Home-Office wegen CoronaDeutsche Grenzgänger bekommen Ausnahme von 19-Tage-Regel

Home-Office wegen Corona / Deutsche Grenzgänger bekommen Ausnahme von 19-Tage-Regel
Deutsche Grenzgänger können ihr Einkommen auch dann in Luxemburg versteuern, wenn sie im Home-Office in Deutschland arbeiten Symbolbild: dpa/Sebastian Gollnow

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Deutsche Grenzgänger, die wegen der Corona-Pandemie ins Home-Office geflüchtet sind, müssen ihr Einkommen ausnahmsweise nicht in ihrem Heimatland versteuern. Luxemburg hat am Donnerstag ein entsprechendes Abkommen mit der deutschen Regierung beschlossen. 

Damit sich das Coronavirus so wenig wie möglich ausbreitet, raten staatliche Stellen von allen Ländern derzeit dazu, wenn möglich auf Telearbeit zurückzugreifen. Das betrifft auch deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten. Die hatten bis heute aber ein Problem: Denn wenn sie mehr als 19 Tage von zu Hause aus arbeiten, müssen sie ihr dann erwirtschaftetes Gehalt eigentlich auch in Deutschland versteuern. 

Das 19-Tage-Maximum wird jetzt aber aufgehoben. Das teilte die Luxemburger Regierung am Donnerstagabend mit. Man habe sich darüber verständigt, dass Telearbeit wegen Corona „als Arbeitstage in dem Staat gelten können, in dem die Tätigkeit üblicherweise ausgeübt worden wäre“ – also Luxemburg. Hinzu kommt: Die anderen 19 Home-Office-Tage der Toleranzregelung stehen weiter darüber hinaus zur Verfügung. 

Diese zeitbegrenzte Regelung gilt rückwirkend ab dem 11. März 2020. „Die genauen Modalitäten für die Anwendung dieser Vereinbarung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt“, erklärte die Regierung. Mit der Vereinbarung mit Deutschland hat Luxemburg nun mit allen drei Nachbarländern eine  Reglung in Sachen Home-Office in Corona-Zeiten gefunden.