliotheksdienst des LLC

„Während dieser Zeit hat sich das LLC regelmäßig mit der Nationalbibliothek BNL ausgetauscht, insbesondere über die Möglichkeiten, wie Bibliotheksleistungen im Rahmen der nötigen Sicherheitsmaßnahmen angeboten werden können“, sagt die Verantwortliche des Luxembourg Learning Center. Das LLC orientiere sich zudem an den Empfehlungen der IFLA (International Federation of Library Associations and Institutions). „Das LLC sowie andere Einrichtungen der Uni.lu basieren sich auf der Analyse der Covid-19-Situation in Luxemburg und auf den Empfehlungen der sanitären und wissenschaftlichen Institutionen des Landes“, sagt Pausch.

Arbeitsposten werden desinfiziert

Wie lauten denn die Empfehlungen? „Zurückgebrachte Bücher kommen nach Rückgabe eine Woche lang in Quarantäne“, so Pausch. Dies sei eine Empfehlung der IFLA. „Jeder Arbeitsposten mit oder ohne Laptop im LLC wird zudem nach der Benutzung desinfiziert.“ Pausch erklärt: „LLC-Besucher müssen sich einen Posten reservieren. Diese werden ihnen vom Personal der Bibliothek zugeteilt. Das Personal weiß, wer an welchem Posten sitzt und welche Posten gereinigt werden müssen.“

2019 wurde eine Konvention zwischen der BNL und dem LLC unterschrieben, die ein Ausleihsystem zwischen den beiden Institutionen vorsieht

Marie-Pierre Pausch, Verantwortliche für den Bibliotheksdienst des LLC

Immer wieder beklagen Studenten, dass es umständlich sei, vom Campus Belval in die Nationalbibliothek nach Kirchberg zu fahren, um dort Bücher auszuleihen, die sie im LLC nicht finden können. Pausch sagt, dass es im umgedrehten Fall bereits möglich ist, Bücher auszuleihen, ohne sich selbst vor Ort zu begeben. Sie nennt diese Leistung „Book-Taxi“. Studenten, die sich auf dem Kirchberg befinden, können sich Werke aus dem Bestand des LLC auf Belval zum Campus auf Kirchberg kommen lassen, oder aber direkt zum Gebäude Weicker oder zum Limpertsberg.

In Zukunft soll auch der andere Weg möglich sein, versichert Pausch. „2019 wurde eine Konvention zwischen der BNL und dem LLC unterschrieben, die ein Ausleihsystem zwischen den beiden Institutionen vorsieht.“ Demnach können demnächst Bücher von beiden Institutionen ausgeliehen und bei der jeweils anderen abgeholt werden können.