SteuerrechtBelgien verlängert Ausnahmeregelung für Home-Office-Arbeiter

Steuerrecht / Belgien verlängert Ausnahmeregelung für Home-Office-Arbeiter
 Symbolfoto: Editpress-Archiv

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Grenzgänger aus Belgien können weiter im Home-Office arbeiten. Die belgische und die luxemburgische Regierung haben sich auf eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen geeinigt, die im Zuge der Corona-Krise aufgestellt wurden.

Luxemburg und Belgien haben sich darauf geeinigt, die Home-Office-Ausnahmeregelung für belgische Grenzgänger zu verlängern. Das erklärt das Finanzministerium in einer Pressemitteilung am Montag. Arbeitnehmer dürfen jetzt bis zum 31. August von ihrem Wohnsitz in Belgien für ihren Luxemburger Arbeitgeber arbeiten, ohne dort Steuern zahlen zu müssen. 

Laut einer beidseitig unterschriebenen Konvention können belgische Arbeitnehmer eigentlich nur 24 Tage von zu Hause aus arbeiten, ohne steuerliche Nachteile fürchten zu müssen. Mitte März war wegen der Corona-Krise eine erste Ausnahmeregelung mit Belgien vereinbart worden. Ähnliche Ausnahmen wurden während der Krise auch für Arbeitnehmer aus Frankreich und Deutschland beschlossen – diese wurden bis jetzt aber nicht verlängert. 

Finanzminister Pierre Gramegna (DP) wird in der Pressemitteilung zitiert: „Diese Verlängerung bietet den belgischen Grenzgängern die notwendige Flexibilität und garantiert den Unternehmen Rechtssicherheit.“ Die Verlängerung des Telearbeitsabkommens sei eine ausgezeichnete Nachricht für das Land und sehr nützlich für Luxemburger Unternehmen und Mitarbeiter.

Grober J-P.
22. Juni 2020 - 22.44

Habe wieder was verpasst, Teletravail nur für belgische Arbeitnehmer? Bin wahrscheinlich zu senil das alles zu verstehen.