„Neistart“Betriebe erhalten Investitionsbeihilfen – bereits 100 Millionen an Direkthilfen ausbezahlt

„Neistart“ / Betriebe erhalten Investitionsbeihilfen – bereits 100 Millionen an Direkthilfen ausbezahlt
Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Franz Fayot (l.) und Mittelstandsminister Lex Delles (r.) Foto: SIP

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Wirtschaftsminister Franz Fayot (LSAP) und Mittelstandsminister Lex Delles (DP) haben am Freitag neue Finanzhilfen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz angekündigt. Geplante Investitionen sollen staatlich unterstützt werden und verschiedenen Branchen wird gezielt unter die Arme gegriffen.

Wirtschaftsminister Franz Fayot hat besonders ein Finanzinstrument aus dem Maßnahmenpaket „Neistart Lëtzebuerg“ auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Mittelstandsminister Lex Delles hervorgehoben. Der Staat wird die Unternehmen bei Investitionen unterstützen. So solle der Strukturwandel Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung unterstützt werden. „In unsicheren Zeiten tätigen Betriebe keine Investitionen, hier wollen wir kontrazyklisch entgegenwirken“, sagt Fayot.

Die Investitionshilfe umfasst drei Schwerpunkte. Der Staat subventioniert kleine und mittlere Betriebe mit einer Investitionshilfe von 50 Prozent im Bereich Digitalisierung. So sollen die Unternehmen unterstützt werden, die ihre Produktionskette digitalisieren und damit effizienter und nachhaltiger gestalten wollen. Zudem sollen die Firmen Unterstützung erhalten, die planen, ihre Umweltemissionen mit gezielten Investitionen herunterzusetzen. 50 Prozent der Investitionen will das Wirtschaftsministerium in dem Fall übernehmen. Ein Unternehmen, das in neues Material investieren will, um seinen Betrieb zu erneuern, wird mit bis zu maximal 30 Prozent der Summe – je nach Firmengröße – unterstützt. Für Betriebe, die im Sinne eines Kreislaufwirtschaftsmodells agieren, werden weitere 20 Prozent veranschlagt.

Die Investitionshilfen sollen einen Gesamtumfang von 30 Millionen Euro umfassen, der Maximalbetrag, der pro Betrieb veranschlagt werden kann, beläuft sich auf 800.000 Euro. Um von den Investitionshilfen zu profitieren, müssen minimale Investitionen von 20.000 Euro für kleine Unternehmen, 50.000 Euro für mittlere und 250.000 Euro für große (Industrie-)Unternehmen getätigt werden. Die Projektplanungen für die Investitionen müssen bis zum 1. Dezember 2020 eingereicht werden. Zusammen mit Luxinnovation werden zudem Begleitprogramme angeboten. Luxinnovation bietet eine Betriebsdiagnostik an, wobei 50 Prozent der Kosten ebenfalls vom Wirtschaftsministerium übernommen werden. 

Drei Schwerpunkte

Mittelstandsminister Lex Delles resümierte die bisherigen ausgezahlten Finanzhilfen, die sich insgesamt auf 100 Millionen Euro belaufen. „Das Siebenfache von dem, was der Staat eigentlich innerhalb eines Jahres an Hilfen auszahlt – und das innerhalb von nur zwei Monaten“, so Delles. Um die Auswirkungen der kommenden „Durststrecke“ abzumildern, wurde ein „Fonds de relance et solidarité“ gegründet. Dieser umfasst ein Gesamtvolumen von 200 Millionen Euro und soll Luxemburger Betriebe in den kommenden sechs Monaten unterstützen. Kann ein Unternehmen belegen, dass der Umsatz um 25 Prozent eingebrochen ist, kriegt er 1.250 Euro pro Mitarbeiter pro Monat – 250 Euro, wenn sich der Angestellte in Kurzarbeit befindet. An kleine Betriebe bis zu maximal 10 Mitarbeitern werden pro Monat maximal 10.000 Euro ausbezahlt, 50.000 Euro in mittleren Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern und 100.000 Euro in Firmen mit mehr als 50 Angestellten. Maximal 800.000 Euro kann ein Betrieb aus diesen Solidaritätsfonds erhalten. Diese Hilfe ist jedoch an zwei Bedingungen geknüpft, wie Mittelstandsminister Lex Delles erklärt. Die Firma muss ihre Tätigkeit weiterhin ausüben und maximal ein Viertel des Personals darf aus ökonomischen Gründen entlassen werden.

Im Einzelhandel wird zudem eine Finanzhilfe angeboten, die sich über drei Monate erstreckt. Die Betriebe, die vom 15. März bis 15. Mai geschlossen bleiben mussten oder aber deren Umsatz um 50 Prozent eingebrochen ist, können auf eine Finanzhilfe von maximal 50.000 Euro hoffen – aber auch nur, wenn kein Arbeitnehmer entlassen wird und die Tätigkeit wieder aufgenommen wird.

Ein genaues Datum, wann die Horeca-Branche wieder loslegen könnte, konnte der Mittelstandsminister nicht nennen. Die Wiedereröffnung sei nur unter strengen Auflagen möglich, so Delles. Fest steht allerdings, dass jeder Bürger des Landes einen Gutschein über 50 Euro erhält, den er bei Wiedereröffnung in einem der Restaurants, Campings oder Hotels in Luxemburg ausgeben kann. So soll das Vertrauen der Kunden wiedergewonnen werden. Der Mittelstandsminister verwies zudem auf den großen Erfolg der Onlinehandelsplattform www.letzshop.lu, die in der Krisenzeit über 50.000 Bestellungen verzeichnete.