Der Elternteil, der die Betreuung des Nachwuchses übernimmt, muss dieses neue Formular beim Arbeitgeber und bei der CNS abgeben. Vorherige Formulare sind ab dem 30. März nicht mehr gültig.
Die Bescheinigung ist auf Deutsch, Französisch und Englisch unter guichet.lu/corf erhältlich.
Das Ministerium betonte in dem Schreiben noch mal, dass beiden Elternteile nicht gleichzeitig Urlaub aus familiären Gründen nehmen können. Wenn beide Elternteile einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und einer von ihnen eine (für die derzeitige Lage) strategisch wichtige Tätigkeit ausübt (zum Beispiel im Gesundheitswesen), sollte der Urlaub aus familiären Gründen vom anderen Elternteil genommen werden. Selbstständige können unter denselben Bedingungen wie Angestellte vom Urlaub aus familiären Gründen profitieren.
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