Home-Office für GrenzgängerDeutsches Finanzministerium will 19-Tage-Regelung während der Corona-Pandemie aussetzen

Home-Office für Grenzgänger / Deutsches Finanzministerium will 19-Tage-Regelung während der Corona-Pandemie aussetzen
Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen. Foto: Peter Kneffel/dpa

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Die deutsche Bundesregierung plant, die sogenannte 19-Tage-Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg während der Corona-Pandemie auszusetzen. Möglich machen soll das eine zeitlich befristete Sonderregelung, die rückwirkend ab dem 11. März gelten würde. Luxemburg müsste dieser Regelung zustimmen, damit sie in Kraft treten könnte.

Wer in Deutschland lebt, aber in Luxemburg angestellt ist, darf 19 Tage pro Jahr in seinem Wohnsitzland arbeiten, ohne dass der deutsche Fiskus auf seinen Anteil besteht. Diese Regelung ist Teil des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Großherzogtum. Ab dem 20. Tag Heimarbeit muss der Arbeitnehmer theoretisch seine Steuern für die gesamte Zeit im deutschen Home-Office auch in Deutschland entrichten.

Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen plant die Bundesregierung nun, diese Regelung auszusetzen. Das teilte die deutsche Botschaft in Luxemburg unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium mit. Demnach werde eine zeitlich befristete Sonderregelung angestrebt, nach der die Arbeitstage im Home-Office wie gewöhnliche Arbeitstage in Luxemburg behandelt werden. Nicht davon betroffen wären Arbeitnehmer, die auch unabhängig von Corona im Home-Office arbeiten würden. Damit die Regelung in Kraft tritt, bedarf es der Zustimmung der luxemburgischen Regierung. Die Sonderregelung würde rückwirkend ab dem 11. März gelten – also ab dem Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation WHO den Ausbruch des Coronavirus als „Pandemie“ klassifiziert hat.

Zwar bestünde laut Bundesfinanzministerium keine „sachliche Unbilligkeit“, falls die betroffenen Arbeitnehmer ihre Steuern nun in Deutschland zahlen müssten – eine Doppelbesteuerung läge schließlich nicht vor. Trotzdem sei „eine pragmatische und zeitlich beschränkte Regelung angemessen, um in der bestehenden Krise die Menschen dazu zu motivieren, so weit wie möglich tatsächlich zu Hause zu bleiben und sie in der herausfordernden Situation nicht zusätzlich mit steuerlichen Auswirkungen zu verunsichern“.

Daniel
6. April 2020 - 13.29

In der heutigen Zeit, sollte generell die 19 Tage Reglung mit den von den Nachbarn, Frankreich, Belgien in Betracht gezogen werden. Diese Regelung sind bedeutend höher, zudem würde eine höhere Regelung neben der Flexibilitaet für Arbeitgeber- nehmer andere postive Einflüsse haben, z.B. geringere Umwelbelastung, weniger Verkehr, mehr Zeit mit der Familie usw… Die EU soll als Einheit fungieren doch dies hört meistens bei den Doppelbesteuerungsabkommen auf.

Alex
3. April 2020 - 15.00

Diese "Menschen" zahlen aber Mehrwertsteuer,Grundsteuer,etc in Deutschland.

Peter
2. April 2020 - 9.16

Diese Menschen leben nicht nur in Deutschland, sondern arbeiten nun auch von Deutschland aus und Luxemburg darf die Lohnsteuer ganz allein für sich behalten. Bravo, dass nenne ich Solidarität mit Luxemburg.